Hier ist das Schreiben der Bank :
vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne für Sie beantworten.
Sie geben an, Ihre Kreditkarte für die Zahlung eingesetzt zu haben, die den Umsätzen zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte jedoch nichtig seien, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden. Da die Rechtsgeschäfte nichtig seien, gebe es keine rechtliche Grundlage für die getätigten Zahlungen. Sie vertreten die Auffassung, dass die XYZ Bank dies hätte erkennen müssen und deshalb zu einer Rückbuchung verpflichtet sei.
Bei der Belastung eines Kreditkartenkontos kommt es aber entscheidend darauf an, ob es sich bei der Belastung um einen „autorisierten Zahlungsvorgang“ gehandelt hat. Dieser liegt vor, wenn Sie dem Zahlungsvorgang zugestimmt haben. Der Zahlungsauftrag kann dann nicht mehr widerrufen werden, wenn er der XYZ Bank Banking zugegangen ist. Nur wenn Sie keine Autorisierung des Zahlungsvorgangs erteilt haben, können Sie einen Anspruch auf eine Rückbuchung des nicht autorisierten Kartenumsatzes haben. Die XYZ Bank ist nicht verpflichtet, beim Vorliegen einer autorisierten Zahlung zu überprüfen, ob das Ihrem Zahlungsauftrag zugrunde liegende Rechtsgeschäft wirksam ist.
Dementsprechend ist eine Rückbuchung der monierten Transaktionen über ein Chargeback-Verfahren via MasterCard nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, evtl. vorliegende Rückerstattungsansprüche gegen das Casino direkt bei diesem geltend zu machen.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns – gerne sind wir Ihr Ansprechpartner.
Die Bafin hatte entschieden Nein, die müssen nicht zurückbuchen, die Bank hatte mir mal geschrieben wenn ich mit der Entscheidung der Bank nicht zufrieden bin soll ich die Bafin anschreiben ...
Sorry wenn das hier vielleicht der Falsche Thread ist .
Hallo Rofl1312,
nicht der falsche Thread, mein Anliegen war eher einen neuen dafür zu eröffnen da mein Chargeback ähnlich liegt.
Meine Angelegenheit hat man zuerst intern bei der Volksbank geprüft. Nach ca. 2 Wochen hat die Bank mir die Zahlungsreklamationen der Mastercard komplett ausgefüllt mit allen Positionen zum unterschreiben vorgelegt und dem zuständigen Zahlungsdienstleister weitergeleitet.
Die Cardprocess GmbH hat dann in der letzten Woche per Fax an die Bank mitgeteilt: "Da ein Vertragsverhältnis vorliegt ist keine weitere Bearbeitung durch Sie möglich und der Kunde müsste sich privatrechtlich mit dem Händler auseinandersetzen"
Im Endeffekt ähnlich gelagert wie bei dir.
Da werden nichtige Verträge für gültig erklärt und nichtige Autorisierungen legalisiert!
Mein Bank hat mir 2 Lastschriften von PP über der 8 Wochenfrist trotz des gültigen Mandates zurück geholt weil ich damit argumentieren konnte das PP zwar zu legalen Lastschriften berechtigt war, diese Bevollmächtigung aber nicht für illegale Lastschriften im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 GlüStV gültig ist.
Nun verweigert der Zahlungsdienstleister im gleichen Finanzverbund die Erstattung, obwohl hier die gleiche Begründung greift.
In diesem Zusammenhang gibt es weder ein gültiges Lastschriftmandat noch eine gültige Autorisierung.
Interessant finde ich das folgende welches auf dem Händlerportal der Cardprocess gefunden habe.
Unter den Vertragsbestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung steht unter anderem:
3. Sicherheitsanforderungen Kartenakzeptanz im Fernabsatzgeschäft
3.1. Verbot der Kartenakzeptanz
Abgesehen von den in den Vertragsbedingungen für die Kartenakzeptanz in Ziffer 3.1. aufgeführten Fällen ist die Akzeptanzstelle im Fernabsatzgeschäft nicht berechtigt, Kreditkarten zu akzeptieren und Kartenumsätze bei der CardProcess zur Abrechnung einzureichen, insbesondere wenn a) sie nicht auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter erbracht werden; b) sie Folgendes zum Gegenstand haben (oder verbunden sind mit nach deutschem Recht dem Jugendschutz unterliegenden Inhalten): Obszönität, Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus, Anleitungen zur Herstellung von Waffen oder Explosivkörpern sowie Tabakwaren, illegales Glücksspiel und Sportwetten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CardProcess. Ein Anspruch auf rechtliche Prüfung durch die CardProcess oder darauf, das Ergebnis der Prüfung zu erfahren, besteht nicht.Für mich bedeutet das ganz klar dass man mein berechtigtes Chargeback verweigert um die Zahlungsanbieter der Online Casinos nicht zu verärgern. Die verdienen zuviel an den illegalen Transaktionen und verstoßen gegen die eigenen Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen.
Nach Veröffentlichung der Paradies Papers noch vehement von so vielen Banken abgestritten wäre es nun fast zu beweisen.
Leider greift hier keine Rechtsschutzversicherung. Vielleicht findet sich ja jemand von den Medien ...
Gruß Ultima_Ratio