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Selbstsperre deutschlandweit

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Selbstsperre deutschlandweit
« am: 24 April 2006, 16:26:42 »
Hallo,

ist es richtig, dass man sich schriftlich an irgendein Spielcasino in Deutschland wenden muss und dann automatisch in ALLEN Casinos gesperrt ist? Wie lange läuft so eine Sperre? Wie kann sie wieder aufgehoben werden, kann man das selbst so ohne weiteres tun?

Kann mir hier jemand Auskunft geben?

Viele Grüße
Iris

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Selbstsperre deutschlandweit
« Antwort #1 am: 05 Mai 2006, 08:59:32 »
Liebe Iris,

sorry, dass du so lange auf eine Antwort warten musstest.  Was die Sperrpraxis der deutschen Casinos angeht, geht es derzeit ziemlich turbulent zu. Die Spielbanken versuchen nämlich mit allen möglichen Tricks ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu unterlaufen, das Glücksspielsüchtigen mehr Schutz zugesagt hatte. Das ist ziemlich übel und steht rechtlich auf wackligen Beinen. wir intervenieren derzeit bei den verschiedenen Aufsichtsbehörden, was aber nicht so einfach ist. Es gibt halt leider derzeit keine unabhängige Glücksspielaufsicht in Deutschland. Und die Personen in den Innenministerien und Finanzbehörden, die die Aufgabe z. Zt. wahrnehmen, haben halt eine Menge anderer Aufgaben. Aber das wird sich vielleicht bald ändern, das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes deutlich für eine Aufsichtsbehörde mit Distanz zur Anbieterseite ausgesprochen.

Also, was kannst du tun. Solltest du ein Problem mit dem Glücksspielen haben oder gar glücksspielsüchtig sein, solltest du das  der Spielbank , in der du vorrangig gespielt hast schriftlich mitteilen und um eine bundesweite Selbstsperre bitten. Wenn du dann einen Brief bekommst, dass man derzeit keine Sperren annehme oder man dir alternativ ein Hausverbot ausspricht, solltest du nochmal hinschreiben, dass du eine Selbstsperre beantragt hast. Du kannst diese Sperre befristet für ein Jahr oder für 7 Jahre beantragen. Bitte darum, dass man dich schriftlich benachrichtigt, wenn die Sperre aufgehoben werden soll. Solltest du keine Eigensperre bekommen, melde dich nochmal hier oder such einen anwalt auf. Ich weiß von einer Glücksspielsüchtigen, die ein Casino auf Erteilung einer Selbstsperre verklagt.

Die Aufhebung der Sperren wurde bislang von den unterschiedlichen Casinos verschieden gehandhabt. Einige haben direkt aufgehoben, wenn man darum gebeten hat, andere wollten eine anwaltliche Bescheinigung, dass man in geordneten Verhältnissen lebt. Wir hoffen, dass auch die Entsperrmodalitäten bald einheitlich und verbindlich geregelt werden.
Du kannst dich gern wieder melden. Und informier uns doch mal, wie es weitergegangen ist.

Alles Gute

Ilona
« Letzte Änderung: 05 Mai 2006, 09:02:58 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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