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Schlussstrich ziehen aber wie ?

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Schlussstrich ziehen aber wie ?
« am: 02 März 2018, 20:25:30 »
Guten Abend,

leider bin ich nun entgültig in die Spielsucht gerutscht bzw. wurde es mir jetzt erst so richtig bewusst. Ich spiele seit ca. 4 Jahren im Online Casino, angefangen hat es am Wochenende um den Stress abzubauen. Dabei ging es mehr um den Spielspaß und sehr kleinen Beträgen (max. 20€ pro Wochenende).
Mit den Jahren wurde es immer mehr und auch immer häufiger.

Kurz zu mir:

Ich bin 24 Jahre alt und lebe in Bayern. Gespielt habe ich überwiegend auf Pokerstars und Sunmaker
Aber auch auf Platincasino, DrückGlück, Viks und  Betsson.
Eingezahlt habe ich so gut wie immer mit PayPal und auch mein Konto war immer ausrechend gedeckt sodass ich keine Spielschulden habe, aber auch immer ohne Geld leben musste. Andere Zahlungsmethoden waren Skrill, Sofortüberweisung und per Kreditkarte.
Insgesammt habe ich ca 20.000€ verspielt und zwischendrinn auch mal die ein oder andere kleinere Auszahlung getätigt.

Ich habe seit 3 Monaten einen neuen Job und auch meinen Wohnort gewechselt und wollte ein neues Leben beginnen, ganz ohne der Spielsucht. Leider plagen mich jedes mal die Gedanken an das verzockte Geld und ob ich jetzt vielleicht doch mal Glück habe. Fakt ist nach 3 Monaten habe ich nochmal 2000€ verspielt. Deswegen werde ich nun professionelle Hilfe suchen und habe durch Zufall gesehen das es evtl. möglich ist das Geld (zumindest von PayPal) , mit dem Reeckmann Schreiben zurückzuholen?

Dazu hätte ich aber noch paar Fragen und zwar funktioniert das bei Lastschriftabbuchungen von PayPal die über 6 Monate alt sind?
Habe momentan Angst das ganze alleine ohne Hilfe zu machen. Ist es für so etwas Ratsam einen Rechtsanwalt mit dazuzunehmen?

Liebe Grüße

 

« Letzte Änderung: 16 September 2018, 12:17:03 von Zymon »

*

Zero80

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #1 am: 02 März 2018, 22:39:17 »
Glaube gelesen zu haben das über 6 Monate zu lang ist, hab aber keinen Plan davon, nie
gesetztes Geld zurück verlangt.
Kann dir hier aber sicher jemand beantworten, bzw kannste das auch selbst schnell raussuchen.

Was das aufhören angeht ist mmn am wichtigsten das verlorene abzuschreiben.

20.000 ist jetzt auch noch nicht die Welt. Also klar ne menge Kohle, aber die kann jd andere bei irgendwas
anderem, hauskauf mit verdecktem schaden, auto oder ka auch mal in sand setzen..
Also finde dass das kein Weltuntergang ist, 20.000 schulden ist schon bedeutend mieser..

Wenn nicht jetzt wann dann ? Normalerweise würde ich sagen könnte es jetzt durch den Umzug so leicht wie
nie wieder sein, mir hat das damals enorm geholfen und auch heute noch hab ich nie wieder in unmittelbarer
Nähe gezockt sondern immer nur in meiner alten spielothek 60km von hier und nie gebrochen.

Mit dem online dreck hat man diesen Vorteil aber leider nicht da man die spielo quasi immer dabei hat, zum Glück
war mir das von Anfang an bewusst das ich mich darauf nie eingelassen habe.

Aber dennoch, neue stadt, neue Arbeit...... such dir auch was neues um deine freie zeit zu verbringen und ggf
hilfe wenn du welche brauchst und bleib jetzt dran.

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #2 am: 03 März 2018, 20:12:48 »
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Das mit dem verlorenen abzuschreiben fällt mir extrem schwer und dies war auch der Grund warum ich immer und immer wieder angefangen habe, da ich die Verluste wieder hereinholen wollte.

Deswegen sehe ich durch das Reeckmann oder das Lenné schreiben einen Weg entgültig damit abzuschliesen.

Habe gesehen dass ich Lastschriften der letzten 8. Wochen zurückbuchen könnte und ich meine gelesen zu haben dass bis 13. Monaten bei nicht sachgemäßen Lastschriften von der Bank zurückgebucht werden kann.

Heute habe ich nochmal alle Beträge von PayPal an die OC´s der letzten 13. Monate zusammengerechnet und es waren leider doch 41.000€ und ca. 5000€ per Sofortüberweisung und Skrill.

Das Geld davor werde ich dennoch abschreiben müssen und das gelingt mir soweit ganz gut.

Beim weiteren vorgehen bin ich dennoch unsicher.

Rechtsanwalt mit dazunehmen?
Das Lenné oder Reeckmann schreiben ohne Rückbuchung an PayPal senden
Beträge erst per Lastschriftrückbuchung zurücksenden und dann das Lenné oder Reeckmann schreiben?
Das ganze nur für bestimmte oder alle Online Casinos?
Welche Kosten könnten entstehen.
...

Wegen der Spielsucht und eventueller Rückfälligkeit habe ich demnächst einen Termin bei der Glücksspielsuchtberatung und meine Freizeit habe ich bis auf das maximum Ausgelastet um garnicht erst in Versuchung zu geraten. Eine Sperrung von PayPal und Online Casinos wäre mir aber als doppelte Sicherheit gerne recht.

*

Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #3 am: 04 März 2018, 00:51:22 »
Moin,

bei Paypal kannst Du von deinem Bankkonto zurückbuchen wenn es denn noch geht, ansonsten die Bank ansprechen-

Giropay/Sofort:
Da geht alles nur auf dem Klageweg, kosten musst du vorstrecken Anwalt+Gerichtskosten, wenn du verlierst Zahlst du dann auch den Anwalt der Gegenseite.

Gewinne musst Du Gegenrechnen bei der Zahlungsart die du genutzt hast, nehmen wir an mit Paypal 3000 ausgezahlt und eingezahlt hast Du 3000 dann hast du nichts verloren, hier gilt  das Bereicherungsverbot.
Also rechne mal gegen was du eingezahlt und ausgezahlt hast, sind es dann immer noch 41000?

Wenn Du das nötige Kleingeld hast kannst Du gegen Giropay und Sofort Klagen, aber ob das Erfolg hat?
Es gibt hier noch kein Urteil das jemand der im Onlinecasino gespielt hat ein Zahlungsdienstleister verklagt hat.


Auch wenn es schwer fällt, schreibe das Geld ab und starte in eine neue Zukunft, es ist meiner Meinung nach zu Unsicher ob Du mit einer Klage erfolg hast gegen Giropay und Sofort, da bewegt man sich auf sehr dünnen Eis.

Ich habe beschlossen mein verzocktes Geld abzuschreiben, und Starte nun in eine Schuldenfreie Zukunft, Privatinsolvenz wird in kürze gestartet, sollen sich irgendwelche Affen in Malta oder Curacao auf meinen Euros einen Runter....


41000€ ist natürlich eine Menge Geld, aber bei meinem Anwalt der die Privatinsolvenz vorbereitet ist jemand der in kürze in die Insolvenz geht, der hat 250000€ verzockt, er ist in Therapie hat Frau,Kind,Auto,Haus und Arbeit verloren, dass ist Schlimmer als jeder verlorene Euro.




« Letzte Änderung: 04 März 2018, 00:58:58 von Rofl1312 »

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Kontrollverlust1983

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #4 am: 04 März 2018, 07:31:54 »
Gewinne musst Du Gegenrechnen bei der Zahlungsart die du genutzt hast, nehmen wir an mit Paypal 3000 ausgezahlt und eingezahlt hast Du 3000 dann hast du nichts verloren, hier gilt  das Bereicherungsverbot.
Also rechne mal gegen was du eingezahlt und ausgezahlt hast, sind es dann immer noch 41000?



Auch ich befinde mich gerade im Chargeback bei Paypal..daher halte ich mich aktuell etwas bedeckt. Werde berichten wenn  auf die Forderung verzichtet wird oder Inkasso droht..wer sagt eigentlich das man Gewinne gegen rechnen muss??das höre ich heute zum ersten Mal..

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Offline Olli

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Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #5 am: 04 März 2018, 11:32:28 »
Hi Rofl!

Zitat
hier gilt  das Bereicherungsverbot.

Kannst Du mir das halbwegs juristisch erklären?

Nach meinem Empfinden ist jede Einzahlung, sowie jede Auszahlung ein eigenständiges (nichtiges) Rechtsgeschäft.
Somit dürften sie auch nicht gegengerechnet werden?!
Wäre es nicht an den OCs die Chargebacks der Gewinne einzufordern?

Moralisch würde ich mir allerdings selbst ein "Bereicherungsverbot" auferlegen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #6 am: 04 März 2018, 16:37:39 »
Hallo Olli,


Vor ca. einem Monat habe ich mich von einem Anwalt kostenlos Beraten lassen in Sachen Transaktionen via MasterCard,Sofortüberweisung und Giropay, da fiel das Wort Bereicherungsverbot in Verbindung mit einer Klage gegen die Unternehmen.

Der Anwalt meinte es MUSS gegengerechnet werden sonst könnte die Bank sagen das man sich an ihr bereichert hat, frei nach dem Motto der hat 1000€ eingezahlt und sich 7000 auszahlen lassen und jetzt sollen wir die 1000 wieder auszahlen?
Wie gesagt der Anwalt nannte das Bereicherungsverbot, in Verbindung mit einer Klage gegen die genannten Unternehmen.
Aus diesem Grund habe ich für mich entschieden nichts mehr zu Unternehmen in Sachen Rückbuchung von Umsätzen bzgl. Glücksspiel.
Genaueres kann der Anwalt dazu sagen der die Aussage getätigt hat mit dem Bereicherungsverbot, vielleicht habe ich da auch nur was falsch Verstanden.



« Letzte Änderung: 04 März 2018, 16:40:25 von Rofl1312 »

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Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #7 am: 04 März 2018, 20:18:56 »
Was ich vergessen habe zu Schreiben bzw. zu Fragen  @Olli

Im Bezug auf Nichtige Transaktionen :

Die Privatinsolvenz startet ja demnächst bzw. die Vorbereitungen laufen hierzu., darunter sind 2 Bankkonten die im Minus sind bzw. dadurch ins Minus geraten sind durch Transaktionen an Casinos, würde das Bedeuten die Bank darf die Forderung nicht anmelden weil es Nichtige Transaktionen sind ? Bzw. darf die Bank nur die Transaktionen anmelden die durch normale Umsätze entstanden sind, also Miete Strom Handyrechnung einkäufe etc ?



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Offline Olli

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Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #8 am: 04 März 2018, 21:31:07 »
Hi!

Erst einmal Danke!
Nun es sind mMn immer Einzelfallentscheidungen.
Was wäre, wenn Du in Deinem Beispiel vorher 20.000 schon verloren hättest, die Du aber aus irgendwelchen Gründen nicht einklagen kannst?

Ich glaube, wenn man das weiter verfolgt, dann tun sich juristische Abgründe auf ... :-)

Zitat
Die Privatinsolvenz startet ja demnächst bzw. die Vorbereitungen laufen hierzu., darunter sind 2 Bankkonten die im Minus sind bzw. dadurch ins Minus geraten sind durch Transaktionen an Casinos, würde das Bedeuten die Bank darf die Forderung nicht anmelden weil es Nichtige Transaktionen sind ? Bzw. darf die Bank nur die Transaktionen anmelden die durch normale Umsätze entstanden sind, also Miete Strom Handyrechnung einkäufe etc ?

Ich schätze, die Bank wird die Beträge anmelden.
Daraus folgert aber, dass Du die passenden Chargebacks durchziehen musst, damit die Forderungen nichtig werden.
Entscheidest Du Dich dagegen, dann sind die Forderungen auch erst einmal gültig.
Ob Dir der Insolvenzverwalter dabei eine Hilfe sein kann, wirst Du erfragen müssen.

Könnte die Insolvenz eventuell noch abgewendet werden durch die Chargebacks?
Wenn nicht, macht es dann Sinn die Chargebacks durchzuführen?
Hat es irgendwelche Auswirkungen auf Deine Insolvenz?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #9 am: 05 März 2018, 16:21:06 »
Moin,

ja in irgendeinen Zusammenhang wird das Bereicherungsverbot Sinn ergeben, das Telefonat ging über 60 Minuten der Anwalt hat sich richtig Zeit genommen und alles bis ins kleinste Detail durchgenommen.

Ich würde sagen ja, die Insolvenz kann dadurch abgewendet werde, Giropay und Sofort mal ausgenommen  da würde ja nur was auf dem Klageweg gehen.

Die Summe der Kreditkartenstornos machen 40% der Schulden aus,  mit dem Geld der Rückbuchungen könnten die großen Gläubiger verglichen werden, die kleinen Gläubiger wo es um Summen von 1-300 € geht können dann vom Gehalt innerhalb eines Jahres verglichen werden, wenn nicht sogar schneller.

Aber die Bank lehnt eine Rückbuchung ab. sie ist nicht Verpflichtet zu Prüfen ob ein nichtiges Geschäft vorliegt, bzw. sie schaut nicht nach ob eine Zahlung die vom Kunden autorisiert ist gegen ein gesetzliches Verbot verstößt außerdem steht einer Kartenzahlung irgendein § Treu und Glauben entgegen, in Chargeback ist  nur dann möglich wenn eine nicht autorisierte Zahlung vorliegt.
Das ist der Punkt wo ich sage lmaa ich gehe in die Insolvenz dann gibts wieder Leute die sagen die müssen zurückbuchen etc.

Naja egal.!

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #10 am: 05 März 2018, 22:39:00 »
Das ist natürlich Unsinn. Hast du das schriftlich von deiner Bank? Kannst du nicht den Anwalt einschalten?
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Olli

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Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #11 am: 06 März 2018, 06:03:24 »
Guten Morgen!

Zitat
Chargeback ist  nur dann möglich wenn eine nicht autorisierte Zahlung vorliegt.

Das ist absolut falsch und lasse Dich bloß nicht darauf ein diese Lüge bei einem Chargeback auszusprechen. Damit hätten sie Dich nämlich am Schlawittchen.

Die Bank ist sehr wohl verpflichtet die Zahlungsein- und -ausgänge zu prüfen.
Machen sie es nicht, beteiligen sie sich am illegalen Glückspiel und machen sich damit strafbar.

Da wirst Du wohl ein wenig Druck ausüben müssen.
« Letzte Änderung: 06 März 2018, 11:37:18 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Rofl1312

Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #12 am: 06 März 2018, 11:06:13 »
Gibt es da was schriftliches zu das die Banken die Umsätze prüfen müssen?
Ich werde dann wohl erstmal in die Insolvenz und dann schauen was für Kosten auf mich zu kommen,den Anspruch habe ich rechtzeitig angemeldet, so dass ich da keine Probleme bekomme.  Wenn es doch noch klappt kann man gucken wie man das Geld dann verteilt.
Bin derzeit unterwegs, werde das schreiben der Bank nachher mal Posten.

Danke für die Unterstützung.

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Offline Olli

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Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #13 am: 06 März 2018, 11:50:18 »
Hi!

Auf die Schnelle:

GlüStV: § 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glückspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glückspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glückspiel sind verboten.

Im Rahmen des Zahlungsverkehrs wird von den Banken ein Code für OCs etc. verwendet. Er lautet "7995".
Schaue auf Deine Belege und überprüfe, ob dieser Code auftaucht.
Ist dies der Fall, ist davon aus zu gehen, dass die Bank den Grund für die Zahlung ja nun mal kennt.
Damit wirkt sie am unerlaubten Glückspiel mit und macht sich strafbar.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Schlussstrich ziehen aber wie ?
« Antwort #14 am: 06 März 2018, 14:34:06 »
Hallo zusammen,

wäre es eventuell möglich für die letzten Beiträge bezüglich des Chargeback der Mastercard ein neues Thema z.B. unter Fragen und Hilfen zu eröffnen ?

Ich wollte eigentlich bezüglich Mastercard und ähnlicher Erfahrung mit der Bank ein neues Thema eröffnen und habe durch die letzten Beiträge hier festgestellt dass es unnötig wäre wenn man einen Teil auslagern könnte ...   
Die perfide Sucht und ultima ratio ... (Letzter Ausweg ... ?)

 

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