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Sportwetten - mein Fall und meine Fragen

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Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« am: 11 März 2019, 19:31:44 »
Guten Tag,

als erstes möchte ich anmerken, dass ich viel durchgelesen habe und mir schon viele Infos über dieses Forum rausgesucht habe, jedoch ist alles etwas verwirrend für mich und deswegen erbitte ich mit diesem Post Hilfe für meine Situation und meine Fragen.

Zu mir:

Ich bin 23 Jahre jung und war schon seitdem ich 18 bin immer wieder für eine entspannte Runde Casino mit Freunden oder mal einen Tipschein zu haben - mit kleinen Beträgen und es war kein Algorithmus für Sucht zu erkennen. Ich habe auch immer meinen Einsatz und Gewinn bzw. Verlust dokumentiert und lag über die Jahre zwischen +500 und -500 Euro. Ich bin durchschnittlich einmal pro Monat ins Casino oder habe mal einen Wettschein gemacht und das nur aus Vergnügen. Seit 2018 jedoch hat sich das ganze ein wenig geändert. Ich habe mit einem Kumpel recht erfolgreich wetten können und wir haben uns schnell 500 Euro Plus erwettet. 1 Jahr später stehe ich bei 7000 Euro Minus und ich habe gemerkt, dass Sportwetten die Überhand gewonnen haben. Angefangen hat alles ab dem 21.04.2018 und ich habe bis heute (11.03.2019) 13,267,47 Euro bei SportwettenanbieterX eingezahlt und 6359,29 Euro ausgezahlt (alles über Paypal, was ein Vorteil zu sein scheint) - das ergibt ein Minus von 6908,18 Euro. Auch das Geld, was ich ausgezahlt habe, lag nur auf meinem Paypalkonto, ehe ich es wieder reinvestiert habe. Kurzerhand bin ich auf die Seite wirholendeingeldzurück.de gestoßen (was ein Zufall) und danach auf euer Forum und nun schreibe ich hier. Achja und ich Wette natürlich nicht mehr und mache das nicht, um mein Geld zurückzuholen und dann munter weiter zu wetten, sondern ich akzeptiere natürlich, falls mein Geld weg sein sollte (was auch zu 100% meine Schuld wäre), aber trotzdem besteht ja Hoffnung.

Meine Fragen wären:



1) Funktioniert der Cashback auch bei Sportwetten (habe Beiträge gelesen, da wurde berichtet, dass es geht und es gab Beiträge, die meinten, es funktioniert nur bei Onlinecasino)?

2) Wie gehe ich nun vor mit Paypal? Muss ich zu meiner Bank und alles zurückbuchen lassen (ist alles innerhalb der letzten 13 Monate passiert und alles über Paypal - also sollte kein Problem sein) oder kann ich das selber tun, ohne das ich jemand anderen dafür brauche? (Und ja ich weiß, dass wurde schon zigmal erläutert und erklärt, nichtsdestotrotz würde ich das gerne nochmal Schritt für Schritt geschildert bekommen, da ich in dem Punkt ein wenig den Überblick verloren habe bei den ganzen Beiträgen)


Re: PayPal Chancen auf Rückzahlung ??
« Antwort #1 am: 25 Februar 2019, 15:51:20 »

Wenn Dein PP-Konto mit Deinem Girokonto verknüpft ist, dann kannst Du zu Deiner Bank gehen und nicht nur die letzten 6-8 Wochen, sondern die letzten 13 Monate zurückbuchen lassen.
Dies ist auch bereits schon zigfach hier beschrieben worden - sowohl die Vorgehensweise, als auch die Erfolgsaussichten.
Bitte belese Dich in dem riesigen Thread unter "Aktuelles und Termine".


3) Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen (im Folgenden ein Beitrag aus dem Jahr 2017 - ist das immer noch aktuell und wie soll ich darauf reagieren)?


Re: Online wetten Geld zurück, Ilona?
« Antwort #52 am: 05 April 2017, 23:47:18 »

Die paypal Sachen kannst Du nach wie vor problemlos zurückbuchen
Konsequenz : Paypal schmeist Dich raus und Du landest bei den meisten Spielportalen auf einer schwarzen Liste. Böse Briefe von Infoscore und ksp werden ebenfalls kommen. Telefonanrufe auch. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ebenfalls möglich. Diesem sollte man unter Einbindung der reekmann Argumebte fristgerecht vollumfänglich widersprechen




Ein Tipp für diejenigen, welche den Beitrag lesen und noch immer Wetten:

Hört auf damit, irgendwann kommt man leider zu dem Punkt, an dem man einfach nur sein Geld zurück haben möchte (oder auch 1000 Euro weniger wären schon in Ordnung). Leider geht die Schere immer weiter auseinander und die Geldbeträge werden immer immer höher. Man legt sein Schicksal in anderer Leute Hände und das sollte man im Leben so selten wie möglich machen - und schon gar nicht wenn es um das eigene Geld geht. Also lasst euch gesagt sein, hört auf damit, egal wie viel Plus oder Minus ihr habt und probiert die Zeit und das Geld in euch und eure Liebsten zu investieren.

Liebe Grüße an alle!

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:11:30 von Olli »

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Offline Olli

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Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #1 am: 11 März 2019, 21:05:31 »
Hi!

Also noch einmal ... :)

Sportwetten fallen nicht unter das unerlaubte Glückspiel, wie Casino-Spiele, Poker und Rubbellose.

Jeder Wettanbieter benötigt eine Lizenz. Die Lizenzvergabe geriet damals ins Stocken.
Der EuGH wurde angerufen und er entschied, dass die nicht lizensierten Wettanbieter zu dulden seien.

Damit greift lediglich die Einzahlungshöhe von 1.000 € pro Monat nach dem GlüÄndStV.

Meiner Meinung nach müsstest Du auch hier je Wettanbieter Einzahlungen und Auszahlungen je Monat gegenüber stellen und nur was über 1.000 € hinaus ragt, könntest Du versuchen zurück zu buchen.
Genaueres sollte Dir der Anwalt Deines Vertrauens verraten können.
Das Reekmann- oder Lenné-Schreiben schießt meilenweit an der Rechtslage für Wetten vorbei!

Bei Einzahlungen über Guthaben auf dem PP-Konto dürftest Du bei PP auf Granit stoßen.


Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:12:02 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #2 am: 27 März 2019, 11:29:41 »
Moin,

mich würde die rechtliche Argumentation interessieren, weshalb hier vermehrt davon ausgegangen wird, dass Online Sportwetten nicht unerlaubtes Glücksspiel ist.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:12:24 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #3 am: 27 März 2019, 11:42:10 »
Naja, die meisten online Sportwetten sind illegal aber gibt auch Ausnahmen.

Da ich in der Materie aber nicht involviert bin kann ich nichts dazu sagen.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:12:41 von Olli »
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Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #4 am: 27 März 2019, 11:43:41 »
Wenn du Online Sportwetten betreibst, wirst du pro Wette zur Kasse gebeten.

Einerseits zahlst du den Wettanbieter eine Gebühr und (bei meinen Wettanbieter war es so) nochmal 5% Steuer auf jede Wette.

Diese Steuer muss jeder Wettanbieter dann irgendwo hin abdrücken. Ich bezweifle jedoch, dass diese Steuer dort landet wo Sie landen sollte.

Da jeder Online Wettanbieter eine Steuer abführen muss, wenn er eine „Lizens“ erhalten möchte, denken viele das Online Casinos erlaubt sind.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:12:58 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #5 am: 27 März 2019, 11:46:03 »
..und die Anbieter welche in Malta und Gibraltar sitzen berappen dann die 5% an den deutschen Staat^^

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:13:15 von Olli »
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Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #6 am: 27 März 2019, 11:49:57 »
Also ich habe das bisher folgendermaßen verstanden:

Grundsätzlich ist das Anbieten von Glücksspielen im Internet, worunter auch Sportwetten fallen, nach § 4 Abs. 4 GlüStV nicht erlaubt.

Nach § 10a GlüStV gibt es die sog. Experimentierklausel, die besagt, dass Sportwetten im Internet gem. § 10a Abs. 2 GlüStV einer nach §§4a-4e GlüStV erforderlichen Konzession bedarf.

Die Konzessionen wurden doch aber nur in Schleswig-Holstein erteilt? Das heißt, das die Konzessionen nicht für den Fall gelten, dass jemand in Niedersachsen sein Geld über beispielsweise bet365 verspielt hat. So habe ich es zumindest verstanden, falls jemand andere Informationen diesbezüglich hat, korrigiert mich bitte!

« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:13:34 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #7 am: 27 März 2019, 11:51:56 »
Für mich sieht die Rechtslage wie folgt aus:
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag wird eine Konzession für das Anbieten von Sportwetten benötigt.
Diese Konzession wurde jedoch faktisch nie erteilt, da der EUGH das Konzessionsvergabeverfahren für rechtswidrig erklärte und es an einer Nachbesserung durch den zweiten Glücksspielstaatsänderungsvertrag scheiterte, weil sich SH querstellte.
Somit gibt es eine erteilte Konzession vom Bundesland Hessen.
Der EUGH hat lediglich in seinem Urteil festgestellt, dass die zu Dulden seien, von staatlicher Seite kann sich also nicht darauf berufen werden, das keine
Konzession vorliegt. Und daher scheidet auch (anders als bei OC) eine Strafbarkeit wegen des unerlaubten Anbieten von Glücksspiel aus. Das sind letztlich die Inhalte der EUGH- Entscheidung.

Somit liegt der Tatbestand (die brauchen eine Konzession) NICHT vor. Und daher handelt es sich objektiv betrachtet auch bei Sportwetten im Internet um unerlaubtes Glücksspiel. ( Die Normen, die das besagen findet ihr im Glücksspielstaatsvertrag )

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« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:13:56 von Olli »

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Online Ilona

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Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #8 am: 29 März 2019, 18:06:03 »
Es wurden aber 20 Konzessionen vergeben. Gegen diese Vergabe wurde dann geklagt und der EuGH hat gesagt, es kann den Anbietern nicht angelastet werden, dass die Bundesländer das nicht hinkriegen. Daher sind sie zu dulden. Im höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes werden ausdrücklich Onlinecasinospiele und Poker genannt.
LG Ilona

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« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:14:14 von Olli »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #9 am: 08 April 2019, 14:20:01 »
Es wurden aber 20 Konzessionen vergeben. Gegen diese Vergabe wurde dann geklagt und der EuGH hat gesagt, es kann den Anbietern nicht angelastet werden, dass die Bundesländer das nicht hinkriegen. Daher sind sie zu dulden. Im höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes werden ausdrücklich Onlinecasinospiele und Poker genannt.
LG Ilona
das ist meiner Kenntnis nach nicht korrekt. es kam gar nicht erst zur Vergabe der Konzessionen, da die anderen dagegen geklagt haben. oder sehe ich das falsch? falls ja bitte eine Quelle für das Vorliegen der Konzession angeben, ich bin bisher immer vom Gegenteil ausgegangen. sie werden geduldet und eine Strafbarkeit wird nicht begründet, das heißt aber nicht dass die Konzessionen vorliegen.
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:14:26 von Olli »

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Kläger2019

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #10 am: 16 Januar 2021, 14:29:54 »
Es wurden aber 20 Konzessionen vergeben. Gegen diese Vergabe wurde dann geklagt und der EuGH hat gesagt, es kann den Anbietern nicht angelastet werden, dass die Bundesländer das nicht hinkriegen. Daher sind sie zu dulden. Im höchstrichterlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes werden ausdrücklich Onlinecasinospiele und Poker genannt.
LG Ilona

Der Vollständigkeit Halber muss ich da noch einschreiten und etwas dazu ergänzen,weil ich das für sehr wesentlich halte. Vielen wird suggeriert, dass Online-Sportwetten, erlaubt wären bzw. die getätigten Einsätze im Zusammenhang mit Online-Sportwetten nicht zurückforderbar seien. Dem ist nicht so.

Der Grund ist, dass in Einklang mit der EU-Rechtssprechung, das Bundesverwaltungsgericht am 26.10.2017 gleichfalls klargestellt und bekräftigt hat, dass das Online-Glücksspielverbot inkl. Online-Sportwetten, wirksam ist. Ich zitiere auszugsweise für diejenigen, die daran zweifeln:

„b) Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 kann der Klägerin entgegengehalten werden. Es steht mit Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang. Wie der Senat (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 -8 C 5.10 -BVerwGE S 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG,Kammerbeschluss   vom   14.   Oktober   2008   -1   BvR   928/08   -NVwZ   2008,   1338)   und   der   Europäische  Gerichtshof  EuGH,  Urteile  vom  8.  September  2009  -C-42/07  [ECLI:EU:C:2009:519],  Liga Portuguesa -, vom 8. September 2010 -C-316/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Markus Stoß - und-C-46/08 [ECLI:EU:C:2010:505], Carmen Media -und vom 30. Juni 2011 -C-212/08[ECLI:EU:C:2011:437], Zeturf -) zum damaligen § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 bereits entschieden haben, ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar. Dass nunmehr nach   §   4   Abs.   5   des   geänderten   Glücksspielstaatsvertrages   der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung  von  Sport-bzw.  Pferdewetten (vgl.  § 27  Abs.  2 GlüStV  2012)  im Internet erlaubt werden können, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.“ (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 –8 C 14.16)

Da eben dieser so essentielle § 4 Abs. 4 GlüStV gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Verbotsvorschrift ist, verstößt dieser Verbotsschrift klar gegen den Spielvertrag zwischen Online-Glücksspiel-Anbieter und Verbraucher. Dementsprechend ist der Spielvertrag gemäß § 134 BGB nichtig und die Rechtsgrundlage für die Leistung entfällt, sodass das Geleistete auf Grundlage der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) - was ich in dem anderen Beitrag bereits ausgeführt habe - zurückgefordert werden kann. (BGH Urt. v. 12.07.1962 – Az.: VII ZR 28/61)

Und noch was ganz wichtiges: Das von strafrechtlichen Sanktionen gegen Online-Sportwettenanbieter abgesehen wird, ist nicht mit einer Legalisierung gleichzusetzen.

Zitat ebenso vom Bundesverwaltungsgericht:

"Ein Mitgliedstaat darf zwar keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, Sebat Ince - Rn. 94). Daraus folgt aber noch nicht, dass er bei einer derartigen Verletzung des Unionsrechts gleichzeitig – über den Verzicht auf Sanktionen hinaus – verpflichtet wäre, die in Rede stehende Tätigkeit im Bereich des Glücksspielmarkts zu genehmigen. Das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein – möglicherweise – rechtswidriges Verhalten lässt sich mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, nicht gleichsetzen. Das Unionsrecht fordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine derartige Gleichsetzung nicht. Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, Stanleybet International - Rn. 45). Einen bestimmten Inhalt dieser Entscheidungen gibt ihm das Unionsrecht nicht vor, namentlich nicht in dem vom Kläger für richtig gehaltenen Sinne.“ .“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)

Nur mal der Richtigkeit halber...

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« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:14:48 von Olli »

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Offline fch86

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Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #11 am: 20 Januar 2021, 22:28:08 »
Hallo, ich schreibe das jetzt mal hier mit rein.
Zu meiner Frage!

Kann man rechtlich gegen WettanbieterX vorgehen wenn die Anfang 2020 mehr als 1000 Euro Einzahlung monatlich zugelassen haben?

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« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:17:46 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #12 am: 14 März 2021, 18:59:29 »
Hallo, ich schreibe das jetzt mal hier mit rein.
Zu meiner Frage!

Kann man rechtlich gegen WettanbieterX vorgehen wenn die Anfang 2020 mehr als 1000 Euro Einzahlung monatlich zugelassen haben?

Würde mich auch sehr interessieren, in meinem Fall war es WettanbieterY und die Einzahlungen bei Sportwetten waren ca. 30.000 Euro pro Monat über einen Zeitraum von mehreren Monaten.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:16:31 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #13 am: 25 März 2021, 14:42:20 »
Hi gibt es hierzu ein Update?
Wollte auch ein Chargebackversuch starten mit/gegen papyal.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:16:50 von Olli »

Re: Sportwetten - mein Fall und meine Fragen
« Antwort #14 am: 28 Januar 2023, 19:11:35 »
Würde mich auch interessieren wie es aktuell mit der Rechtslage aussieht bei zb Einzahlungen von 5000€+ täglich

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 28 Januar 2023, 21:17:09 von Olli »

 

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