Hallo , habe auch so ein Problem . Bin ganz neu hier . Allerdings haben sie in meiner Mail was von nem neuen Gesetz geschrieben . Weiß nicht wie ich jetzt weiter an die Sache gehen soll ?

hatte bei Wunderino gespielt .
und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Glückspielanbieter gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.
Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
II.
Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.
Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.
III.
Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.
Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).
Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).
Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.
Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.
IV.
Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.
Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir
Wollen die jetzt das Geld für die Lastschrift rückbuchungen zurück haben ? Oder den kompletten Betrag ? Ich weiß nicht mehr weiter . Lg Ella