Hi Lonesomeday!
§ 762 BGB
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb
zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Für das Casino gilt der erste Satz. D.h. - die können Dich anschreiben - freundlich bitten - drohen, dass sich die Balken biegen - im Rahmen des unerlaubten Glückspiels haben sie keinerlei rechtliche Handhabe das Geld von Dir zu verlangen.
Würdest Du nun trotzdem überweisen, dann würde der zweite Satz für Dich gelten - Du hättest keinerlei rechtliche Handhabe für eine Rückerstattung zu einem süpäteren Zeitpunkt.
Die ganzen Rückbuchungsaktionen z.B. über PayPal funktioniert nur, weil auch die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels verboten ist - und der Zahlungsdienstleister Dir gegenüber schadensersatzpflichtig ist. Er hat nämlich auf Dich aufzupassen - genau so, wie Du auf sie.
Da er aber Akzeptanzverträge mit den OCs abgeschlossen hat, vernachlässigt er diese seine Pflichten.
Da ich davon aus gehe, dass Du geprüft hast, dass es sich um unerlaubtes Glückspiel gehandelt hat, ignoriere ruhig alle Mails der OCs.