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Anhörung am 21. 3. 2012 im Bundestag

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Offline Ilona

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Anhörung am 21. 3. 2012 im Bundestag
« am: 16 März 2012, 15:25:58 »
Ausschuss für Gesundheit - 21.03.2012: Glücksspielsucht

Am Mittwoch, dem 21. März 2012, findet in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zu dem

Antrag der Abgeordneten Angelika Graf, Bärbel Bas, Elke Ferner und weiterer Abgeordneter der Fraktion der SPD
Glücksspielsucht bekämpfen
(BT-Drs. 17/6338)

im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin, statt.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden.
Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/q_Gluecksspielsucht/index.html
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Ilona

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Re: Anhörung am 21. 3. 2012 im Bundestag
« Antwort #2 am: 24 März 2012, 14:04:32 »
Bin gerade dabei die Anhörung zu schauen was mich interessieren würde ist:
Was sind die folgen einer Anhörung: Wen interessiert es? Folgen darauf Gesetze? Oder ist es ein reines Geschwafel was sowieso zu nichts führt? Wer hört?

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Offline Ilona

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Re: Anhörung am 21. 3. 2012 im Bundestag
« Antwort #3 am: 26 März 2012, 12:47:50 »
Hallo,

tja so ein Gesetzgebungsverfahren ist eine komplexe Sache. Eine Anhörung dient der Meinungsbildung der Parlamentarier und der interessierten Öffentlichkeit. Außerdem wird alles dokumentiert und man kann bei Bedarf auch später darauf zurück greifen. In der Anhörung über die wir reden, wurde z.b. deutlich, dass die vom Wirtschaftsminsiterium vorgelegte Novellierung der Spielverordnung nur von der Automatenbranche befürwortet wird.

Vielleicht greift z.B. die Opposition den Vorschlag von Prof. Adams auf und ruft das Bundesverfassungsgericht an. Das wäre mit 25% der Abgeordneten möglich.

LG Ilona
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Re: Anhörung am 21. 3. 2012 im Bundestag
« Antwort #4 am: 17 September 2012, 14:23:11 »
Ihr Lieben,

es gibt Neues von der Anhörung. Zunächst wurde das Wortprotokoll veröffentlicht: http://www.gluecksspielsucht.de/files/067_21_03_2012_gluecksspielsucht.pdf das ich zur Lektüre empfehle und aktuell wurde die Empfehlung der Regierungskoalition veröffentlicht diesen Antrag abzulehnen.


http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-4512.html

LG Ilona
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