|
|
|
|
Offener Brief an Paul Gauselmann, Espelkamp |
 |
Medium: von Peter Eiba / Harlekin Mόnzautomaten / Augsburg
Datum: 24.10.2005 |
|
|
|
Sehr geehrter Herr Paul Gauselmann,
wir haben in den vergangenen Jahrzehnten viel erlebt. Gemeinsam und gegeneinander. So etwas verbindet. Nun gut: Wir waren und sind nicht immer einer Meinung. Das verwundert bei der unterschiedlichen Ausgangsposition auch nicht. Sie haben es geschafft, zum größten europäischen Automatenproduzenten aufzusteigen. Kompliment! Und ich bin ein mittelständischer Automatenaufsteller in Augsburg. Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe, in Größe, Art und Laufrichtung. Auch wenn Sie als allmächtiger Verbands- und Konzernvorsitzender so tun, als ob wir alle in den gleichen Schuhen stecken würden, als ob Sie für die ganze Branche sprechen würden.
Für mich und für die meisten der 6 000 kleinen und mittelständischen Automatenaufsteller in Deutschland sprechen Sie jedenfalls nicht. Auch wenn Sie das in Ihren Pressemitteilungen, den nun doch wirklich unabhängigen Fachmedien sowie gegenüber Politik und Öffentlichkeit für sich reklamieren.
Nein, Herr Gauselmann, Sie sind nicht unser Sprecher, Sie vertreten nicht unsere Interessen. Im Innersten Ihres Unternehmerherzens wissen Sie das auch. Sie können nur so sprechen, weil viele sich vor Ihnen fürchten, von Ihnen abhängig sind. Die Herzen, Gedanken und Ideen der Automatenaufsteller können Sie mit Ihren Vorstößen nie gewinnen. Und Sie werden sie auch nie gewinnen.
Mag sein, dass Ihnen das letztlich egal sein mag. Denn Ihnen geht es nicht um das Wohl der Branche, sondern nur um das Wohl Ihres Konzerns. Das akzeptiere ich. Doch das sollten auch Sie akzeptieren und nicht gleich immer in Heulen und Zähneknirschen ausbrechen, wenn Ihnen der Wind mal kräftiger entgegen bläst, weil die "lieben Aufstellerkolleginnen und kollegen" nicht länger gewillt sind, sich von Ihnen wie ein Tanzbär an der Nasenkette vorführen zu lassen.
Mit der am 14. Oktober 2005 beschlossenen Novellierung der Spielverordnung durch den Bundesrat und dem Mehrwertsteuerurteil der EU-Richter geht ein langjähriger und harter Kampf von uns kleinen und mittleren Automatenaufsteller gegen Ihre Monopolisierungsversuche erfolgreich zu Ende. Sie sind mit Ihren Vorstößen auf vielen Gebieten kläglich gescheitert und das trotz unermüdlicher Lobbyarbeit in Bund und Ländern, bezahlten Gutachten, versuchter Prozessbeeinflussung, "good connections" zu den Großen in Politik und Verwaltung, Verdienstordensammlung und erlesener Gästeliste anlässlich Ihres 70. Geburtstags. Dass Macht, Geld, Einfluss und Lobbyismus mal nicht den gewünschten Erfolg hatten, das überrascht die ganze Branche.
Lieber Herr Gauselmann, das Jahr 2005 war ein schwarzes Jahr für Sie.
Doch mein Mitleid hält sich in Grenzen.
Wir Automatenaufsteller haben dank Ihnen viele schlechte Jahre hinter uns. Auch auf unseren Rücken sind Sie groß geworden. Nun haben wir uns mal kräftig geschüttelt und sind manches von Ihnen auferlegte Joch losgeworden.
Am 17. Februar kippte der Europäische Gerichtshof in einer aufsehenerregenden Ent-scheidung die Ungleichbehandlung zwischen den 6 000 gewerblichen Automatenaufstellern und den 72 staatlichen Casinos in Deutschland.
Wir Automatenaufsteller müssen künftig keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen und erhalten zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurück. Denn der Europäische Gerichtshof urteilte, gerade unter dem Gesichtspunkt der "steuerlichen Neutralität": "Die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten außerhalb zugelassener öffentlicher Spielbanken darf nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden, wenn diese Tätigkeit in den Spielbanken steuerfrei ist."
Mit all´ Ihrer Macht haben Sie versucht, diese ungesetzliche Ungleichbehandlung und damit die Mehrwertbesteuerung der kleinen und mittleren Automatenaufsteller aufrecht zu erhalten. Mit Pressemitteilungen, zugeneigter Fachpresse, gekauften Gutachten und dem Versuch, der gegen die Mehrwertsteuer klagenden Partei die Prozessrechte "abzukaufen", so der Vorwurf, sollte ein anders lautender Spruch der EU-Richter um jeden Preis verhindert werden. Kritiker sprachen und sprechen sogar von "Prozessmanipulation". Wer sich gegen Sie und die von Ihnen dominierten Verbände stellte, kanzelten Sie als "Außenseiter" mit keinerlei Chance auf Erfolg ab. Nun, die "Außenseiter" behielten und bekamen vom EU-Gericht Recht.
Die Mehrwertbesteuerung ist vom Tisch, das ist eine schwere Schlappe für Sie und Ihre Allmachtsphantasien.
Sie sollte in diesem Jahr nicht die einzige bleiben. Schon vor Jahren hatte die Automatenindustrie und Sie mal wieder voran mit brachialer Gewalt die so genannten "Fun Games" (Token-Geräte) in den Markt gedrückt. Die Devise hieß: Friss oder stirb. Mit anderen Worten: Wer diese angeblichen Unterhaltungsspielgeräte nicht zu horrenden Preisen von der Automatenindustrie kaufte und betrieb, der lief ernsthafte Gefahr, Kunden zu verlieren und damit dramatische Umsatzeinbußen zu erleiden.
Denn diese "Unterhaltungsspielgeräte" lockten Kunden mit hohen Gewinnmöglichkeiten. Dabei war allen in der Branche auch wenn aus Angst vielfach geschwiegen wurde schnell klar, dass es sich bei den angeblichen Unterhaltungsspielgeräten um illegales Glücksspiel mit stündlichen Verlusten bis zu 600 Euro handelt. Diese Geräte entsprachen weder dem Gedanken des Spielerschutzes, der Spielverordnung, des Gewerberechts noch den Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), die für die Bauartzulassung der Geräte zuständig ist. Herr Gauselmann ich nehme Ihnen nicht ab, dass Sie von der Illegalität der "Fun Games" nichts gewusst haben. Sie haben sie schließlich gebaut und in den Markt gedrückt. Und Sie kennen nur zu gut die gängige Definition von Glückspiel: "Glücksspiel ist ein Spiel, dessen Ausgang ich nicht kenne und nicht beeinflussen kann". Kicker, Darts, Billard, Kicker oder Flipper, also die klassischen Unterhaltungsspielgeräte, kann ich durch Geschicklichkeit, Können und Erfahrung beeinflussen. Bei den Fun Games ist das nicht möglich sie sind eben keine Unterhaltungsspielgeräte, sondern brutale Glückspielgeräte, die die Kunden ausnehmen wie Weihnachtsgänse. Die Fun Games haben unser Kundenpotential verarmen lassen eine solche Abzockerei wollen wir Automatenaufsteller nicht. Wir wollen Kunden pflegen und nicht ausnehmen.
Nein, Herr Gauselmann Sie als gelernter Techniker, vielfacher Patentinhaber und gewiefter Geschäftsmann müssen gewusst haben, dass es sich bei den "Fun Games" um illegales Glücksspiel handelt. Schließlich wussten das alle in der Branche. Sie ließen ihr Gewissen nur vorübergehend durch Ihre Gutachtenflut und schöne Worte beruhigen.
Andere waren schlichtweg wegen ihrer dramatisch schlechten finanziellen Situation und der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Ihnen gezwungen, das illegale Spiel trotz erheblicher Magenschmerzen mitzumachen.
Diejenigen, die es wie ich nicht taten, verzeichneten böse Umsatzeinbußen. Mit den Hamburger Urteilen und dem folgerichtigen Verbot von Fun Games in der novellierten Spielverordnung ist diese Zeit der Umsatzeinbußen und Magenschmerzen vorbei. Die Fun Games haben dank Ihnen unsere ganze Branche in Verruf gebracht. Sie haben uns mit ihnen einen Bärendienst erwiesen. Zum Glück ist diese Token-Zeit Geschichte. Und, bitte, lieber Herr Gauselmann, verzichten Sie in Zukunft auf solche Bärendienste!
Seit es Spielautomaten gibt, gilt der Grundsatz für alle Hersteller: Ein Glückspiel ist ein Spiel wenn der Spieler den Ausgang nicht kennt.
Zum Glück für die Automatenaufsteller-branche wird in der neuen Spielverordnung auch das von Ihnen in Ihren Hallen betriebene Player-Tracking verboten.
Mit diesem System konnten Sie Kundendaten erfassen, Kunden kontrollieren, Kunden binden, Kunden auskundschaften (Spielhäufigkeit, Spielzeit, Spieleinsatz, Spielgewinn, Spielverlust) und besonders gute Kunden mit Jackpotauslösung belohnen.
Das hat Ihnen unerhörte Wettbewerbsvorteile gebracht. Nach Ansicht von Rechtsexperten widerspricht das dem Glücksspielgedanken, wonach bei Glücksspielen die Gewinne dem Grund nach zufällig sind.
Bei Ihrem Player Tracking kann jedoch gewichtet werden der Jackpot wird im Sinne der Umsatz stärksten Kunden gesteuert. "Dieses offenbar in letzter Sekunde in die Verordnung gerutschte Verbot", wie Sie angesäuert schreiben, schafft Chancengleichheit und verhindert, dass die Branche möglicherweise erneut mit Illegalität in Verbindung gebracht wird.
Ebenso freue ich mich über das "Jackpot-Verbot" in der neuen Spielverordnung. Das Verbot sorgt für Chancengleichheit, schützt den Kunden vor ruinösem Spiel (in Erwartung gigantischer Gewinne) und lässt den Gedanken an Jackpot-Ausschüttung mittels Player Tracking-Systeme erst gar nicht aufkommen.
Ihre nach Gutsherrenart betriebene Firmen- und Verbandspolitik, die keineswegs den Interessen der rund 6 000 kleinen und mittelständischen Automatenaufstellern entsprach und entspricht, stieß in diesem Jahr an ihre Grenzen.
Nicht Geld- und Machtinteressen eines Branchenkrösus machen den Geist der neuen Spielverordnung aus, die wohl die Zustimmung der künftigen Bundesregierung scheint sicher am 1. Januar 2006 in Kraft treten wird, sondern klare und gleiche Regeln und Pflichten für alle. Die Aufstellerbranche bekommt wieder Luft zum Atmen und investieren. Industrie, Hersteller und Lieferanten unterliegen einer Prüfungspflicht durch die PTB.
Quasi eine Art TÜV für alle. Auch die Ordnungsbeamten vor Ort bekommen klare Regeln an die Hand, mit denen sie die Möglichkeit zur technischen Kontrolle verdächtiger Geräte haben. Der Automatenaufsteller weiß wieder, woran er sich zu halten hat. Und sein Kunde wird vor zu hohen Verlusten geschützt. Das alles schafft wieder Vertrauen in eine ohnehin sehr schnell angefeindete Branche.
Das alles schafft aber auch wieder Chancengleichheit. Nicht der, der illegales Spiel mit Fun Games betrieb, nicht der, der mit gigantischen Jackpots lockte, nicht der, der seine Automaten ferngesteuert lenkte und auch nicht der, der mittels Player Tracking Umsatz starke Kunden bei der Stange hielt, hat künftig die Nase vorn, sondern der, der das beste Ambiente, den besten Kaffee, das beste Personal und die beste Kundenbetreuung bietet.
Und weil dies so sein wird, werden Sie sicherlich auch aufhören, die Autos in meiner Tiefgarage zählen zu lassen, um meine Kundenfrequenz zu erfahren. Das haben Sie doch sicher nicht mehr nötig, denn ich bin überzeugt davon, dass Sie für einen harten, aber fairen Wettbewerb bestens gerüstet sind.
Oder etwa doch nicht? Steht etwa die überraschende Absage der IMA 2006 mit Ihrem starren Festhalten an einer überholten und zum Teil illegalen Gerätegeneration in Zusammenhang?
Haben Sie es versäumt, sich rechtzeitig auf die neue Spielverordnung einzustellen? Haben Sie weiter auf Player Tracking, Jackpot-Systeme und eine Gnadenfrist für Fun Games gesetzt?
Haben Sie auf Ihre Lobbyisten gehofft?
Sitzen Sie jetzt auf einem Berg von illegalen und/oder nicht mehr verkäuflichen Maschinen? Sind Sie jetzt nur noch damit beschäftigt, die 100 000 illegalen Fun Games abzubauen? Diese Fragen werden Sie am besten beantworten können
Lieber Herr Gauselmann, ich freue mich auf die neue Spielverordnung wie die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen und ich freue mich auf weitere Jahre mit Ihnen. Mal miteinander. Mal gegeneinander.
Aber diesmal unter anderen Voraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eiba
Augsburg, den 24. Oktober 2005
|
|
|
|