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Rückbuchung

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Re: Rückbuchung
« Antwort #75 am: 26 Januar 2019, 19:51:54 »
Hallo Ilona,

ich habe nicht zwingend vor einen erneuten CB durchzuführen, da der verspielte Betrag nicht überlebenswichtig für mich ist.

Ich finde es dennoch interressant, wie sich in den letzten Jahren die Dinge mit den CB und OC entwickelt hat und bin erschrocken, in welcher Höhe mittlerweile CB durchgeführt werden.








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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Rückbuchung
« Antwort #76 am: 26 Januar 2019, 20:01:13 »
Ja, es ist erschreckend wieviel Kohle die illegalen Casinos in kurzer Zeit einsacken. Ich freue mich, dass sich die CB Möglichkeit rumspricht. Und noch mehr freue ich mich über jeden, der es schafft den Ausstieg aus der Glücksspielsucht zu schaffen.
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Rückbuchung
« Antwort #77 am: 27 Januar 2019, 09:44:33 »
Es ist nicht nur erschreckend sondern eine Schande und es geht tagtäglich so!
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Re: Rückbuchung
« Antwort #78 am: 27 Januar 2019, 11:57:51 »
Meine Unterlagen sind nun an Frau Kocer von der Kanzlei Lenne geschickt zur Vorbereitung auf den Termin am Dienstag - ich bin so nervös.
Das einzig Positive ist das ich mich die letzten Tage nun gezielt mit den Summen auseinandergesetzt habe und das echt eine wahnsinnige Abschreckung ist. Irre wie sich das läppert. Man sieht wenn man spielt immer nur die Gewinne aber die Einzahlungen blendet man aus. Ich werde mir das Ergebnis immer anschauen wenn ich einen Spieldruck habe!

Re: Rückbuchung
« Antwort #79 am: 28 Januar 2019, 10:51:03 »
Man sieht eigentlich nichts mehr, blendet alles aus und denkt sich: Scheiss drauf! Erst wenn man sich mal die Mühe macht und sich alle akribisch zusammenkritzelt wird einem dann bewusst um welche Summen es sich eigentlich handelt und man fragt sich dann: Wie dumm kann man eigentlich sein!?

Geht uns allen so

Angst oder nervös zu sein brauchst du nicht haben. Ist ja nur ein Gespräch in dem sich dann die weiteren Schritte und das Vorgehen besprochen wird und angegangen werden können.
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Re: Rückbuchung
« Antwort #80 am: 28 Januar 2019, 12:50:19 »
Heute bin ich in der Arbeit. Das lenkt zusätzlich von dem ganzen ab. Aber der magen bleibt nervös. Auch wenn es anwälte sind muss man trotzdem nochmal genau erklären was man verbockt hat und der gedanke das sie sagen wir können ihnen leider nicht helfen oder ich mir die hilfe nicht leisten kann bleibt im kopf

Re: Rückbuchung
« Antwort #81 am: 28 Januar 2019, 12:55:38 »
Das ist das kleinere Übel ;)
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Re: Rückbuchung
« Antwort #82 am: 28 Januar 2019, 21:09:02 »
Hallöchen miteinander,

ich bin derzeit ebenfalls dabei eine Liste, für die Rückabwicklung der letzten 13 Monate, zu erstellen. Derzeit bin ich bei über 130 Buchungen ohne Berücksichtigung der Paypal-Einzahlungen via GiroPay. Erschwerend ist es, dass die Transaktionsnummern seitens PayPal, welche mir bei jeder durchgeführten Einzahlung übermittelt wurde, nicht mit der Referenznummer auf den Kontoauszügen meines Giro-Kontos übereinstimmen bzw. ersichtlich sind.

Nun stellt sich mir bei folgenden Szenario eine Frage:

Beispiel: Einzahlung im Casino 100,-- Euro per PayPal. 2 Tage später fand die Abbuchung seitens PayPal von meinem Giro-Konto statt. Da mein Giro-Konto nicht genügend Deckung aufwies wurde diese Buchung von Bank storniert. Lt. Kontoauszug steht hier unter Verwendungszweck auch der Name des Casino's bzw. der Betreiber und die eigentliche Referenznummer 1003456789...
Da diese Buchung seitens meiner Bank storniert wurde, hat PayPal nun 2 Wochen später erneut von meinem Girokonto abgebucht - diesmal mit Deckung 100,-- Euro + 1,90 Euro Zuschlag. Hier steht nun allerdings als Verwendungszweck mein "PayPal-Email-Account" und eine Referenznummer welche ein Mix aus Buchstaben/Zahlen besteht.

Ist diese 2. Buchung nun als "PayPal-Guthaben" zu deklarieren, welche ich dann nicht über die Bank rückabwickeln kann? Als Verwendungszweck ist ja nicht ersichtlich, dass es sich um eine Casino-Zahlung handelt.

Vorab vielen Dank - Franek


 

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