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ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???

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ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« am: 08 April 2006, 13:25:03 »
Hallo,nach gewissen Urteilen sind einige wenige befriedigt worden.
wie ist es eigentlich für die suchtspieler, die eine unwiderrufliche lebenslange sperre wünschten,wegen der sucht,die aber schließlich nach jahren von der spielbank wieder aufgehoben worden ist.obwohl bekannt ist,das der spieler ein suchtspieler darstellt.
ist das nicht eigentlich auch eine verletzung der spielbank und eine unberechtigte bereicherung an dessen vermögen des suchtspieler.dieser er verlor, wenn die vorgeschichte bekannt ist?????

Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #1 am: 08 April 2006, 18:44:15 »
Ich finde, Ziel einer Spielsperre sollte sein, den Spieler über die schlimmste Phase seiner Sucht vor sich selbst zu schützen. Es ist keine Dauerlösung, wer spielen will, findet einen Weg (Ausland, Online, Ausweichen zum sog. "kleinen" Spiel ohne Ausweiskontrolle oder was auch immer). Eine lebenslange unwiderrufliche Sperre käme einer Entmündigung gleich aber helfen würde sie meiner Meinung nach nicht viel;wer zocken will schafft es schon. Leider.

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Offline Ilona

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Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #2 am: 12 April 2006, 09:09:27 »
Hallo Laslo, hallo Rudi,

eine lebenslange Sperre wird in der Regel nach 7 Jahren aufgehoben. Warum das so ist, weiß ich auch nicht genau. Es heißt immer, das mache man aus Gründen des Datenschutzes. In der Regel reicht diese Zeit aus, um sich zu stabilisieren.

Wir empfehlen allen Spielern, die sich sperren lassen wollen, dem Casino mitzuteilen, dass sie informiert werden möchten, bevor die Sperre aufgehoben wird. Man kann dann für sich noch einmal entscheiden, ob man die Sperre verlängern möchte. Ich kenne inzwischen viele Spieler, die sich aus "Sicherheitsgründen" dafür entscheiden. Wie das rechtlich zu bewerten ist, wenn ein Casino die Sperre eines Spielers aufhebt, ohne ihn zu informieren, obwohl bekannt ist, dass der Sperrgrund Glücksspielsucht ist, das vermag ich nicht zu beurteilen. Es ist aber eine interessante Frage.

viele Grüße, Ilona

Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Mike

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Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #3 am: 12 April 2006, 20:05:57 »
Hi Rudi,

ist echt eine interessante Frage. Rechtlich sollte das auch sehr fragwürdig sein. Wenn ich eine lebenslange Sperre beantrage, dann denke ich liegt die Pflicht bei der Spielbank. Sollte eine Sperre aus Datenschutzgründen nur 7 Jahre möglich sein, so wäre es ja ein leichtes die Sperre automatisch zu erneuern. Der angebliche Datenschutz ansich ist aber schon fragwürdig. Wenn mir ein Besitzer (Haus o. Lokal) Hausverbot erteilt, so ist dies auch lebenslang möglich. Also, warum soll ein süchtiger Spieler nicht die selben Möglichkeiten haben. Soweit mir bekannt kann das Casino Dich ja auch lebenslang sperren u. Dir Hausverbot erteilen.

An Deiner Stelle (wenn es Dich direkt betrifft) würde ich ein Gepräch mit einem Anwalt führen. Solltest Du Rechtsschutzversichert sein, so zahlen viele Versicherungsunternehmen das Erstgespräch. Aber auch wenn nicht, die 150 Euro wäre mir das wert. Ich weiß ja nicht, ob es Dich direkt betrifft. Aber, wenn dann würde ich diesen Weg schon gehen.

Einige Betreiber nehmen zur Zeit ja überhaupt keine Selbstsperren an. Das ist auch sehr bedenklich. Würde mich aber nicht davon abschrecken lassen. Eine schriftliche Selbstsperre per Einschreiben versandt kann nicht so einfach übergangen werden. Du erklärst damit, dass Du in Zukunft keine Spielverträge mehr mit der Spielbank abschließt. Der Spielschutz wurde ja gerade vom Bundesverfassungsgericht nochmals in den Vordergrund gestellt. Wenn die Spielbank Deine Sperre einfach "ignoriert", so kommt sie ihrem öffentlich Auftrag nicht nach.

Wie das ganze in Österreich konkret aussieht weiß ich allerdings nicht. Aber ich habe mich in Deutschland sperren lassen u. auch die gleichzeitig Sperre in Österreich verlangt. Das wurde auch nicht abgelehnt.

Letztendlich versuchen sich die Betreiber mit allen Mitteln vor weiteren Klagen zu schützen. Den Spielerschutz übergehen sie einfach. Die Spielbank könnte sich ganz einfach durch Ausweiskontrollen schützen. Warum geschieht das wohl nicht? Die Gewinnoptimierung steht hier klar an erster Stelle u. der Spielerschutz ist nicht mehr vorhanden.

* Wenn Du nicht für Dich kämpfst, warum soll dann ein Anderer für Dich kämpfen??? *

Dieser Spruch hilft mir immer wieder.

Wünsche Dir eine gute, spielfreie Zeit.

Liebe Grüsse

Mike

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Offline Chris

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Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #4 am: 13 April 2006, 07:49:56 »
Tag zusammen !

Wer wird denn gleich mit Spatzen auf Kanonen schießen ?   ;D

Wollen wir doch mal ehrlich sein, wer Zeit, Geld und Muße hat sich nen Anwalt zu nehmen um den Ablauf seiner Sperre zu "beklagen", hat anscheinend keine anderen Probleme mehr oder Langeweihle, oder ?
Wenn die Sperre Abläuft, dann veranlasst man eben eine erneute Sperre.

Um eine Grundsätzliche Änderung der Laufzeiten zu erreichen, sind m.E. nach die Verbände (Glückspielsucht etc.) gefragt. Natürlich muß man auch bedenken, eine Sperre die man selber veranlasst hat, kann man auch wieder selber aufheben lassen, sonst käme es ja einer Entmündigung gleich.  Die Casinos wären m.E. nach auch gefragt, wenn "sie" eine Sperre verhängen, kann das durchaus Lebenslänglich sein, da sie ja das Hausrecht haben und es im Prinzip Ihre Sache ist, wenn sie jemanden den Zutritt verweigern. Natürlich widerspricht das deren wirtschaftlichen Interessen, da brauchte es einen grundsätzlichen Wandel im Sinne von sozialer Kompetenz.

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Der Mythos "Einschreiben" schicken.
Ein Einschreibebrief (auch mit Rückschein) beweist....gar nichts !  Es beweist nur, das Du dem Empfänger einen Briefumschlag mit "irgendwas drinnen" geschickt hast.
Wenn überhaupt, dann schickt man eine "Einschreibpostkarte mit Rückschein". 


Frohe Ostern, Euer

Ei-Män

 
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Ilona

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Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #5 am: 13 April 2006, 11:17:51 »
Hallo Mike, hallo Chris,

aus meiner Sicht wäre halt Transparenz wichtig. Spieler, die sich sperren lassen, sollten ganz klar wissen, wann die Sperre abläuft. Für ganz, ganz viele ist nach 7 Jahren die Sache gelaufen. Sie haben sich von der Glücksspielsucht gelöst, ihr Leben geordnet und haben auch kein Verlangen mehr ein Spielcasino aufzusuchen. Die lassen sich nicht erneut sperren, weil es nicht mehr ihr Thema ist. Es gibt aber auch Menschen, denen es anders geht, die eben mehr äußeren Schutz brauchen. Und das ist auch ok. Denen hilft es, wenn sie sich erneut sperren lassen können. Von daher wäre es wichtig, dass man vielleicht schlicht und einfach gefragt wird, ob die Sperre gelöscht oder verlängert werden soll. Ist doch ganz einfach. Oder?

Liebe Grüße, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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Offline Chris

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Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #6 am: 13 April 2006, 23:24:43 »
Hi Ilona,

ja, ich verstehe das ja....ich frage mich nur, wieso sollte ein Casino Geld investieren um einen Spieler anzuschreiben, um ihn zu fragen, ob er "nicht" zum spielen kommen möchte ?!?! Na ????

Vielleicht wäre eine unabhängige Sperrdatenbank besser, wo alle Casinos, Spielebetreiber etc. zugreifen können, um Bundes-,Europa-,Weltweit sehen zu können, "den lassen wir net rein !"

Das Gesundheitsministerium könnte das durch nen Solibeitrag von allen Bürgern finanzieren lassen.  ;)

Gruß

Chris
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Re: ist eine unwiderrufliche spielsperre aufhebbar???
« Antwort #7 am: 14 April 2006, 01:24:40 »
Mensch Chris,

was ist nur los mit Dir? Mach mir langsam Gedanken um Dich. Lies doch mal den ersten Beitrag von Laslo genau. Die Frage betreffend Entschädigung nach Ablaub der 7 Jahre kann ich Ihm nun sicher nicht beantworten. Als Betroffener würde ich das aber mit einem Anwalt abklären. Oder würdest Du auf  eventuell berechtigte Entschädigung so einfach verzichten?

Diese Sperrdatenbank gibt es doch schon längst. Sobald eine Selbstsperre in einem Casino beantragt wird muß diese Sperre an alle weiteren Casinobetreiber (Sperrdatei) weitergeleitet werden. Das gilt zumindestens für Deutschland. In meinem Fall war das sogar noch Österreich u. die Schweiz. Alles andere würde auch keinen Sinn machen. Oder soll der Süchtige alle Casinos, glaube über 80, einzeln anschreiben. Das kann ja wohl keinen Sinn. Wenn meine EC-Karte gesperrt wird, auch auf eigenen Wunsch, dann bekomme ich bei KEINER Bank in ganz Deutschland u. Europa mehr Geld. Warum funktioniert das nicht bei dieser Sperrdatei? Die Antwort kann sich jeder selbst geben.

Ein unwiderrufliche Sperre ist sicherlich nicht möglich, wie von Rudi schon geschildert. ABER es ist doch sicher möglich eine Sperre in den ersten 7 Jahren als unwiderruflich gelten zu lassen. Sollte der Spieler dann keine Sperre mehr wünschen, so sollte er dies schriftlich dem Casinobetreiber (Sperrdatei) mitteilen. Das ganze noch mit einer 6 Monatsfrist VOR Ablauf der Sperre bedacht macht doch Sinn, oder? Wünscht der Spieler keine Aufhebung der Selbstsperre, so sollte diese sich automatisch um weitere 7 Jahre verlängern. Damit wäre auch das Problem des angeblichen Datenschutz gelöst. Selbst meinen Handyvertrag muß ich 3 Monate vor Ablauf der Frist kündigen. In der Versicherungswirtschaft ist dies übrigens schon seit Jahrzehnten so üblich. Chris! Nicht bei allen Verträgen, also spar Dir Deine ironischen Bemerkungen. Nein im Ernst ich mag Dich ja gerade deswegen.

Wünsche Euch ein paar erholsame Feiertage u. eine spielfreie Zeit. Es lohnt sich!

Liebe Grüsse

Mike

 

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