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ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #15 am: 02 Februar 2019, 09:11:39 »
Liebe Birgit,

vor einigen Tagen habe ich dich, um es mal überspitzt auszudrücken, als verängstigtes und winselndes Etwas in der Ecke liegend, kennengelernt und dir immer wieder Mut zugesprochen diesen Schritt zu gehen.

Deine Angst war völlig unbegründet und du bist über deinen Schatten gesprungen und nun schau wo du jetzt stehst!

Ein besseres Beispiel gibt es nicht was man alles erreichen kann. Eine wirklich positive Entwicklung. Freut mich für dich!

Wieviel Geld konntest du denn nun mit Hilfe deiner Bank retten?

Aber bitte nicht vergessen: Auch wenn du nun etwas Geld zurück hast so solltest du weiterhin an deinem Problem mit allen Mitteln arbeiten :)

Apropos, auch ich habe abermals die ING angeschrieben und sämtliche Sachen ausklamüsert und auf dem Urteil herumgeritten. Alles explizit hingeschrieben usw. Sollte die ING abermals die Sache wieder ablehnen werde ich umgehend die Klage einreichen obwohl es nur um lumpige 3500 EUR geht....aber wenn die ING das so haben will. An mir soll es nicht liegen!
« Letzte Änderung: 02 Februar 2019, 09:18:39 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #16 am: 02 Februar 2019, 09:28:03 »
vielen lieben Dank für Deine netten Worte.
Ja das mit dem winselndes Etwas stimmt
Aber das winselnde Etwas hat auch einen unglaublich starken Willen der nur für eine lange Zeit verschwunden war.
Ich habe mir selbst einen gewaltigen Arschtritt verpasst und man kann entweder im Selbstmitleid versinken und sich als „Opfer“ fühlen oder die Arschbacken zusammen kneifen und sich der Situation stellen und versuchen sie Stück für Stück zu lösen und zu kämpfen. Ich habe mich für letzteres entschieden denn aufgeben war noch nie eine Option und wird es nie sein.

Ich bin nach wie vor Spielfrei und bin ja auch bei einem Psychologen sowie in Physiotherapie gegen die körperliche Anspannung. Diesen Kampf werde ich führen und die Spielerin in mir besiegen!

Aktuell sind ca xxx euro zurück auf meinem konto und ca xxx werden montag noch gebucht.

Master weiss ich ja noch nicht ob ich was unternehme. Vorbereitet ist alles und ich bräuchte es nur absenden aber noch bin ich hier nicht in der richtigen „Stimmung“ um das ernsthaft durchzuziehen- hier würde ich vermutlich einknicken wenn sie mir was entgegen setzen und dazu muss ich erstmal soweit sein das ich dem standhalten könnte bzw weiter kämpfen würde.
Ich habe mir vorgenommen eins nach dem anderen in Angriff zu nehmen um mich hier nicht zu sehr zu belasten und um mich gezielt auf die einzelnen Vorgänge konzentrieren zu können.

Ich hoffe ich kann auch dir eine hilfe sein und dich unterstützen. Auch wenn jeder für sich selbst kämpfen muss sieht ein anderer vielleicht von außen Möglichkeiten die man selbst nicht sieht.
« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 19:00:43 von Birgit7 »

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #17 am: 02 Februar 2019, 09:37:16 »
Klar, wir helfen uns doch gegenseitig.

Bei mir ist alles nicht so "easy going" wie bei dir da du alles per PP gemacht hast. PP ist das einfachste überhaupt. Habe 75% per SOFORT/TRUSTLY gemacht und nur 25% per KK.

Seit 2017. Wäre alles hier per PP gelaufen dann wäre die Sache schon längst abgeschlossen. Aber so ist es einfach nur schlecht. Dennoch werfe ich die Flinte nicht ins Korn. Kümmere mich auch erstmal um die "kleinen" Beträge wie hier bei der ING. Als nächstes kommt meine Hausbank mit 27.000 EUR dran. Und alles andere muss warten und ich hoffe nach wie vor auf ein positives Urteil das ich das mit SOFORT auch angehen kann.

Nichts desto Trotz werde ich mich auch weiterhin auf meine Arbeit konzentrieren um das Geld was mir fehlt wieder zu erwirtschaften. Schauen wir mal was sich noch so alles tut...

« Letzte Änderung: 06 Februar 2019, 04:19:53 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #18 am: 07 Februar 2019, 04:44:44 »
Update:

Letztes mal hat sich die ING innerhalb von 3 Tagen gemeldet doch bisher kam keine Reaktion nach 6 Tagen.

Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass trotz der eindeutigen Rechtslage, die ING es auf eine Klage ankommen lassen möchte.
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #19 am: 07 Februar 2019, 05:50:36 »
Lieber Born4 a reason,

ich lese mehrmals täglich hier im Forum mit und habe dich als großen Fan des CB erlebt.

Ich möchte an dieser Stelle nur kurz darauf hinweisen,dass rein juristisch, die Rechtslage lange nicht so klar ist, wie du es formuliert. Alle Gerichtsverfahren gegen Kreditkartenunternehmen können böse nach hinten losgehen. Hier im Forum wurde vor ca 2 Wochen ein Kommentar eines Juristen gepostet. Tenor: die Banken können bzw müssen nicht per se davon ausgehen, dass eingezahltes Geld auch tatsächlich verspielt wird.

Ich möchte dich einfach darum bitten, die nächsten Urteile abzuwarten und nicht jedem User das Gefühl zu geben,dass der Drops an der Stelle schon gelutscht sei. Mich persönlich stört das. Bitte denke Mal über meine Worte nach. Herr Lenne hat nicht ohne Grund darauf hingewiesen,dass Klagen ohne juristischen Beistand eine sehr schlechte Idee sind. Ich danke dir!!!

LG Streli

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #20 am: 07 Februar 2019, 06:08:06 »
Guten Morgen,

danke für deine Kritik aber ich bin der letzte der sich auf ein solches Spiel ohne Anwalt einlassen würden. Das Urteil spiegelt 1:1 den Sachverhalt, wie es mir bei der ING ergangen ist, wieder.

Da ich beruflich bedingt sehr viel mit Rechtsfragen zu tun habe und auch nicht wirklich ein Laie bin, dies ersetzt jedoch keine demensprechende Unterstützung von einer juristischen Person!, soll es auch nicht gebe ich meine persönliche Einschätzung wieder und teile die Erfahrungen mit euch.

Eins möchte ich aber klarstellen:

Egal was ich hier schreibe oder so von mir gebe: Ohne Anwalt geht hier nichts! Selbigen habe ich in der Hinterhand sofern meine Versuche scheitern sollten und dieser wird sich dann der Sache annehmen. Ich leiste lediglich die Vorarbeit um Zeit und Geld zu sparen (wenn das überhaupt was bringen sollte aber ich bin beschäftigt^^)

Niemand soll daher bitte denken, wie du es schon geschrieben hast, das der Drops, auch mit dem Urteil vom AG München, gelutscht wäre! Ganz im Gegenteil aber das Urteil vom AG München ist ein eindeutiger Indiz dafür wo die Reise hingeht zumal wir bei der ING einen Fall haben wo noch zusätzlich Gebühren veranschlagt werden wenn es um Casinoumsätze geht. Ergo ist die Aussage das die Bank das nicht wissen kann vom Tisch denn die ING weiß sehr wohl, schon alleine anhand der Merchant-Kennung um was es sich handelt und verdient kräftig mit!

Wie es sich allerdings bei Banken ohne extra Gebühren verhält muss sich erst zeigen und auch hier bin ich anwaltlich gut aufgestellt.

Zitat
ich lese mehrmals täglich hier im Forum mit und habe dich als großen Fan des CB erlebt

Ein Fan? Wie bitte kommst du den darauf? Würde mich sicher nicht als Fan von CB bezeichnen.

Mir persönlich geht das alles gegen den Strich wie die OC sich hier reindrängen und schrecken auch nicht vor schäbigen Methoden zurück und das im Bewusstsein das man illegal mit deutschen Spielern agiert.  Die OC haben keinen Skrupel uns, wie bei Birgit7 der Fall, anzurufen und zu nötigen und die Krankheit voll zu den Gunsten von OC zu nutzen um aus dem Leid anderer Profit zu schlagen!

Ergo kämpfe ich mit den mir zur Verfügung stehen Mitteln welche mir von Rechtswegen eben möglich sind und gehe jeden noch so schweren Weg um dem Treiben ein Einhalt zu gebieten um mich vor sowas zu schützen und allen anderen die Kraft zu geben dies auch zu tun.
 
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 06:23:55 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #21 am: 07 Februar 2019, 06:17:52 »
Das deutsche Recht ist oftmals sehr komplex und nicht nachvollziehbar. Wusstest du, dass bei jedem Kaufvertrag 2 Rechtsgeschäfte geschlossen werden? Nicht nur eines, wie man vermuten könnte? Die Tatsache, dass eines davon rechtlich nichtig sein kann, bedeutet noch nicht automatisch, dass es das andere auch ist....ich kann mich noch an unsere dummen Gesichter in den ersten BGB Vorlesungen erinnern.....

Formuliere es doch vielleicht einfach so, dass eine Tendenz "pro Spieler" vorhanden ist, aber bitte rede einfach nicht mehr von einer eindeutigen Rechtslage. Wie du es in dem letzten Post auch getan hast. Damit kann ich sehe gut leben

Nicht du bist der User, der ohne Anwalt klagt. Ich wollte dich mit dem Hinweis auch nicht angreifen, sondern verdeutlichen, dass dies Thema so komplex ist, dass ein Laie sich zwar einlesen kann, jedoch sobald die Bank andere Faktoren ins Spiel bringt, sofort aufgeschmissen ist.....

Die Banken wissen sehr wohl, wo das Geld hintransferiert wird. Sie werden sich auf das Argument stürzen, dass alleine eine positive Bonität bei einem Online Casino noch nicht zu bedeuten hat, dass auch aktiv daran teilgenommen wird. Ganz ehrlich: normaler Menschenverstand sagt: bullshit. Jurist sagt: interessanter Aspekt.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #22 am: 07 Februar 2019, 06:35:11 »
Gut, muss dir zustimmen: eindeutig ist etwas schwammig. Vielmehr ist es ein Indiz dafür wie die Rechtslage aussieht. Eindeutig wäre es nur dann wenn ein Gesetz existieren würde was es leider nicht tut und der Gesetzgeber einfach nichts unternehmen will.

Selbst wenn die Banken mit dem Argument: aktive Teilnahme - kommen sollten was schon alleine ein Paradoxon wäre. Keiner würde Geld in ein OC einzahlen wenn er die Absicht hätte nicht auch aktiv daran teilzunehmen. Im OC gibt es keine Zinsen oder anderweitige Möglichkeiten das Geld zu vermehren. Die Vermehrung geht nur wenn man aktiv teilnimmt und ich kann mir nicht vorstellen wie man dies vor Gericht darlegen soll um die nicht aktive Teilnahme zu begründen bzw. zu beweisen.

Selbst wenn es dazu kommen sollte wird mir mein rechtlicher Beistand hier schon weiterhelfen können...

Auch wenn recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe darstellen so ist die Ausgangslage bei illegalen Aktivitäten, auch wenn sich beide Parteien daran beteiligen, doch etwas einfacher zu handhaben als wenn ein Kaufvertrag, durch legale Aktivitäten, zustande kommen sollte. Zumindest empfinde ich dies so aber wer weiß schon was unterm Strich dabei rauskommen wird....
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 06:41:19 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #23 am: 07 Februar 2019, 06:52:10 »
Du hast noch eine Frage in einem älteren Post ergänzt. Das mit dem Fan.

Du versuchst, in meinen Augen, andere User zu animieren, aktiv CB zu betreiben. Daher mein Eindruck, du wärst ein Fan.

Ich selbst bin Automatenspielerin. Bei uns gibt es kein CB. Wir müssen unsere Verluste komplett abschreiben. Anfangs war ich sehr wütend darüber, dass anderen (Onlinespieler) ihr Geld zurück holen können. Inzwischen sehr ich das einfach als wichtigen Schritt für mich persönlich, damit abzuschließen. Quasi den Deckel zu machen. Verluste abschreiben.

Wenn ich hier lese, was der CB in so manchem für Stress auslöst, bin ich, im Nachhinein betrachtet, ganz froh darüber, dass ich diesen Stress nie hatte. Der Weg aus der Sucht ist für mich jeden Tag ein neuer Lernprozess. Dieses ganze CB Ding, scheint sehr aufwühlend zu sein.

Für mich ist es ganz entscheidend, mich mit den Konsequenzen aus meiner Suchtausübung auseinander zu setzen. Dazu gehört auch dieses verfickte schlechte Gewissen. Ich Stelle mir die Frage, würde ich jetzt meine xxxx Euro aus den letzten Jahren zurück bekommen, wäre der Lerneffekt noch vorhanden????

Die Rechtslage ist einfach nicht eindeutig. Wenn ich jetzt eine Prognose für die Zukunft aufstellen müsste, gehe ich davon aus, dass wir für die online Casinos eine ähnliche Regelung bekommen werden, wie für Sportwetten (monatliches Limit).

Du wirkst auf mich etwas wie ein moderner Robin Hood ( meine das nicht abwertend).
Vielleicht solltest du an der ein oder anderen Stelle etwas mehr bei dir bleiben und bei deiner persönlichen Suchtbekämpfung? Nur eine Idee von mir.

Die Welt ist toll, aber die Menschen nur auf Profitmaximierung ausgelegt. Ein Schicksal wie das von Birgit ist nicht schön, zugegeben, aber es kann ihr am Ende alles dabei helfen, die Sucht zum Stillstand zu bringen, weil sie genau DAS nie wieder erleben möchte.....


Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #24 am: 07 Februar 2019, 07:25:12 »
Zitat
Du versuchst, in meinen Augen, andere User zu animieren, aktiv CB zu betreiben. Daher mein Eindruck, du wärst ein Fan.

Mit animieren hat dies nichts zu tun sondern vielmehr damit das die Personen die denken alles wäre verloren neue Hoffnung schöpfen können aber vor allem auch eine Lehre daraus ziehen und erkennen, selbst wenn der Arsch damit etwas gerettet ist, sich dem eigentlichen Problem auch stellen. Ein solches Ereignis kann durchaus eine Veränderung herbeiführen. Aber eins sollte auch klar sein. Ein CB nach dem anderen zu schieben ist nicht das worauf es mir ankommt!

Zitat
Wenn ich jetzt eine Prognose für die Zukunft aufstellen müsste, gehe ich davon aus, dass wir für die online Casinos eine ähnliche Regelung bekommen werden, wie für Sportwetten (monatliches Limit).

Puh, ich würde es nicht wagen eine solche Prognose abgeben zu wollen da  selbst in den OC das angebliche Limit bei Sportwetten nicht eingehalten wird. Die sitzen in Malta, Gibraltar oder weiß der Geier wo und interessiert es nicht die Bohne.

Zitat
Wenn ich hier lese, was der CB in so manchem für Stress auslöst, bin ich, im Nachhinein betrachtet, ganz froh darüber, dass ich diesen Stress nie hatte. Der Weg aus der Sucht ist für mich jeden Tag ein neuer Lernprozess. Dieses ganze CB Ding, scheint sehr aufwühlend zu sein.

Naja, ich bevorzuge das kleinere Übel selbst dann wenn ich alles Übel abbekommen sollte. Stress hin oder her. Damit kann ich zumindest gut umgehen und dies muss jeder für sich selbst entscheiden.

Zitat
Für mich ist es ganz entscheidend, mich mit den Konsequenzen aus meiner Suchtausübung auseinander zu setzen. Dazu gehört auch dieses verfickte schlechte Gewissen. Ich Stelle mir die Frage, würde ich jetzt meine xxxx Euro aus den letzten Jahren zurück bekommen, wäre der Lerneffekt noch vorhanden?

Ein interessante Aspekt den du da anbringst und wenn du in dich schaust bin ich davon überzeugt, das du die Antwort auf diese Frage bereits kennst vor allem deswegen weil du nun jahrelang dich mit der Problematik und dir selbst auseinander gesetzt hast. Würde es wirklich was ausmachen wenn ein Teil der Kohle in deinen Händen landen würde? Du könntest angehäufte Schulden damit bezahlen zum Teil oder Ganz und dennoch hast du die letzten Jahre damit verbracht an deinem Problem zu arbeiten; jetzt, nach all dem was du erreichst hast dies nun über Board zu werfen? Kann ich nicht glauben!

Apropos schlechtes Gewissen: Ein solches habe ich nicht. Warum sollte ich ein schlechtes Gewissen haben? Habe andere Menschen nie belogen, betrogen oder beschissen und war zu jedem Zeitpunkt offen und ehrlich im Umgang mit dem spielen und auch nach wie vor gehe ich offen damit um.

Zitat
Du wirkst auf mich etwas wie ein moderner Robin Hood ( meine das nicht abwertend).
Vielleicht solltest du an der ein oder anderen Stelle etwas mehr bei dir bleiben und bei deiner persönlichen Suchtbekämpfung? Nur eine Idee von mir.

Nein, ich trage keinen grünen Rock, auch keinen Spitzhut mit Feder und auch keinen Strümpe, geschweige denn von einem Bogen.^^  Bekomme beide Aspekte sehr gut unter einen Hut und ich habe mein Ziel nicht aus den Augen verloren. Deswegen gehe ich ja auch regelmäßig zu den Terminen der Suchtberatung, der angeleiteten Gruppe der Caritas und mir tut das gut.

Zitat
Die Welt ist toll, aber die Menschen nur auf Profitmaximierung ausgelegt. Ein Schicksal wie das von Birgit ist nicht schön, zugegeben, aber es kann ihr am Ende alles dabei helfen, die Sucht zum Stillstand zu bringen, weil sie genau DAS nie wieder erleben möchte.....

Birgit und meine Person sind zwei unterschiedliche Mentalitäten und ich kann auch nicht für Birgit sprechen, möchte ich auch nicht. Jeder muss für sich einen Weg finden damit umzugehen.

Ein Automatenspieler muss aus dem Haus um selbigen zu finden und zu spielen. Er kann die Orte wo Automaten stehen meiden und einen Bogen machen. Ich leider nicht und muss mich der Situation stellen und habe keine andere Wahl als mich zu stellen.

Das wäre beim Automatenspieler so als wäre der Arbeitsplatz ein Spielothek.

Was mich persönlich angeht wurde im Gespräch bei der Suchberatung vom Sozialpädagogen auch verdeutlicht das ich einen sehr ungewöhnlichen Weg gewählt habe und dieser mit Abstand der schwerste ist der ihm bisher aufgezeigt wurde denn ich bin der Gefahr eines Rückfalls täglich mehrere Stunden ausgesetzt gepaart mit dem Stress den ich habe sind das Faktoren im Vorfeld eigentlich zum Scheitern verurteilt sind aber er traut es mir auch zu so wie ich mich die letzten Wochen präsentiert habe. Klingt gut, was es auch ist aber für mich auch ein Ansporn durchzuhalten!

Aber ich muss mir selber auch eingestehen, dass ich mich wirklich am äußersten Limit bewege was ich verkraften kann. Habe dies gestern Abend wieder erlebt das mein Körper mit das ganze damit quittiert, und mir schummrig wurde ich ich fast umgekippt bin. Empfehlen kann ich ein solches vorgehen niemanden aber eine andere Wahl habe ich nicht...


 
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 07:36:40 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #25 am: 07 Februar 2019, 07:30:39 »
Liebe Strelitzie,
Ich muss gestehen: Robin Hood war der Held meiner Kindertage. Auf den lasse ich nichts kommen ;-)

Zu dem Aufsatz des Juristen: Der hat in juristischen Kreisen für starkes Stirnrunzeln gesorgt, um es einigermaßen vornehm auszudrücken. Da hat ein Anwalt für seine Mandanten plädiert.

Das heißt aber im Gegenzug nicht, dass alles ohne Risiko ist. Wir haben inzwischen Fälle, in denen Banken Kunden angezeigt haben. Ob sie parallel auch sich selbst angezeigt haben, ist allerdings nicht bekannt ;-)

Auf Risiken weisen wir aber auch hin. Und auch auf die Notwendigkeit aktiv was gegen die Sucht zu unternehmen. Welche Kräfte sich entfalten können, wenn man sich wehrt und aktiv wird, sieht man gut bei Birgit.

Liebe Grüße

Ilona


Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #26 am: 07 Februar 2019, 07:38:43 »
Zitat
Wir haben inzwischen Fälle, in denen Banken Kunden angezeigt haben.

Wäre mir egal denn ich würde auch dazu stehen und die Konsequenzen tragen! Von sowas lasse ich mich nicht einschüchtern.

Mich würde jedoch interessieren in welchem Sinne die Anzeige erfolgte? Wegen der Teilnahme am illegalen Glückspiel? Wie ist die Begründung?

Zitat
Und auch auf die Notwendigkeit aktiv was gegen die Sucht zu unternehmen

Habe alle mir zur Verfügung stehen Mittel ausgeschöpft und mehr geht einfach nicht außer ich fall tot vom Stuhl^^
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 07:51:18 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #27 am: 07 Februar 2019, 08:01:12 »
Sorry,
das war voll der Frauenblick. Habe nur Birgit genannt. Du gehörst - zumindest nach meiner Beobachtung - natürlich auch zu denen, die nicht nur mal rasch die Kohle abholen.

Leider liegt uns bislang kein Anzeigentext vor. Nur der Bericht und dass es auch eine Vorladung der Polizei gibt. Der muss man übrigens nicht folgen, habe ich in dem Zusammenhang gelernt. Kurz anrufen, dass man nicht kommt, wäre allerdings höflich. Wenn man doch hingeht, dann nur mit Anwalt.
Man muss allerdings einer Ladung der Staatsanwalt folgen. Sonst wird man geholt.
LG Ilona
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #28 am: 07 Februar 2019, 08:11:49 »
Brauchst dich doch für nix zu entschuldigen.

Schade das nichts bekannt ist worum es dabei geht. Hätte mich brennend interessiert wie der Grund der Anzeige lautet.

Aber gut zu wissen das man der polizeilichen Vorladung nicht folge leisten muss.
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #29 am: 07 Februar 2019, 08:27:03 »
Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wir leider nicht. Wir sind aber am Ball.
LG Ilona
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