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Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019

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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #45 am: 08 Juli 2019, 14:49:14 »
Nun ja , ich finde die Beweggründe von Ihnen toll .

Nur denke ich an die Kosten die entstehen werden .
Ich hab aus vorherigen Post Ihrerseits lesen können, dass sich Ihr Vater der Angelegenheit angetan hat um Ihnen zu helfen .

Und Sie wissen ja , man ist sich selbst der Nächste . Das soll keinerlei Kritik sein , bitte nicht falsch verstehen .

Aber mein Gedankengang ist , dass Paypal das ins unermessliche ziehen kann . Auch von den Kosten her .
Irgendwann rentiert sich der Kampf nicht mehr , zuwohl Ihr Vater kaum das Interesse daran besitzt das ganze Geld rauszuhauen , damit der Rest der Bevölkerung davon profitieren kann .
Ich würde es sogar verstehen wenn er es nicht tut .

Aber ich würde sagen Sie haben sich jetzt eine Auszeit verdient .
Erholen Sie sich gut um ihrer gesundheitswillen .

Grüße



Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #46 am: 08 Juli 2019, 14:51:48 »
Kosten hin oder her. Wen interessiert das? Ist nur Geld. Es gibt wichtigeres als Geld!

Die Kosten für das alles habe ich bisher komplett alleine gestemmt. Mein Vater hat mir auf andere Weise geholfen aber das hat nichts mit meiner Klage zu tun.

Von mir aus kann Paypal das hinauszögern bis zum Sankt Nimmerleinstag denn je länger sich das ganze hinauszögert desto liquider werde ich und selbst wenn es dann 25.000 EUR kosten sollte werde ich mich davon nicht abschrecken lassen und die Kohle auch irgendwie zusammenkratzen^^

Momentan habe ich Zeit die ich auch dringend benötige. Je länger das dauert desto besser ist es für mich.
« Letzte Änderung: 08 Juli 2019, 15:08:54 von Born4Nothing »
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Offline kc_

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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #47 am: 08 Juli 2019, 15:43:30 »
Hi Born.

Darf ich wissen, ob dein Anwalt heute auch auf Mitwirkung an Zahlungen am Online Glücksspiel seitens PayPals eingegangen ist? Wenn ja, wie hat dann PayPal darauf reagiert?

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #48 am: 08 Juli 2019, 15:56:21 »
Ähm, ja, ähm, in welchen Zusammenhang?

Es wurde auf den Glückspielstaatsvertrag eingegangen auch von den Richtern. Daher sehen die auch keinen Bezug was das LG und das OLG München so von sich gegeben haben und teilen die Auffassung nicht denn dies hebelt, selbst wenn ein Mitverschulden von meiner Seite vorliegen würde (was ja nicht vorlag da ich zu dem Zeitpunkt als ich die Zahlungen über Paypal geleistet hatte, von der Illegalität nichts gewusst hatte! erst als Paypal mein Geschäftskonto gesperrt hat habe ich mich damit beschäftigt und erfahren das es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt!), das Verbot der Mitwirkung ja nicht aus und kann auf Grund dessen auch nicht ignoriert werden.

Die Beklagte (Paypal) meinte das sie nicht wissen können für was das Geld verwendet wird und es auch technisch nicht möglich wäre das zu kontrollieren. Weiter hat die Beklagte einen Vertrag mit den OC geschlossen und wenn die Zahlung nicht ausgeführt werden, wie vertraglich vereinbart,  wäre dies als Bankdienstleister, ein Pflichtversäumis der Beklagten aber gleichzeitig gibt es das Verbot und ein Texthinweis das die Zahlung auf Grund dessen verboten gewesen wäre dann wäre der schwarze Peter bei mir gewesen wenn ich es dennoch hingenommen hätte. Solch einen Hinweis hat es zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben....

Etwas absurd war die Behauptung der Beklagten das man nicht wissen könnte von wo ich gespielt habe. Hätte ja die Einzahlungen tätigen können und dann ins nächste Land fahren, wo es legal wäre, zu spielen. Klar, ich zahle zig tausend Euro ein und setzte mich ins Auto, packe meinen PC ein und fahre nach SH, muss mir ein Hotelzimmer mieten (650km weg) um dort dann keine Stunde BJ im Casino mein Geld zu verspielen und fahre dann anschließend wieder nach Hause....lol!  Eine Richterin meinte das Salzburg auch möglich wäre aber in Österreich gibt es nur einen zulässigen OC Anbieter und alles andere wäre da auch illegal und verboten (ist mir gerade wieder eingefallen)…

Auch hier wurde von den Richtern auf das Financial Blocking eingegangen wie es bei KK der Fall ist (Geo-blocking bei Streaming Portalen z.B. in den USA)...die Richter sahen dahingehen doch eine Relevanz und (zumindest interpretiere ich das so) deutliche Tendenz zu meinen Gunsten.

Positiv und was hoffen lässt ist eben die Tatsache das sich mein LG nicht blindlinks der Entscheidung vom LG München und OLG München angeschlossen hat was durchaus noch relevant für die Zukunft sein könnte.

Unter Strich argumentieren alle immer das man es nicht wissen kann was mit dem Geld passiert wenn es um das Verbot der Mitwirkungspflicht geht...
« Letzte Änderung: 09 Juli 2019, 10:52:11 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #49 am: 08 Juli 2019, 16:30:29 »
Hi Born!

Diese beiden Beiträge hatte ich letztens eingestellt:

Es gibt nicht die Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei.

Ohne Zahlungsdienstleister, die sich an unerlaubtem Glückspiel beteiligen, gäbe es keine Online-Casinos.

Beteiligen - dieses Wort bedeutet nicht organisieren oder dergleichen.

Wenn ich bei einem Überfall "nur" das Auto fahre oder bei einem Einbruch "Schmiere" stehe - ich bin hier beteiligt und muss auch mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen rechnen.
In beiden Fällen habe ich zwar weder eine Waffe getragen, noch ein Brecheisen, doch meine Tat hat das eigentliche Verbrechen begünstigt und ich habe bei Erfolg einen finanziellen Vorteil zu erwarten.

Das BGH hat vor Jahren schon geurteilt, dass KK-Umsätze dem bargeldlosen Zahlungsverkehr gleichgestellt sein sollen.
Dies ist nicht zeitgemäß, denn es öffnet den Banken Tür und Tor sich an unerlaubten Handlungen zu "beteiligen" und dabei abzusahnen - ungestraft.
Auch der Prüfaufwand einer Zahlung darf nicht über das normale Maß gehen, heißt es in einem der Urteile.
Auch hier wieder gilt für die heutige Zeit - es ist kein Problem eine Datenbank einzurichten, die abgerufen werden kann, wenn eine Auszahlung ausgeführt werden soll.
Wenn bei jedem CB, auf den PP bisher verzichtet hat, der Sachbearbeiter die Daten in die Datenbank eingegeben hätte, dann wäre der Erfassungsaufwand für den einzelnen Fall nahe Null - der Prüfaufwand gleich Null, da automatisiert.

Hi!

Ich habe gerade einen Widerspruch zwischen den AGB und dem Handeln von PP gefunden:

Zitat
5.2. Zahlungsprüfungen

Zahlungen, die von uns als risikoreich bezüglich der in Ziffer 10.5.a. beschriebenen Risiken angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung und machen dabei Folgendes:

a. Wir führen den Zahlungsauftrag des Käufers aus;

b. Unmittelbar nach der Ausführung des Zahlungsauftrags schränken wir die Verfügbarkeit des Zahlungsinstruments für den Käufer ein;

c. Wir kennzeichnen die Zahlung als "offen" und buchen sie auf das Reservekonto des Zahlungsempfängers;

d. Wir fordern den Zahlungsempfänger auf, mit dem Versand des Artikels an den Käufer abzuwarten (eine als "offen" markierte Zahlung ist auch nicht durch den PayPal-Verkäuferschutz gemäß Ziffer 11. abgedeckt);

e. Wir prüfen die Zahlung.

Die Zahlung wird solange im Konto des Zahlungsempfängers als "offen" gekennzeichnet, bis wir alle Informationen erhalten haben, um die Zahlungsprüfung effizient gemäß Ziffer 10.5.a. durchführen zu können. Wenn sich bei der Zahlungsprüfung herausstellt, dass es ein Problem mit der Zahlung gibt, werden wir die Zahlung rückgängig machen, indem wir die Zahlung vom Reservekonto des Verkäufers auf das PayPal-Konto des Käufers zurückbuchen.

Hierzu muss man noch in die Passage 10.5.a schauen:

Zitat
... Wir nutzen die nachfolgenden Kriterien zur Evaluierung der Risiken (entweder für sich genommen oder gemeinsam mit anderen Kriterien):

    Die Transaktion ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, weil Güter einer hohen Risikokategorie verkauft werden oder weil uns weitere Tatsachen bekannt sind, die typischerweise zu einer erhöhten Anzahl von Kreditkartenrückbuchungen, sonstigen Beschwerden oder Konflikten führen oder die regelmäßig auf Betrug oder illegale Aktivität schließen lassen ...

Wenn wir uns also die Vielzahl der erfolgreichen und ausstehenden Verzichte anschauen, handelt PP entgegen ihren eigenen AGB und damit nicht vertragsgemäß.

Vielleicht kannst Du es ja gebrauchen ...

Max hat es dann mit eigenen Worten noch mal erklärt:
Es ist doch ganz einfach ;-)

PayPal behauptet, dass es den Zahlungsverkehr überprüft und ggf. das Geld nicht an den Verkäufer (z.B. Casino) weitergibt, wenn es sich um illegale Aktivitäten handelt.
Selbst wenn PayPal im Fall eines Casinos nicht von einer illegalen Zahlung ausgeht, weil wie sie ja behaupten legal zu sein, bzw. PayPal ja nicht weiß wo sich der Käufer gerade aufhält, so müsste es PayPal spätestens dann merken - und hier kommt Punkt 10.5.a ins Gespräch - wenn Ihnen eine Vielzahl an Beschwerden gegen den Verkäufer (Casino) vorliegen.

Derzeit liegen PayPal ja genügend Beschwerden bzw. Rückbuchungen von Käufen bei diversen Casinos vor. Sie müssten also irgendwann mal auf ihren eigenen Punkt (10.5.a) stolpern.... folglich diese Verkäufer (Casinos) sperren bzw. deren Geld einfrieren, bis die Sachlage geklärt ist. Das tun sie aber nicht, sondern leisten brav weiter Zahlungen an diese Casinos. Sie verstoßen quasi gegen ihren eigenen Passus in den AGB, nämlich dem Punkt 10.5.a

Verständlicher formuliert?

Du darfst auch gerne auf den PayPal-Thread vor Gericht verweisen, sowie auf die Rubrik "Erfolge".


Nachtrag: Diese AGB gelten nur noch bis August. Ich habe sie mir zwar mal in eine PDF von deren Seite gedruckt, doch darin kann nicht gesucht werden. Vielleicht gibt es diese AGB ja auch als Download.
Interessant wäre es die neuen AGB mit den alten zu vergleichen, um potentiell aufzeigen zu können, ob sich im Rahmen der verbotenen Aktivitäten etwas getan hat und in welche Richtung dies abzielt.

« Letzte Änderung: 08 Juli 2019, 16:41:22 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #50 am: 08 Juli 2019, 16:41:16 »
Paypal argumentiert aber das ich das Geld ja auch für Sportwetten verwenden haben könnte. Theoretisch JA aber auf die Idee bin ich nicht mal gekommen und ich hätte ja am WE auf das Finale im Frauenfußball wetten können...

Deinen Post müsste sich mal ein Anwalt anschauen und geprüft werden. So dahingeschrieben sagt das noch lange nichts vor allem dann wenn Paypal wieder behauptet man kann nicht wissen wozu das Geld verwendet wird...
« Letzte Änderung: 08 Juli 2019, 16:48:02 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #51 am: 08 Juli 2019, 17:33:44 »
 Danke auch wenn du es nicht höhren möchtest. ..... Kurze Frage an @Born ? Richtig ist du forderst Geld von PayPal ?
und Frage an alle ... Wenn PayPal  mir sagt wir haben ein Vertrag mit Oc\s und die fordern ihr geld ,gleichzeitig aber sagt die ,wir wissen nicht wohin das Geld geht dann würde  ich mich doch verarscht fühlen. Währe doch das gleiche wenn ich jetzt mit Olli ein Vertrag machen daß er Geld von mir bekommt Ilona aber mir sagt Pocasso es ist gesetzlich dir untersagt Olli Geld zu geben, Born jetzt zu mir kommt und Geld in die Hand drückt und sagt ich möchte es Olli geben, ich fahre zu ihm hin und drücke ihm das geld in die hand mit dem Vermerk kommt von Born verbuch das bitte.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #52 am: 08 Juli 2019, 17:37:12 »
Hey Born,

großer Respekt dir. Ich denk PayPal wird ggf. noch die Verlegung auf ein anderes Gericht versuchen...Ansonsten scheinen die Richter die Gesetze mal so zu lesen wie sie sind. Die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel ist untersagt. Punkt. Ich bin sehr gespannt wie die Sache weitergeht und hoffe dass das Landgericht die Zuständigkeit behält. Es bleibt spannend.

Fragt sich nur ob Sportwetten über ein Portal zulässig sind, auf dem Links zum Casinobereich sind und Geld für beide Aspekte verwendet werden kann. Aber das wird dann ein anderes Verfahren klären müssen.

« Letzte Änderung: 08 Juli 2019, 17:39:20 von blackib »

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #53 am: 09 Juli 2019, 07:02:49 »
@Pocasso

Dein Vergleich hinkt denn es gibt keinen Vertrag wie den Glückspielstaatsvertrag der das Mitwirken an unerlaubtem Glückspiel untersagt da es ja kein unerlaubtes Glückspiel, in deinem Beispiel, wäre^^

@Black

Das wird die Beklagte versuchen zumal mein LG schon klargestellt hat, dass die Zuständigkeit auf Grund meiner gewerblichen Zahlung, nicht dafür zuständig ist. Nur eben mit dem "Umweg" (deliktische Ansprüche) der sich ableiten hat lassen aber dennoch auf wackligen Beinen steht wird die Beklagte alles dransetzten die Zuständigkeit in ein anderes Land zu holen...

@Olli

Danke aber ich brächte die AGB die im Zeitraum von Juni-August 2017 galten...

Apropos:

Wenn ich mir betrachte was man als Unternehmer (egal ob klein oder groß) alles beachten muss und welche Vorschriften gelten und zu beachten sind und man alles penibel einhalten muss, und wenn man dies nicht tut fängt man sich eine Abmahnung ein aber im Bereich unerlaubtes Glückspiel jeder sich herausreden kann und sich dumm stellt (woher sollen wir das wissen) usw. empfinde ich das als blanker Hohn.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Egal um welchen Zahlungsdienstleister es sich letztendlich handelt. Die wissen Alle, und das ausnahmslos, für was die Zahlungen verwendet werden denn schließlich besteht das Verbot der Mitwrkung seit zig Jahren wird aber meine Ansicht nach bewusst von allen und das mit Vorsatz, ignoriert!

 Financial Blocking ist ohne weiteres möglich aber für Global  Player angeblich unmöglich umzusetzen!?  Paradox! Solange sich damit Milliarden verdienen lassen wird das ewig so weitergehen und das darf in meinen Augen einfach nicht möglich sein.

Eigentlich ist das Ganze doch eine Farce. Paypal hat nun mittlerweile so viele Verzichtserklärungen in Millionenhöhe bei unerlaubten Glückspielaktivitäten in Deutschland verfasst und verschickt das damit wohl ein Mensch sein ganzes Leben, sofern das überhaupt reicht, beschäftigt wäre....

 
« Letzte Änderung: 09 Juli 2019, 22:32:00 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #54 am: 10 Juli 2019, 19:08:43 »
Mit großem Interesse habe ich Deine Beiträge in diesem Thread verfolgt, Born.
Mich würde brennend interessieren, welche Anwälte PayPal mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
Vielleicht kannst Du uns das mitteilen? Ist ja nicht geheim.
Davon hängt es ja auch ab, wie gut letztlich die Erfolgsaussichten sind, gegen PayPal zu gewinnen.

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #55 am: 10 Juli 2019, 19:13:39 »
Auch wenn die Verhandlung öffentlich so ist es nach wie vor ein laufendes Verfahren und ich möchte niemanden hier eine Basis bieten um die Kanzlei, in welcher Form auch immer, negativ angegangen wird denn die Gegenseite liest hier sicherlich mit und alles was ich so von mir gebe kann mir im laufenden Verfahren noch negativ ausgelegt werden.

Versuche so gut es geht mich in der Sache Neutral zu halten. Bitte hab dafür Verständnis.

Es handelt sich um eine Kanzlei die weltweit, in über 40 Ländern, tätig ist - zumindest steht es so auf der HP.
« Letzte Änderung: 10 Juli 2019, 19:25:55 von Born4Nothing »
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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #56 am: 10 Juli 2019, 19:24:29 »
Hallo Born,

ich verstehe Deine Bedenken, kann Dich aber beruhigen:

Es ist schon durch ein Gericht entschieden worden, dass ein Rechtsanwalt, der in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung auftritt, grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterlassung der Nennung seines Namens in einem Internet-Bericht hat und die Nennung seines Namens und seiner Kanzlei dulden muss!  ;)

https://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/762-KG-Berlin-Az-9-W-3909-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwaelte.html

Das liegt ja auch auf der Hand, weil die Verhandlung ja wohl öffentlich war.

Gruß

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #57 am: 10 Juli 2019, 19:29:53 »
Mir bekannt aber da steht nicht ob es sich dabei um ein laufendes Verfahren gehandelt hat oder selbiges bereits abgeschlossen war.
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Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #58 am: 10 Juli 2019, 19:50:09 »
Hmm, da steht:

"Vielmehr besteht ein durchaus anerkennenswertes Interesse, die Bevölkerung auch und gerade über den Gerichtsalltag zu informieren."

Von der Formulierung Gerichtsalltag her würde ich denken, dass es um einen aktuellen Bericht nach einer Verhandlung handelt.
Also darfst Du den Namen hier ruhig nennen, sogar den Namen vom Anwalt!

Ich habe gerade mal gegooglet anhand Deiner Infos, ist es etwa eine Kanzlei mit drei großen Buchstaben vorne? :-)

Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
« Antwort #59 am: 10 Juli 2019, 19:55:14 »
Born leistet viel Voreiterarbeit. Auch wenn die Neugier groß ist, sollten wir hier jetzt nicht zu viel nachfragen. Er hat schon viel geschrieben. Wir haben jetzt einfach Geduld bis September, auch wenn es sicherlich allen schwer fällt...

Ich gehe auch mit niedrigen Erwartungen in das Verfahren, denn so kann man nur positiv überrascht werden. Was die Richter bisher nachgefragt haben und gesagt haben, ist sicher noch kein Urteil.

Danke Born nochmal dass du dich so einsetzt und nicht vergessen, vergiss nicht auch trocken zu bleiben. Ich glaub an dich  :) und wie schon gesagt, äußere dich am besten nicht zu viel. Alles kann ggf. gegen dich ausgelegt werden.

 

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