Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern > Eigene Erfahrungen
Rückforderung Paypal und KK Umsätze
holger:
Cortal consors bank
Herr R.:
Wenn es um eine Hohe Summe geht würde ich es durchziehen Sie zu verklagen wenn der Anwalt meint das die Chance gut ist.
blackib:
Naja man muss dennoch aufpassen. Das ganze ist nicht ohne finanzielles Risiko. Mir sind keine erfolgreichen Urteile hier im Forum oder im Web bekannt, wo jmd wegen CB von 13 Monaten gegen eine Bank geklagt hat. Weiß da jmd ein entsprechendes Urteil?
Bei einem Streitwert von 30000 sind es über 24000 € Prozesskosten, wenn die Bank bis zur höchsten Instanz geht. Hinzu kommt, dass es sich über Jahre hinzieht.
Der kleine Mann ist hier der Depp, da man keineswegs in Deutschland dieselben Chancen vor Gericht hat, weil die Banken sich bessere Anwälte leisten können und sie erheblich lockerer das Prozesskostenrisiko tragen können. Hinzu kommt, dass man auch immernoch das zusätzliche Prozessrisiko trägt, falls Paypal anfängt zu klagen.
Ich würde mich ggf. wenn die Bank sich weiterhin stur stellt ggf. auf einen Vergleich einigen.
Ansonsten wenn du genug finanzielle Rücklagen ahst, kann man in Rücksprache mit einem guten Anwalt klagen, aber das wird dauern...Ich werde mal abwarten wie es bei mir läuft und ggf. klagen, da ich genug Geld habe, um es zu tunund mir diese arroganten Banken auf den Leim gehen...
Ich hab meine Bank im persönlichen Gespräch gefragt beispielsweise, wieso mir der Dispo immer weiter erhöht wurde (sogar auf einen niedrigen 4 stelligen Wert), obwohl die Bank eine Fürsorgepflicht hat. Wieso hat man sich nicht anhand meiner Umsätze bzw. Ausgaben überlegt, ob es gerechtfertigt ist? Sicherlich wären bei einer Prüfung die Spieleinsätze aufgefallen, aber man hat die Dispoerhöhung ohne wirkliche Umsatzprüfung durchgewunken, weil man stolze 10% Zinsen kassieren konnte. Der Bankmitarbeiter meinte nur "Da hat der Mitarbeiter wohl einen Fehler gemacht, das tut mir leid"...Frechheit...
Genauso die Diba-Bank, die angeblich nichts von Spielumsätzen mit Kreditkarten weiß, aber schön Gebühren für Glücksspieleinsätze verlangt...Schmutzige Geldhäuser sind das ...
michaelno:
--- Zitat von: holger am 23 Mai 2019, 13:18:50 ---Neues zu meinem Fall.
Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
Wow kotzt mich das an.
--- Ende Zitat ---
"Ihr Mandant tut gut daran" ? Das soll eine seriöse Rechtsabteilung geschrieben haben?
holger:
Versteh ich nicht !
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