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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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Als VIEL würde ich das nicht bezeichnen denn normalerweise berechnet sich das mit Faktor 1.3 aus dem Streitwert und bei 36000 wären das 1316,90 EUR.

So oder so bist du gut weggekommen damit^^
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Hi Born.
Es besteht aber auch noch nach dem CB
die Möglichkeit eines mahnbescheides seitens PP.
Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist steht  in den Sternen.
Was denkst du?

Schönes Wochenende

Die Wahrscheinlichkeit auf dem WC vom Blitz getroffen zu werden ist genau so hoch wie eine Klage von einem Casino bzw. Zahlungsdienstleister nach dem Mahnbescheid wenn selbigem vollumfänglich widersprochen wurde - theoretisch ist die Möglichkeit immer gegeben....
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Zitat von: Vetram am 02 Mai 2020, 13:23:12

Selbst wenn, widersprechen und gut, durch den Mahnbescheid ensteht dir nur ein Nachteil wenn du ihn nicht innerhalb der Frist widersprichst. Die Folgen wären Vollstreckungsbescheid und nach einer weiteren Frist wird die Forderung Rechtskräftig obwohl sie dies nicht ist, und dann kommst du aus der Nummer so gut wie nicht mehr herraus.

Paypal setzt auf Verunsicherung, indem sie Strafverfahren androhen sowie weiter Klagen vor den Gerichten, der ein oder andere wird sich da mit Sicherheit beeindrucken lassen haben und Zahlungen geleistet haben, mit einer Zahlung an Paypal wird stillschweigend die Forderung anerkannt, sobald ihr nur einen Cent Zahlt hat Paypal Euch an den Eiern...
Paypal wird sich da gefreut haben, ohne Rechtsgrundlage eine Forderung eingefordert und diese auch noch mit Miesen tricks erhalten.

Zitat von: Max am 02 Mai 2020, 11:35:43
Jetzt kann man natürlich sagen, schönes Geld für einen Brief, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen und nicht wegen eines Formfehlers scheitern. Das sind knapp 3% der Summe die ich zurückbekommen habe, das kann ich verschmerzen.

Ja natürlich, das ist eine Menge Geld für 1 Stunde Telefonat und ein Abwehrschreiben, aber gemäß dem RVG geht das völlig in Ordnung.
Wenn man sich auch nicht sicher ist, wie man den Inhalt eines solchen Schreibens formulieren sollte und worauf man alles achten muss, so ist das schon der richtige Weg sich juristische Hilfe zu holen. Das kann ich jedem raten, unabhängig von der Schadenshöhe.

Ich gehe mal anhand deiner Nachricht zuvor aus, das Paypal wohl auf das Schreiben des Herrn Reeckmann kein Forderungsverzicht erklärt hat, gab es überhaupt eine Reaktion seitens PP?

Zitat von: Born4Nothing am 02 Mai 2020, 12:39:25
Als VIEL würde ich das nicht bezeichnen denn normalerweise berechnet sich das mit Faktor 1.3 aus dem Streitwert und bei 36000 wären das 1316,90 EUR.

So oder so bist du gut weggekommen damit^^

Wenn ich kurz klugscheißen darf, es wären 1.590,91 €. Auslagen und MwST kommen ja auch noch dazu  :-X ::) ;D

Zitat von: Dennis47 am 02 Mai 2020, 22:53:17
Ja natürlich, das ist eine Menge Geld für 1 Stunde Telefonat und ein Abwehrschreiben, aber gemäß dem RVG geht das völlig in Ordnung.
Wenn man sich auch nicht sicher ist, wie man den Inhalt eines solchen Schreibens formulieren sollte und worauf man alles achten muss, so ist das schon der richtige Weg sich juristische Hilfe zu holen. Das kann ich jedem raten, unabhängig von der Schadenshöhe.

Ich gehe mal anhand deiner Nachricht zuvor aus, das Paypal wohl auf das Schreiben des Herrn Reeckmann kein Forderungsverzicht erklärt hat, gab es überhaupt eine Reaktion seitens PP?

Von Paypal liefen anfangs nur die ganzen Fälle auf, ich hatte da bei ca. 20 PP-Fälle eröffnet. Bis mein Konto das Minus von 30.000 und Zerquetschte hatte verging einige Zeit, es erhöhte sich immer alle paar Tage/Wochen... Irgendwann kamen dann die ersten Anrufe und später das Schreiben von KSK per Mail. Erst hatte ich mich wegen der fehlenden 6.000€ gewundert, bis ich eine Mail von bwin erhielt, die 3 Einzahlungen (allerdings irgendwo dazwischen, also nicht die letzte) in Höhe von je 2.000€ nicht eingelöst wurden. Auf das Schreiben von KSK hat Hr. Reckmann dann per Fax geantwortet, danach war Ruhe. Anrufe kamen allerdings trotzdem noch und das nicht zu wenig. Auch bwin hat sich telefonisch gemeldet (zumindest der Nummer nach). In letzter Zeit hab ich Ruhe. Die Zeit arbeitet für mich, mein Stichtag ist der 31.12.2021.

Zitat von: Dennis47 am 02 Mai 2020, 22:53:17
Wenn ich kurz klugscheißen darf, es wären 1.590,91 €. Auslagen und MwST kommen ja auch noch dazu  :-X ::) ;D

Er hat 25.000€ Streitwert angesetzt.

Wie läuft es dann mit WHDG? Man registriert sich und auf der Seite steht: die Kaufen deine Forderungen zu 60% auf. Nur heisst es dann, dass sie das Risiko tragen, das FÜR die Zahlungsanbieter entschieden wird. Und da stellt sich die Frage: macht WHDG das?? Ans Telefon bekommt man niemanden. Und auf die Email bekommt man nur eine Standardantwort...
60% ohne Risiko wäre genial. Aber ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Das würde aber heißen, dass das Geschäftsmodell von WHDG obsolet ist. Außer es gibt so lustige Lastschriftenzurückbucher, die es über WHDG machen...aber richtige Fälle, die vor Gericht müssen, wird WHDG nicht mehr ankaufen. Oder doch?

Habt ihr das hier gelesen??

Edit durch Olli: Link entfernt
Kommentar: Geht´s noch? Solche Seiten werden hier nicht verlinkt!

So kurze Vorgeschichte: Habe den Chargeback selbst durchgeführt. Seit dem Chargeback habe ich weder online gezockt, noch eine Spielhalle betreten. Ich bin "clean".

PayPal hat versucht mich telefonisch zu kontaktieren, aber ich wollte da nicht am Telefon herumdiskutieren.

Ca. vor einem Monat kam dann Post von infoscore, in der stand, dass ich Summe x zahlen muss. Dem habe ich mit dem Schreiben, das auch PayPal bekommen hat, widersprochen. Vor kurzem kam dann folgende Mail:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

in Bezug auf Ihre PayPal Forderung möchten wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Indem Sie eine Zahlung mit PayPal gesendet haben, erteilten Sie PayPal damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PayPal eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem PayPal den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreibt.

PayPal ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: PayPal hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernimmt dafür auch keine Haftung. Unsere Auftraggeberin ist nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch Ihnen gegenüber zu: Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München I, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.). Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen in Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ohnehin nicht vor. PayPal hat keine Kenntnis davon, wo sich der Spieler zum Zeitpunkt der Spielteilnahme aufhält. Folglich besteht für PayPal keine Möglichkeit und auch keine Pflicht, die Illegalität des Spielvorgangs zu überprüfen.

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo des PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit PayPals Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer 4.6. der Nutzungsbedingungen unseres Mandanten zu erfüllen.

Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrer Person, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

Bitte überweisen Sie nun die offene Gesamtforderung in Höhe von

Xxxx EUR bis zum 17.07.2020


auf unser Konto.

Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen, wird das Verfahren unverzüglich fortgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

Weiß jemand wie ich weiter vorgehen soll?


Hey,

drei Möglichkeiten:

1. Du bezahlst die Forderung´

2. Du machst gar nichts und wartest ab

3. Du suchst dir einen Anwalt und leitest eine negative Feststellungsklage ein


Ich, an deiner Stelle, tendiere zu zwei:
Geld weiter an der Seite haben.
Sollten die eine Klage einreichen: Eigenen Anwalt einschalten. Erst bei einem Mahnbescheid oder einer Klageschrift vom Gericht muss man zwingend aktiv werden.

Viele Grüße



Wie lange dauerte es eigtl bei Euch bis Euer Paypalkonto im Minus war, nachdem die Bank die Lastschriften zurück gebucht hat?

Bei mir hat es 3-4 Tage gedauert.

Danach ging die Bombardierung mit Mails und Anrufen los.

Hat Jemand eine gute Alternative zu WHDG? Da meldet sich seit Wochen niemand...

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums