ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Warum? Na weil es nach wie vor kaum jemanden interessiert.
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Ja, Kotek ...

Es gibt aber Rechtsprechungen, die Besagen, dass die Bereitstellung der Dienste, auf Grund der gescheiterten Lizdnzvergabe, nicht untersagt werden darf

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

@olli

das ist richtig. Aber gibt diese situation den anbietern das recht an recht und gesetz vorbei alles zu machen was sie wollen? wenn man schon unter vorbehalt/duldung seine Angebote anbietet, dann müsste man sich auch an die geltende gesetze halten oder irri ich mich?

Nö...



... du irrst Dich nicht! :)

Und Du darfst ruhig den Konjunktiv weg lassen.

Da wo eine Aufsichtsbehörde faktisch nicht existiert, herrscht nun mal Sodom und Gomorrha.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Babylon lässt grüßen^^
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Kurze Frage.
Was genau bedeutet das ,,die inkassounternehmen nehmen die Klage zurück"?

Machen Sie es so wie bei mir - sich einfach nicht mehr melden

ODER

gibt es wieder Forderungsverzichte??

Da ich keine Antwort mehr auf meinen Widerspruch erhalten habe, interessiert mich dies natürlich sehr, ob ich das Inkasso zum Forderungsverzicht drängen kann.

Weder ...noch ...

Dort, wo gerichtliche Mahnbescheide erwirkt wurden, wird der Klageschritt nicht weiter verfolgt.

Wenn Du bisher nichts gehört hast, dann wird sich daran auch wohl erst einmal nichts ändern.
Du musst also die Verjährungsfrist abwarten.

Hast Du dazu keine Lust, dann musst Du pp auffordern einen Verzicht auszusprechen.
Kommen sie dem nicht nach, dann kannst Du den Klageweg beschreiten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Oke, danke Olli :D

Naja, ICH habe ja mein Geld... der forderungsverzicht wäre nur das non-plus-Ultra dabei.

Aber dann eben abwarten und Tee trinken :D

Sollte man dann nicht auch auf den Verzicht bestehen. Wenn die Mahnbescheid alle zurückgenommen werden?

Hi Cappo!

PP wird die Aufforderungen zum Berzicht genau so behandeln, wie die CB-ler die Zahlungsaufforderungen - nämlich mit Ignorieren.

Um die Rechtslage zügiger klären zu lassen, würde ich mich über Vorreiter freuen, die PP diesbezüglich verklagen.

Für die Meisten dürfte es aber aus finanzieller Sicht ratsamer sein, die Verjährungsfrist abzuwarten.

Gerade zur jetzigen Zeit könnte man PP vielleicht durch eine Klage dazu bewegen, den Verzicht auszustellen.
Doch es bleibt waghalsig.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Einen Verzicht einzuklagen halte ich für überflüssig.
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Mein!

IOK... wieso?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Eine solches Verfahren würde ich nicht empfehlen, denn die Gerichte mögen es nicht, wenn man zu klage- und streitlustig ist und lehnen solche Verfahren daher oft unter dem Hinweis des fehlenden Rechtschutzbedürfnisses ab.



Zitat von: Cappo am 04 Februar 2020, 07:36:41
Sollte man dann nicht auch auf den Verzicht bestehen. Wenn die Mahnbescheid alle zurückgenommen werden?

Du hast was missverstanden, die Mahnbescheide wurden nicht zurückgenommen sondern vom betroffenen "Schuldner" widersprochen. Damit ist eine schnelle Titulierung der Forderung abgewendet, Paypal müsste nun den Klageweg eingehen, das wiederum geschah bisher nie. Anders als beim Mahnbescheid müsste man hier nun begründen und die Rechtsmäßigkeit würde durch einen Richter im Anschluss überprüft.
Auf ein Forderungsverzicht kann man nicht bestehen, wieso auch. Das ist eine freiwillige Sache.

Ich habe es so verstanden, dass die von PP beauftragten Inkassounternehmen (in von Lenne vertretenen Fällen) Klagen gegen Spieler zurücknehmen.
LG Ilona
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