Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Wirholendeingeld.de

  • 1210 Antworten
  • 317272 Aufrufe
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1095 am: 09 Juli 2019, 18:11:46 »
@ rofl1312

Also weiterhin entspannt bleiben in Sachen Paypal oder??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

*

Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1096 am: 09 Juli 2019, 18:49:17 »
@ rofl1312

Also weiterhin entspannt bleiben in Sachen Paypal oder??

Nein, schreiend im kreis umher laufen.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1097 am: 09 Juli 2019, 18:55:28 »
Dann fang ich mal an weiß aber nicht wie lange Ich es durchhalten kann
???
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

*

Offline lazomi

  • ****
  • 138
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1098 am: 09 Juli 2019, 20:10:19 »
Danke für die deine ausführliche Antwort rofl1312 . 👍
Wenn der Anwalt jetzt auf die erste Mahnung mit verschiedenen Begründungen widerspricht, muss man dann auf die 2. Mahnung auch antworten?
Ich mein der 2. Widerspruch wird ja gleich sein... Dann müsste KSP ja mal auf das Schreiben vom Anwalt reagieren.

Das wird der Anwalt schon wissen aber würde mich mal interessieren...

*

Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1099 am: 09 Juli 2019, 20:35:40 »
Danke für die deine ausführliche Antwort rofl1312 . 👍
Wenn der Anwalt jetzt auf die erste Mahnung mit verschiedenen Begründungen widerspricht, muss man dann auf die 2. Mahnung auch antworten?
Ich mein der 2. Widerspruch wird ja gleich sein... Dann müsste KSP ja mal auf das Schreiben vom Anwalt reagieren.

Das wird der Anwalt schon wissen aber würde mich mal interessieren...


Du hast Widerspruch gegen die Forderung eingelegt, dass genügt, der Widerspruch geht ja gegen die Forderung nicht gegen deren Argumentation.
Die Leute die Geld bekommen, gehen immer davon aus im Recht zu sein, was aber nicht immer der Fall ist.
Du kannst aber musst nicht, der Gegenseite schreiben das du deren Ausführungen zurückweist, und den Widerspruch aufrecht erhälst, somit liegt die Beweislast bei der Gegenseite, du kannst auch erwähnen das du einen Mahnbescheid voll umfänglich widersprechen würdest, denen sollte dann klar werden das du kämpfen wirst, also ganz gechillt wie Al Bundy die Hand in die Hose stecken und abwarten ;).

Wie gesagt, eine gerichtliche Auseinandersetzung wird es dann vermutlich nicht geben weil, Paypal ja noch am Klagen ist, könnte in die Hose gehen für die ;)

Abgesichert bist du auf jeden Fall weil, du Widerspruch eingelegt hast und es sich somit um eine strittige Forderung handelt.

*

Offline lazomi

  • ****
  • 138
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1100 am: 09 Juli 2019, 20:41:11 »
Ok dann also mal abwarten 👍
Erstmal auf Born hoffen das alles gut geht gegen Paypal.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1101 am: 09 Juli 2019, 20:52:50 »
Der angebotene Vergleich ist ja schon ein Teileingeständnis von Paypal oder ??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

*

Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1102 am: 09 Juli 2019, 21:29:36 »
Der angebotene Vergleich ist ja schon ein Teileingeständnis von Paypal oder ??

Das ist ein verzweifelter Versuch doch noch irgendwie an die Kohle zu kommen.
So tun als ob man dem "Schuldner" entgegenkommen möchte, damit die Sache erledigt ist, aber mit einen hinterfo*zigen Gedanken ....
« Letzte Änderung: 09 Juli 2019, 21:31:12 von Rofl1312 »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1103 am: 09 Juli 2019, 23:30:14 »
So sehe ich das auch!!! Wenn PP sich 100% sicher wäre würden Sie dem Kläger doch kein Vergleich anbieten... 🙄!!!

Ich halte auch die Füße still!! Einfach abwarten!! Entweder flattert irgendwann ein Mahnbescheid in‘s Haus oder halt nicht!!

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1104 am: 12 Juli 2019, 15:59:58 »
Hallo Leute,

melde mich auch mal wieder um einen Zwischenstand durchzugeben:
WHDG antwortet inzwischen relativ zügig bei mir, klar sie haben auch über 5000 Euro an Provision erhalten, welche ich schon überweisen musste...
Nach der neusten Antwort von WHDG sind sie sehr zuversichtlich den Fall zu gewinnen.

Bei mir hat sich bisher kein Inkassobüro oä.gemeldet, nur eine RA Kanzlei namens : KSP Kanzlei Dr. Seegers aus Hamburg, die aber Witzigerweise rund 1100 Euro weniger wollten als ich bei PP CB gemacht habe, von einem Casino kam auch mal eine Mail (Malta, woher auch sonst) die von mir direkt Geld wollten, haben sich aber nie wieder gemeldet.
Ich vermute daher das PP denen die 1100 Euro abgezogen hat oder regressiert, wie auch immer das funktioniert hat.
Nun hat sich og.Anwalt bei mir gemeldet und will über 12 K inklusive seiner Gebühren, WHDG hat aber schon geantwortet, seither kam nichts....bis gestern PP sich direkt an Lenne gewandt hat:
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPalNutzungsbedingungen darstellen, kündigen wir hiermit ferner das Vertragsverhältnis mit Ihrem
Mandanten gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen mit sofortiger Wirkung. Das
PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
V.
Schließlich weisen wir auch eventuelle Forderungen Ihres Mandanten zum Ausgleich der
Anwaltskosten nachdrücklich zurück. Vielmehr besteht hier, wie dargestellt, ein wirksamer
Zahlungsanspruch seitens PayPal gegenüber Ihrem Mandanten.
Wir fordern Ihren Mandanten daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo
seines PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus
675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer
Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits
werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung
weiterer rechtlicher Schritte gegenüber Ihrem Mandanten, inklusive der gerichtlichen
Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.


Nun hat Lenne wiederum darauf geantwortet, ihr kennt die Standardschreiben ja bereits.....bin gespannt wie es weiter geht.


Viele Grüße in die Runde!

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1105 am: 12 Juli 2019, 16:15:41 »
Bei mir hat PayPal jetzt den Betrag verdoppelt 😬 also aus 4750 wurde das doppelte was sie ans Inkasso geschickt haben...

Zuerst kam Ei. Schreiben von 4750 jetzt korrigieren Sie aufs doppelte ...

Was das für eine scheisse

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1106 am: 12 Juli 2019, 16:26:40 »
Hat da jemand zufällig ein gutes schreiben ?
Also das ich den ganzen wiederspreche und auch dem Gerichtsbescheid wiedersprechen werde?

Grüße :)

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1107 am: 12 Juli 2019, 16:33:05 »
Hi!

Zitat
Was das für eine scheisse

Ein Etappenziel ist doch erreicht.
Du ärgerst Dich ...
Du bekommst es mit der Angst zu tun ...

Vielleicht hälst Du diesen Druck ja auch nicht aus und zahlst?

Zitat
Hat da jemand zufällig ein gutes schreiben ?

Du hast also noch keine Forderungsabwehr betrieben?
Dann gehe in den PayPal-Thread und suche ein mögliches Schreiben so um den 1.000-en Beitrag.


Inkassounternehmen schlagen gerne mal einiges oben drauf, was einer juristischen Betrachtung aber nicht stand hält.
Hier gibt es ganz klare Richtlinien, was sie nehmen dürfen und was nicht.

Wer sich da mal näher informieren möchte, der gehe ins Schuldnerberatungsforum.
Dieses ist zwar geschlossen, doch hat ein User ein Ersatzforum in der Signatur verlinkt.
Und da er ein Vielschreiber ist, findet Ihr die Adresse auch schnell.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1108 am: 12 Juli 2019, 16:40:34 »
Servus :)

Nein alles gut, ich fand es nur recht komisch.

Weil zuerst wollten Sie 4750 + deren ihre Kosten, und jetzt sagen die das Paypal den Betrag geändert hat ( auf das doppelte ( genau das doppelte) ) und jetzt ist der Betrag zweimal aufgelistet bei deren ihrer Forderung.

Finde es komisch und frage mich ob das jemand anderes auch schon hatte.

Hab das erste Schreiben vom Inkasso gestern bekommen und heute die geänderte Version. Deswegen habe ich noch nicht geantwortet.


Ich knicke nicht ein, mein erster Post hier gerade war wohl ein wenig unpassend formuliert.

Aber Danke für die Antwort :)

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.756
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1109 am: 12 Juli 2019, 17:12:00 »
Die rechnen nun mal anders:

1. Sie bekommen noch 4.750 € von Dir.
2. Du hast diesen Betrag ja schon zurückgebucht, also wollen sie ihn auch noch haben.
3. Es kommen noch ein paar Kosten oben drauf.


Das ist doch logisch ... oder nicht?

:)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums