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Schulden loswerden

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Re: Schulden loswerden
« Antwort #15 am: 01 April 2015, 14:29:24 »
Gerade erst auf der Seite vom Casino gefunden:

"Regulierung
XXX ist lizenziert von der Malta Gaming Authority (MGA) in Malta (Lizenz Nr. MGA/CL1/350/2007). Die Holding, zu der XXX gehört, ist an der Londoner Börse notiert. XXX betreibt sein Online-Casino mit dem Grundsatz, dass effektive Regulierung maßgeblich ist für ein sicheres und verlässliches Spielumfeld.

MGA ist eine der international angesehensten, erstrangigen Lizenzbehörden für Online-Spiele. Die MGA genießt einen ausgezeichneten Ruf als strikte und sorgfältige Regulierungsbehörde, die oft für andere Regulierungsbehörden Maßstäbe setzt.

Aus diesem Grund hat XXX sich für die MGA als Lizenzgeber entschieden.

Malta ist eine unabhängige Republik, Mitglied des British Commonwealth und Mitglied der Europäischen Union. Das Gesellschaftsrecht Maltas ist vollständig konform mit EU-Recht. Die auf Malta angewendeten Rechnungsführungs- und Auditierungsstandards beruhen auf internationalen Standards."

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Sieht wohl düster aus :(

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Offline Olli

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Re: Schulden loswerden
« Antwort #16 am: 01 April 2015, 15:01:01 »
Hi!

Zitat
Sieht wohl düster aus Traurig

Wieso?
Es liegt keine Lizenz in Deutschland vor.
Damit verstößt das Angebot gegen geltendes Recht.

Da Du Dich aber wieder auf schädlichen Seiten herumgetrieben  ;D hast, möchte ich Dir nahe legen umgehend mit einer Vertrauensperson k9webprotection zu installieren.
Die Software ist kostenlos und blockiert solche Seiten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Schulden loswerden
« Antwort #17 am: 01 April 2015, 15:38:58 »
Habe mich Tatsächlich nur da rumgetrieben, um nochmal nachzuforschen und habe auch nochmal den Betreiber angeschrieben, es geht hier schließlich ein Stück weit um Existenz.

Habe mich auch noch weiter schlau gemacht und es ist wirklich kompliziert herauszufinden was nun Rechtssache ist...so habe ich zum Beispiel das gefunden:

(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.

(5) Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
Der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler wird durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet.
2.
Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.
3.
Besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung sind ausgeschlossen.
4.
Ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept nach § 6 ist zu entwickeln und einzusetzen; seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu evaluieren.
5.
Wetten und Lotterien werden weder über dieselbe Internetdomain angeboten noch wird auf andere Glücksspiele verwiesen oder verlinkt.

(6) Die Veranstalter und Vermittler von Lotterien und Sportwetten im Internet haben der Geschäftsstelle und dem Glücksspielkollegium vierteljährlich die Zahl der Spieler und die Höhe der Einsätze jeweils geordnet nach Spielen und Ländern zum Zwecke der Evaluierung zu übermitteln.



Danke für den Tipp mit k9webprotection, hätte mir das jemand früher empfohlen würde ich jetzt wohl nicht vor so einem Problem sitzen (kein Vorworf an dich).

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Offline Master

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Re: Schulden loswerden
« Antwort #18 am: 15 April 2015, 11:44:05 »
Huhu yxz89, wollte mich mal kurz melden & Fragen, ob Du schon tot bist?

Zitat von Dir:

Danke für den Tipp mit k9webprotection, hätte mir das jemand früher empfohlen würde ich jetzt wohl nicht vor so einem Problem sitzen (kein Vorworf an dich).


Das Problem wäre auch durch die Installation von zum Beispiel K9 nicht aus der Welt geschaffen & Programme werden Deine SUCHT auch nicht begraben.

Es ist eine Option, aber ich schrieb bereits in einen meiner Beiträge, von Zauberei.
Mein Eindruck erhärtet sich, dass Du verwundet bist, jedoch noch an Deinen Wunden leckst und das sollte sich schnellstmöglich ändern.

Es gibt Gesetze und es gibt die Umsetzung von Gesetzen. Paypal ist in erster Linie Dienstleister & keine Glücksspielbehörde.

Ich wünsche Dir alles Gute, Mario
javascript:void(0); ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::) ::)

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Schulden loswerden
« Antwort #19 am: 15 April 2015, 14:36:11 »
@xyz Sag mal, warst du inzwischen bei einer Suchtberatungsstelle? Falls ja, sag dem Kollegen oder der Kollegin, sie soll mich kontaktieren. Was PayPal angeht, könnten wir dir evtl etwas weiter helfen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Olli

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Re: Schulden loswerden
« Antwort #20 am: 15 April 2015, 16:36:45 »
Hi Ilona!

Habt Ihr Euch da irgendwelche Notizen gemacht, unter welchen Umständen Rückbuchungen etc. "eventuell" möglich sind?
Könntest Du mir das dann bitte zukommen lassen?

In dem anderen Forum gibt es auch immer wieder Debatten u.a. bei PP wäre gar nichts möglich ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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