Glücksspielsucht > Tagebuch
Einmal Süchtig, immer Süchtig!
Born4Nothing:
--- Zitat von: Skip am 16 Februar 2019, 13:54:37 ---Hab ich mich da wieder irgendwo verschrieben?
--- Ende Zitat ---
-->
--- Zitat von: Torsten am 16 Februar 2019, 12:17:28 ---Da ich deine Texte nur überfliege (sind mit einfach zu lang)😂 - habe ich dennoch meinen Namen gelesen.
--- Ende Zitat ---
::) ::) ::)
Torsten:
Danke für die Aufklärung, da habe ich dich mit jemanden hier verwechselt.
Oder einfach nur zwei Nullen zuviel dran gehängt. 🙂
Viele Grüße
Torsten:
Seit dem klar ist, dass PP nicht mehr kampflos einen CB zulässt und die anderen Zahlungsdienstleiter keinen Finger rühren, ist es relativ ruhig im Forum geworden. (Wahrscheinlich wenden sich viele direkt an Lenne und Co)
Der große Hype um CB ist wohl erstmal vorbei. Ich bin dennoch gespannt wie es mit diesem Thema weiter geht.
Torsten:
Ich bestehe aber darauf, dass ich ohne h im Namen geschrieben werde. 😂
Als ich aufgehört habe zu rauchen vor ein paar Jahren, habe ich von dem einen auf den anderen Tag aufgehört.
Aus meiner Sicht ist dieses leichte absetzen der Zigaretten von Tag zu Tag genauso veralberung/ hinauszuzögern wir bei jeder anderen Sucht auch.
Entweder ganz oder garnicht geht bei mir nur.
Peter02:
) 1Ein Zahlungsdienstleister hat Beschwerden der Zahlungsdienstnutzer in Papierform oder im Falle einer Vereinbarung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu beantworten. 2Die Antwort des Zahlungsdienstleisters muss innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, erfolgen und hat auf alle vom Zahlungsdienstnutzer angesprochenen Fragen einzugehen. 3Kann ein Zahlungsdienstleister ausnahmsweise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten, so hat er ein vorläufiges Antwortschreiben zu versenden, das die Gründe für die Verzögerung bei der Beantwortung der Beschwerde eindeutig angibt und den Zeitpunkt benennt, bis zu dem der Zahlungsdienstnutzer die endgültige Antwort spätestens erhält. 4Die endgültige Antwort darf in keinem Fall später als 35 Arbeitstage nach Eingang der Beschwerde erfolgen.
Das ist ein Auszug aus dem Gesetz zu Zahldienstrichtlinie , somit müsste PP sich eigentlich innerhalb von 15 Tagen dieser Frist melden.Machen die aber nicht.Hab leider nix gefunden was passiert, wenn Sie sich nicht dran halten.
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