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Sperrmöglichkeit in Spielhallen

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #45 am: 16 Februar 2015, 13:30:12 »
Hi

Entschuldige ich hab öffentlich geschrieben
Aber öffentlich zugänglich gemeint!
Ich kann als gast hier frei mitlesen!
Wem der Chat gehört spielt juristisch gesehen
dabei keine Rolle.
Und Diebstahl kann es nicht sein, dafür fehlt der
Die aneigungnungsabsicht!

Ich kann in einem Museum ein Foto machen
Und es dir zeigen! Ich darf aber nicht behaupten
ist meines , mit diesem Satz würde ich mir das Bild
auf dem Foto
Geistig aneignen!

Natürlich will das Museum das nicht, weil den Eintritt
Von dir auch kassieren will, das ist aber dann Hausrecht!

Die/der Reporter hat aber "..." Verwendet ergo nicht seine
oder ihre Aussage!
Völlig legal diese Handlung!!

Mit freundlichen Grüßen
Heiko
WER KEIN ZIEL HAT-KANN NICHTS ERREICHEN!

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Offline Olli

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #46 am: 16 Februar 2015, 15:10:51 »
Hi Heiko!

Nein - der Reporter hat sich das Zitat angeeignet, da er es ungefragt verwendet hat.
Er hat es benutzt, um mit seinem Artikel Geld zu verdienen.
Die Worte sind geistiges Eigentum von Libellchen.
Ein wenig paradox - die Schöpfungshöhe wurde wahrscheinlich gerade durch die Verwendung erst erreicht.
Er hätte fragen müssen - er hätte sich die Rechte erkaufen können.
Die Quelle blieb unbenannt - die gemachte Angabe ist nicht konkret genug.

Es war Diebstahl ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #47 am: 16 Februar 2015, 21:01:12 »
Huhu

Schaaade, dass wir nicht in Amerika sind...sone Millionen könnte ich grad gut brauchen :-)

meine Kinder würden sich auch freuen  ;D

Nee , mal im Ernst...mir geht es da gefühlsmäßig ums Recht...und da fand ich es spontan und auch jetzt noch nicht in Ordnung. Aber da es auch widerum nicht soooo wichtig ist mein Zitat...aber vielleicht wichtig genug für die Prävention...bin ich damit auch wieder klar.

Wie das rechtlich wirklich ist, würde mich aber trotzdem interessieren...nur mal so.
Olli bist du dir da ganz sicher?? ich meine..ein Reporter wird sicher da keine Risiken eingehen, wofür er haften muss..wegen sowas ..oder??? wäre eigendlich ganz schön dumm dann und nicht professionell....Naja  egal :-)

lg libelle

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #48 am: 16 Februar 2015, 21:14:46 »
Wie das rechtlich wirklich ist, würde mich aber trotzdem interessieren...nur mal so.
Olli bist du dir da ganz sicher?? ich meine..ein Reporter wird sicher da keine Risiken eingehen, wofür er haften muss..wegen sowas ..oder??? wäre eigendlich ganz schön dumm dann und nicht professionell....Naja  egal :-)

ganau das dachte ich mir auch,warum der würde doch sein ob riskieren und hab mal google gefragt.
Es gibt da ausnahmen, mit dem Quelle angeben, haben § 51 zu tuen, er darf zitieren jedoch nur um mehr verständnis zu schaffen nicht um auszuschmücken.

wollte aber nicht klugscheissen *g
mfg heiko
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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #49 am: 27 April 2015, 17:08:33 »
Ich hole dieses Thema nochmal nach vorn. Falls noch nicht alle abgestimmt haben ;-)
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #50 am: 15 Dezember 2015, 08:25:02 »
Sollen wir dieses Thema noch einmal nach vorne bringen?

Irgendwie muss ich hier mal einstellen, dass ich über neue Beiträge informiert werde.  :)
Dieses Forum ist zu gut, als dass es vernachlässigt werden sollte.

Hier ein Link zu unserem Sperrformular, dass ursprünglich von der Bremer Fachstelle Glücksspielsucht stammt. Ich habe das PDF nur so verändert, dass es am Bildschirm ausgefüllt werden kann.

http://www.ggg-bremen-nord.de/gluecksspielsucht/selbsthilfegruppe/erste-hilfe-gefallig/

Gruß aus Bremen-Blumenthal!
Wer mit dem Leben spielt,
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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #51 am: 15 Dezember 2015, 10:28:43 »
Das ist ja toll. Eine gute Idee. Das macht das Formular anwendungsfreundlicher. Aus meiner Sicht fehlt nur der Hinweis, dass man den Antrag auch schriftlich stellen kann. Es ist nicht ungefährlich, sich wieder in die "Höhle des Löwen" zu begeben. Die Rückfallgefahr schätze ich für diese Situation relativ hoch ein. Daher schriftloich stellen oder einen guten Freund mitnehmen.

LG Ilona

P.s. Könntest du unser bundesweites Formular auch so umstricken?
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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #52 am: 15 Dezember 2015, 13:26:15 »
Natürlich geht das.  :)

Schicke sie mir zu und ich schaue mal nach.
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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #53 am: 15 Dezember 2015, 18:36:33 »
Danke, das mache ich glatt.

Es wäre übrigens toll, wenn noch die eine oder der andere an meiner Umfrage teilnimmt.

LG Ilona
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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #54 am: 15 Dezember 2015, 19:39:00 »
Gut, dann werde ich die Formulare bearbeiten und auf die Umfrage auf Facebook hinweisen. Von meinen Freunden haben ja fast 40 die neue Seite geliked. Das hat mich sehr gefreut.

Grüße aus Bremen-Blumenthal!

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #55 am: 15 Dezember 2015, 20:37:15 »
Mich auch! Unser Webmaster war schwer beeindruckt.
LG Ilona
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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #56 am: 27 Januar 2017, 14:32:47 »
Hallo zusammen,
ich hole die Umfrage nochmal nach vorn. Es gibt ja einige neue Mitglieder. Bitte abstimmen. Ist doch auch in Zusammenhang mit unserem Prozess interessant.
LG Ilona

http://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/21539276_Klage-gegen-Gauselmann-Tochter.html
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