Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Schlussstrich ziehen aber wie ?

  • 21 Antworten
  • 11990 Aufrufe
*

Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #15 am: 06 März 2018, 18:41:31 »
Das ist natürlich Unsinn. Hast du das schriftlich von deiner Bank? Kannst du nicht den Anwalt einschalten?
LG Ilona

Ich habe alle Transaktionen gespeichert von der Bank, komisch ist dass das Konto immer noch offen ist, es ist bestimmt schon seit einem Jahr deutlich im Minus...

Hier ist das Schreiben der Bank :

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne für Sie beantworten.

Sie geben an, Ihre Kreditkarte für die Zahlung eingesetzt zu haben, die den Umsätzen zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte jedoch nichtig seien, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden. Da die Rechtsgeschäfte nichtig seien, gebe es keine rechtliche Grundlage für die getätigten Zahlungen. Sie vertreten die Auffassung, dass die XYZ Bank dies hätte erkennen müssen und deshalb zu einer Rückbuchung verpflichtet sei.
 
Bei der Belastung eines Kreditkartenkontos kommt es aber entscheidend darauf an, ob es sich bei der Belastung um einen „autorisierten Zahlungsvorgang“ gehandelt hat. Dieser liegt vor, wenn Sie dem Zahlungsvorgang zugestimmt haben. Der Zahlungsauftrag kann dann nicht mehr widerrufen werden, wenn er der XYZ Bank Banking zugegangen ist. Nur wenn Sie keine Autorisierung des Zahlungsvorgangs erteilt haben, können Sie einen Anspruch auf eine Rückbuchung des nicht autorisierten Kartenumsatzes haben. Die XYZ Bank ist nicht verpflichtet, beim Vorliegen einer autorisierten Zahlung zu überprüfen, ob das Ihrem Zahlungsauftrag zugrunde liegende Rechtsgeschäft wirksam ist.
 
Dementsprechend ist eine Rückbuchung der monierten Transaktionen über ein Chargeback-Verfahren via MasterCard nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, evtl. vorliegende Rückerstattungsansprüche gegen das Casino direkt bei diesem geltend zu machen. 

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns – gerne sind wir Ihr Ansprechpartner.


Die Bafin hatte entschieden Nein, die müssen nicht zurückbuchen, die Bank hatte mir mal geschrieben wenn ich mit der Entscheidung der Bank nicht zufrieden bin soll ich die Bafin anschreiben ...

Sorry wenn das hier vielleicht der Falsche Thread ist .

Edit:
Ich würde den Anwalt gerne einschalten aber die Gläubiger machen derzeit stress, Lohnpfändungen Kontopfändungen etc.
Mein derzeitiger ANwalt der mit der Entschuldung beauftragt ist muss dort erstmal etwas aufräumen, da es sinnlos ist zu Pfänden und sie spätestens nächsten Monat das Geld an den IV/TH erstatten müssen...
Habe nochmal einen Termin gebucht bei dem Anwalt werde mir die Kosten anhören und dann ggf. anfragen wie es aussieht mit einer Ratenzahlung.
« Letzte Änderung: 06 März 2018, 18:48:11 von Rofl1312 »

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #16 am: 07 März 2018, 00:16:04 »
Zitat
Hier ist das Schreiben der Bank :

vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gerne für Sie beantworten.

Sie geben an, Ihre Kreditkarte für die Zahlung eingesetzt zu haben, die den Umsätzen zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte jedoch nichtig seien, da sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden. Da die Rechtsgeschäfte nichtig seien, gebe es keine rechtliche Grundlage für die getätigten Zahlungen. Sie vertreten die Auffassung, dass die XYZ Bank dies hätte erkennen müssen und deshalb zu einer Rückbuchung verpflichtet sei.
 
Bei der Belastung eines Kreditkartenkontos kommt es aber entscheidend darauf an, ob es sich bei der Belastung um einen „autorisierten Zahlungsvorgang“ gehandelt hat. Dieser liegt vor, wenn Sie dem Zahlungsvorgang zugestimmt haben. Der Zahlungsauftrag kann dann nicht mehr widerrufen werden, wenn er der XYZ Bank Banking zugegangen ist. Nur wenn Sie keine Autorisierung des Zahlungsvorgangs erteilt haben, können Sie einen Anspruch auf eine Rückbuchung des nicht autorisierten Kartenumsatzes haben. Die XYZ Bank ist nicht verpflichtet, beim Vorliegen einer autorisierten Zahlung zu überprüfen, ob das Ihrem Zahlungsauftrag zugrunde liegende Rechtsgeschäft wirksam ist.
 
Dementsprechend ist eine Rückbuchung der monierten Transaktionen über ein Chargeback-Verfahren via MasterCard nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, evtl. vorliegende Rückerstattungsansprüche gegen das Casino direkt bei diesem geltend zu machen. 

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns – gerne sind wir Ihr Ansprechpartner.


Die Bafin hatte entschieden Nein, die müssen nicht zurückbuchen, die Bank hatte mir mal geschrieben wenn ich mit der Entscheidung der Bank nicht zufrieden bin soll ich die Bafin anschreiben ...

Sorry wenn das hier vielleicht der Falsche Thread ist .

Hallo Rofl1312,

nicht der falsche Thread, mein Anliegen war eher einen neuen dafür zu eröffnen da mein Chargeback ähnlich liegt.

Meine Angelegenheit hat man zuerst intern bei der Volksbank geprüft. Nach ca. 2 Wochen hat die Bank mir die Zahlungsreklamationen der Mastercard komplett ausgefüllt mit allen Positionen zum unterschreiben vorgelegt und dem zuständigen Zahlungsdienstleister weitergeleitet.

Die Cardprocess GmbH hat dann in der letzten Woche per Fax an die Bank mitgeteilt: "Da ein Vertragsverhältnis vorliegt ist keine weitere Bearbeitung durch Sie möglich und der Kunde müsste sich privatrechtlich mit dem Händler auseinandersetzen"

Im Endeffekt ähnlich gelagert wie bei dir.

Da werden nichtige Verträge für gültig erklärt und nichtige Autorisierungen legalisiert!

Mein Bank hat mir 2 Lastschriften von PP über der 8 Wochenfrist trotz des gültigen Mandates zurück geholt weil ich damit argumentieren konnte das PP zwar zu legalen Lastschriften berechtigt war, diese Bevollmächtigung aber nicht für illegale Lastschriften im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 GlüStV gültig ist.

Nun verweigert der Zahlungsdienstleister im gleichen Finanzverbund die Erstattung, obwohl hier die gleiche Begründung greift.

In diesem Zusammenhang gibt es weder ein gültiges Lastschriftmandat noch eine gültige Autorisierung.


Interessant finde ich das folgende welches auf dem Händlerportal der Cardprocess gefunden habe.

Unter den Vertragsbestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung steht unter anderem:

3. Sicherheitsanforderungen Kartenakzeptanz im Fernabsatzgeschäft

3.1. Verbot der Kartenakzeptanz

Abgesehen von den in den Vertragsbedingungen für die Kartenakzeptanz in Ziffer 3.1. aufgeführten Fällen ist die Akzeptanzstelle im Fernabsatzgeschäft nicht berechtigt, Kreditkarten zu akzeptieren und Kartenumsätze bei der CardProcess zur Abrechnung einzureichen, insbesondere wenn a) sie nicht auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter erbracht werden; b) sie Folgendes zum Gegenstand haben (oder verbunden sind mit nach deutschem Recht dem Jugendschutz unterliegenden Inhalten): Obszönität, Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus, Anleitungen zur Herstellung von Waffen oder Explosivkörpern sowie Tabakwaren, illegales Glücksspiel und Sportwetten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der CardProcess. Ein Anspruch auf rechtliche Prüfung durch die CardProcess oder darauf, das Ergebnis der Prüfung zu erfahren, besteht nicht.


Für mich bedeutet das ganz klar dass man mein berechtigtes Chargeback verweigert um die Zahlungsanbieter der Online Casinos nicht zu verärgern. Die verdienen zuviel an den illegalen Transaktionen und verstoßen gegen die eigenen Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen.

Nach Veröffentlichung der Paradies Papers noch vehement von so vielen Banken abgestritten wäre es nun fast zu beweisen.

Leider greift hier keine Rechtsschutzversicherung. Vielleicht findet sich ja jemand von den Medien ... 

Gruß Ultima_Ratio 
Die perfide Sucht und ultima ratio ... (Letzter Ausweg ... ?)

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #17 am: 07 März 2018, 08:41:47 »
Einfach nur unglaublich. Klar ist, wenn es möglich sein sollte, die Umsätze der Kreditkarte genauso zu stronieren wie die PP-Umsätze hätten die Casinos ein ernsthaftes Problem. Und nicht nur die Casinos. Auch die Kreditkartengesellschaften, denn die müssten Ihre Beziheungen zu den Casinos kündigen! Siehe American Express! Ich glaube eher, dass das der Grund ist. Ein durch und durch verlogenes System bei dem wiedermal der "kleine" der Depp ist. Danke für Deinen Beitrag Ultima-Ratio und Grüße
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

*

Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #18 am: 07 März 2018, 18:01:42 »
Ja die kleinen und "schwachen" sind die Deppen da hast Du recht.

Ich weiß von Fällen da haben Onlinespieler Geld eingezahlt im Casino mit verschiedenen Methoden, da hat das Casino dann einfach das Spielerkonto geschlossen und das Geld war weg, hinterher hat er keinerlei Möglichkeiten mehr an sein Geld zu kommen.
Jetzt verstehe ich auch warum einige Banken die Chargebackfunktion im Kundenkonto entfernt haben, bei meiner damaligen Bank war das möglich.

Viele Spieler wissen vermutlich nicht das sie sich "Strafbar" machen wenn sie im Onlinecasino spielen, wenn die Casinos schon Werbung machen in Deutschland denkt sich da keiner was bei, es ist nahezu unmöglich das kleingedruckte zu lesen.

Am Freitag habe ich nochmal einen Termin bei dem gebucht wo ich mich beraten lassen hab, da werden nochmal da eine oder andere Detail geklärt und ich werde mir anhören was der Anwalt verlangt und wie ich ihn bezahlen kann.

Edit:

Ich habe im Internet mal etwas gestöbert, dort bin ich auf einen Beitrag eines Mitarbeiters der Bank gestolpert, der sich zum Thema Glücksspiel geäußert hat, ich gehe davon aus das man diese Bank jetzt an den E.. hat.
Screenshots und ähnliches wurden gemacht bevor der Beitrag ggf. noch verschwindet .. ;)
« Letzte Änderung: 07 März 2018, 18:28:17 von Rofl1312 »

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #19 am: 07 März 2018, 20:29:34 »
Ich habe im Internet mal etwas gestöbert, dort bin ich auf einen Beitrag eines Mitarbeiters der Bank gestolpert, der sich zum Thema Glücksspiel geäußert hat, ich gehe davon aus das man diese Bank jetzt an den E.. hat.
Screenshots und ähnliches wurden gemacht bevor der Beitrag ggf. noch verschwindet .. ;)

Sehr schön, könntest du den link dazu veröffentlichen ?

Bin gerade dabei zu recherchieren wie man weiter vorgehen könnte ohne sofort einen Anwalt damit zu beauftragen. Der mir vorher nicht bekannte Nachteil der Debit Kreditkarten wird hier immer offensichtlicher.

In diesem Zusammenhang leider auch, dass gerade die Banken welche im öffentlichen Licht einen besonders seriösen und sozialen Stellenwert suggerieren wollen ihre Kunden / Mitglieder mit fadenscheinigen Argumenten abwimmeln möchten obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist.

Das alles nur um die vielen OC's hinter den illegalen Zahlungsanforderungen nicht durch Rückbuchungen zu verärgern und die, offiziell geleugneten, Mega Geschäfte weiter betreiben zu können.       

 
Die perfide Sucht und ultima ratio ... (Letzter Ausweg ... ?)

*

Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #20 am: 07 März 2018, 21:07:05 »
Ich habe im Internet mal etwas gestöbert, dort bin ich auf einen Beitrag eines Mitarbeiters der Bank gestolpert, der sich zum Thema Glücksspiel geäußert hat, ich gehe davon aus das man diese Bank jetzt an den E.. hat.
Screenshots und ähnliches wurden gemacht bevor der Beitrag ggf. noch verschwindet .. ;)

Sehr schön, könntest du den link dazu veröffentlichen ?

Bin gerade dabei zu recherchieren wie man weiter vorgehen könnte ohne sofort einen Anwalt damit zu beauftragen. Der mir vorher nicht bekannte Nachteil der Debit Kreditkarten wird hier immer offensichtlicher.

In diesem Zusammenhang leider auch, dass gerade die Banken welche im öffentlichen Licht einen besonders seriösen und sozialen Stellenwert suggerieren wollen ihre Kunden / Mitglieder mit fadenscheinigen Argumenten abwimmeln möchten obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist.

Das alles nur um die vielen OC's hinter den illegalen Zahlungsanforderungen nicht durch Rückbuchungen zu verärgern und die, offiziell geleugneten, Mega Geschäfte weiter betreiben zu können.       

 

Ich habe dir eine PN geschrieben, werde erstmal Rücksprache mit dem Anwalt halten und dann hier Posten.
In der kurzen und knappen Aussage der Mitarbeiterin kann man vieles Ableiten außerdem widerspricht sich das mit meinem Post der Bank.

Kann auch sein das ich die Aussage etwas überbewerte aber ich habe da ein gutes Gefühl .


Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #21 am: 07 März 2018, 21:21:11 »
Danke
Die perfide Sucht und ultima ratio ... (Letzter Ausweg ... ?)

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums