Glücksspielsucht > Glücksspielsucht Allgemein

Spielbank wird verurteilt!

(1/2) > >>

Mike:
Hi zusammen,

am 18.05.06 wurde die Badem-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Baden-Baden verurteilt. Die Beklagte muß dem Kläger über 70.000,--Euro zurückzahlen.

Der Spieler hatte eine Selbstsperre mit dem Betreiber vereinbart. Trotz dieser Sperre, die Ihm den Zugang zum Glücksspiel unmöglich machen sollte, konnte der Mann weiter an den Automaten spielen. Der Richter sah darin einen Vertragsbruch von Seiten der Casinobetreiber. Sie hätten gemäß der Sperre nicht zulassen dürfen, dass der Mann spielen konnte. Selbst beim Tele-Cash Verfahren wurde der Mann nicht von dem Betreiber kontrolliert.

So langsam greift das BGH Urteil vom 15.12.05.

Richtig so, sollen die Betreiber doch Ausweiskontrollen durchführen. Aber davor versuchen sie sich ja schon seit Jahren zu drücken. Das verlorene Geld wollen sie behalten, aber keine Gewinne an gesperrte Spieler auszahlen.

Gruß

Mike

Ilona:
Spielbank muss zahlen  
Medium: Badische Neueste Nachrichten
Datum: 19.05.2006
 
Zocker konnte trotz Selbstsperre unbehelligt Geld verspielen

Baden-Baden (WV).
Einen Teilerfolg hat ein 40 Jahre alter Glücksspieler bei einem Rechtsstreit mit der baden-württembergischen Spielbankengesellschaft errungen. Die Spielbank muss dem Mann 70 000 Euro auszahlen, die er beim Automatenspiel verzockte, obwohl er eine so genannte Selbstsperre mit dem Casino vereinbart hatte.
Der Spieler aus dem Rheinland hatte zweigleisig argumentiert: Zum einen sei er spielsüchtig und mithin gegenüber Spielbanken nicht geschäftsfähig. Das verspielte Geld im hohen sechsstelligen Eurobereich müsse deshalb zurück erstattet werden. Zum anderen verwies er speziell im Verhältnis mit den baden-württembergischen Spielbanken auf die Selbstsperre, die er vereinbart hatte. Trotz dieser Sperre, die ihm den Zugang zum Glücksspiel unmöglich machen sollte, zockte der Mann unbehelligt an den Automaten. Die Baden-Badener Richter sahen darin einen Vertragsbruch von Seiten der Casinobetreiber. Sie hätten gemäß der Sperre nicht zulassen dürfen, dass der Mann spielen konnte. Nicht folgen mochte die Zivilkammer der Argumentation, wonach der Spieler aufgrund seiner Sucht nicht geschäftsfähig und die Spielverträge mithin nichtig gewesen seien. Spielsucht müsse anders als Stoff gebundene Suchtformen wie etwa Alkoholismus beurteilt werden. 
---------------------------------------------------------------------------------

Hier ein Artikel zu dem neuesten Urteil.

Weitere Infos später, muss los nach Baden Baden. Da ist morgen früh um 9 Uhr der nächste Prozess am Amtsgericht.

Viele Grüße

Ilona

Ilona:
Hallo,

hier eine kurze Info zum gestrigen Prozess: Der Fachverband hat die Baden Württembergische Spielbankgesellschaft verklagt, weil sie einen gesperrten Spielsüchtigen spielen ließ. Der Spieler hat uns einen 'Teilbetrag (1.000 €) des verspielten Geldes abgetreten. Es war ein recht kurzer Prozess. Das Urteil ergeht schriftlich, der Richter wird sich wohl am Urteil des Landgerichtes Baden Baden orientieren und die Spielbank verurteilen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Ilona

Mike:
Hi,

richtig so, immer schön am Ball bleiben. Jedes positve Urteil wird von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Selbst nach dem BGH Urteil zeigen sich die meisten Spielbankbetreiber weiter uneinsichtig. Spielen um jeden Preis, vielleicht sogar um die eigene Konzession?

Man muß nur tief genug bohren, irgendwann trifft man den Nerv!

Vor dem Gesetz sind doch alle gleich, oder?

Gruß

Mike

Ilona:
Also,

habe gerade mit unserer Rechtsanwältin telefoniert. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Baden-Württembergische Spielbankengesellschaft muss 1.000 Euronen an den Fachverband Glücksspielsucht zahlen.

Viele Grüße, Ilona

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln