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Grundlagen: Existiert eine Sorgfalts- u. Kontrollpflicht der Banken und KK-Unt.?

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Offline Olli

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Existiert eine Sorgfalts- u. Kontrollpflicht der Banken und Kreditkarten-Unternehmen gegenüber dem Kunden?

Der Bundesgerichtshof hat wie folgt entschieden:

„Vertragsparteien haben sich bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass die Rechtsgüter, auch das Vermögen, des anderen Teils nicht verletzt werden (BGH, Urteil vom 10. März 1983 - III ZR 169/81, WM 1983, 795, 796). Insbesondere der Zahlungsverkehr mit seinen massenhaft anfallenden Geschäftsvorgängen kann nur zuverlässig funktionieren, wenn von den Beteiligten ein gewisses Maß an Kontrolle ausgeübt wird. Für den Giroverkehr ist dies und eine Schadensersatzhaftung bei schuldhafter Verletzung von Sorgfalts- und Kontrollpflichten seit langem anerkannt (vgl. BGHZ 73, 207, 211; 95, 103, 108; BGH, Urteil vom 29. Mai 1978 - II ZR 166/77, WM 1978, 998, 999). Im Kreditkartenverfahren kann nichts anderes gelten.“
(BGH Urt. v. 13.01.2003 - XI ZR 479/02 - Rn. 32)


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Die "Grundlagen"reihe wurde von einem juristischen Laien erstellt.
Sie dient nur einer ersten Information und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Juristen.
Wenn Fehler enthalten oder Ergänzungen gewünscht sind, dann bitte sendet mir eine PN mit Belegen und ich werde den Beitrag ergänzen.
Aufgestellt: 05.02.19
« Letzte Änderung: 05 Februar 2019, 13:45:49 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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