Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?

  • 6 Antworten
  • 9930 Aufrufe
Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« am: 12 Juli 2018, 08:52:20 »
Hallo!
Bitte habt Verständnis dass das meine erste Frage ist und ich danach meine Spielsucht in Angriff nehme. Ich habe diese Nacht an zwei online Casinos via Paypal und sofortüberweisung ca 2500€ bezahlt. Um meine Sucht in Angriff zu nehmen würde ich als erstes wissen wollen ob ich was gegen die Katastrophe von gestern Nacht unternehmen kann. Kann ich die Überweisungen stornieren oder bei Paypal rückgängig machen? Ich habe im letzten Jahr ca 35.000€ verspielt und bin nach heute Nacht blank.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand erstmal bei dieser Frage weiterhelfen kann. Danach werde ich Therapie machen. Geht nicht mehr anders!
Vielen lieben Dank!

Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #1 am: 12 Juli 2018, 09:37:04 »
PayPal ja , einfach durch Stornierung der Lastschrftabbuchung bei Deiner Bank innerhalb von 6 Wochen seit Abbuchung problemlos möglich. Bei Paypal Abbuchungung im Zusammenhang mit online Casino Zockereien ist die Frist deutlich länger als 6 Wochen   
Bei Sofortüberweisung leider nicht möglich.
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #2 am: 12 Juli 2018, 10:06:38 »
Guten Morgen!

Die Fristen sind wie folgt:

Lastschriftrückgabe:

8 Wochen ab Fälligkeitsdatum:
- Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen
- Ohne Angabe von Gründen
(Nur für Einzugsermächtigung und SEPA Basislastschrift)

13 Monate ab Fälligkeitsdatum:
- Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen
- Begründung: Es habe kein SEPA-Lastschriftmandat/keine Einzugsermächtigung vorgelegen
  + unerlaubtes Glückspiel (hier scheiden sich die Geister)

Bezüglich der Sofortüberweisungen warten wir auf ein erstinstanzliches Urteil aus München.

Du kannst natürlich versuchen jetzt schnell noch die Sache zu stoppen.
Doch auf Grund der kurzen Fristen, in denen das nur möglich ist, könnte man Dir unterstellen, dass Du von der Rechtslage des unerlaubten Glückspiels gewusst haben könntest.
Dann zu spielen würde eine Vorsatz bedingen, der dann widerum den Vorwurf des Eingehungsbetruges nach sich ziehen könnte.

Zitat
Bitte habt Verständnis dass das meine erste Frage ist und ich danach meine Spielsucht in Angriff nehme.

Nun kennst Du die Fristen. Du hast also etwas Zeit mit den Rückbuchungen.
Auch dadurch rückt Deine Gesundheit an allererster Stelle auf Deiner Prioritätenliste.
Anhand Deiner kurzen Schilderungen hast Du Dir bewiesen, dass die "Kontrolle" verloren hast - mehrfach wohl im Laufe des letzten Jahres.

Wieso sollte das künftig anders werden?
Heute bist Du motiviert, Deine Genesung in Angriff zu nehmen ... wird das morgen auch noch so sein? Oder übermorgen? Nächste Woche oder nächsten Monat?

Heute bist Du motiviert ... also ist auch heute der richtige Tag, Dich an eine Suchtberatungsstelle zu wenden oder Dir eine SHG in Deiner Nähe zu suchen.

Heute ist der richtige Tag, um zu beginnen eine lange Kette von Schutzmaßnahmen zu installieren.

Morgen könnte der Druck der finanziellen Verluste bereits durch Chargebacks von Dir genommen sein.
Dann hast Du zwar letzte Nacht einen tierischen Schock erfahren, doch er wird in Deiner Erinnerung verblassen.
Und dann steigt ein kleiner Gedanke wieder auf, Du könntest ja noch mal mit wenig Einsatz spielen ... nur zum Spaß ...

Also:
Nutze den heutigen Tag!


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

NW

Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #3 am: 12 Juli 2018, 11:29:31 »
Naaaja, unterstellen kann man viel und was man will, hier gilt zum Glück immer noch ,, in dubio pro reo"  und beweisen wird
man niemals jemanden was von ,,du hast gewusst das es illegal ist" wenn man zum ersten mal ein chargeback macht.



*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #4 am: 12 Juli 2018, 13:38:00 »
Hi!

Im Grunde hast Du ja Recht ... aber ...

... wenn bereits Anwälte auf den potentiellen Eingehungsbetrug aufmerksam machen, wird da schon was dran sein.
Wie bereits gesagt, durch die Kürze der Rückbuchungsmöglichkeit, die noch nicht einmal immer gegeben ist (bankenabhängig), da gesetzlich gar nicht verankert, kann dieses Indiz zu Lasten des Rückbuchenden ausgelegt werden. Das ist ja nun mal ein wichtiger Knackpunkt - Man muss nicht immer alles mit Beweisen hinterlegen - es können auch bereits Indizien genügen.
Und nu erkläre mal, dass Du von 20 bis 22 Uhr im Netz unerlaubt gezockt hast und um 23 Uhr auf einmal realisiert hast, dass es überhaupt unerlaubtes Glückspiel gibt!
Ich suche mir gerade einen Wolf zum Thema Sofort-Überweisungen. Wer mir da nützliche Informationen zukommen lassen möchte ... ich nehme sie dankend entgegen.

... es könnte hier der Tenor interpretiert werden, sich in graue bis tiefschwarze Bereiche zu begeben, um das Chargeback durch zu führen. Davon möchte ich mich nicht nur distanzieren, sondern auch ausdrücklich davor warnen es zu tun. "Ehrlichkeit währt am Längsten"

Ich bin auf das erstinstanzliche Urteil aus München gespannt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

*

NW

Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #5 am: 12 Juli 2018, 13:48:02 »
Na das lässt sich aber ganz leicht und sehr glaubwürdig nachweisen, gerade wenn man schon 35k vorab verzockt hat und
nix gemacht, hat man  nun bis 21 uhr alles verzockt was man hatte, in panik gegooglet ,,ganze geld verzockt was machen" und
ist dann ne std später auf infos gestoßen dass das ganze illegal ist.

Gerade wenn die im fernsehen mit legalität werben wird das vielen wirklich so ergehen. Natürlich wissen viele die
chargeback machen das auch bereits vorher, oder spielen nachher trotzdem weiter in anderen Casinos weil sies
nicht schaffen das is wohl klar, dennoch glaube ich das es keinen einzigen fall gibt wo dieser betrug vorgeworfen wird
da es unmöglich nachzuweisen ist.

Nichts desto trotz haben wir hier zum Glück auch keine beweislastumkehr, du selbst musst also garnix beweisen sondern
die dir.

Re: Paypal und sofortüberweisung rückgängig machen?
« Antwort #6 am: 12 Juli 2018, 15:03:48 »
Hallo Milena,

ich kenne das Gefühl, das selbe was du am heutigen tag durch machst, habe ich auch durch.
Ich wünsche dir viel Kraft! Wie war dein Tag bis jetzt? Was konntest du erreichen bzw. konntest du dir Hilfe holen? Durch Verwandte? Oder auch professionelle Hilfe?

Ich muss dir zu meinen ungunsten gestehen, dass ich damals kein Chargeback durchgeführt habe, das musste ich mit mir selber ausmachen, da ich Angst hatte dieses Geld erneut zu verlieren. Für mich war dieses "Spielgeld" nichts wert.

Wünsche eine Spielfreie Zeit.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums