Weder ...noch ...
Dort, wo gerichtliche Mahnbescheide erwirkt wurden, wird der Klageschritt nicht weiter verfolgt.
Wenn Du bisher nichts gehört hast, dann wird sich daran auch wohl erst einmal nichts ändern.
Du musst also die Verjährungsfrist abwarten.
Hast Du dazu keine Lust, dann musst Du pp auffordern einen Verzicht auszusprechen.
Kommen sie dem nicht nach, dann kannst Du den Klageweg beschreiten.