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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Herr R.:
@blackib

wer ist nochmal deine Bank ??

blackib:


Immernoch lächerlich, dass die Bank sich weigern kann zurückzubuchen, obwohl mein Anwalt das angebliche SEPA Mandat mit Argumenten praktisch ungültig gemacht hat. Einfach lächerlich. Aber gut dann halt vor Gericht...

Ich habe die ganze Zeit überlegt. Bringt es was, wenn man sich bei der BAFIN über die Bank beschwert, dass sie nicht zurückbucht?
Bei den Sonderbedingungen einiger Sparkassen zum SEPA Mandat wird sogar die BAFIN als Beschwerdestelle genannt. Was meint ihr ? So könnte man die Banken mal etwas anschwärzen, auch wenn man über das Ergebnis wohl( s. unten) nicht informiert wird..

Holger gibt es bei dir was neues?

Nachtrag:

Zitat: Wie die BaFin helfen kann, wenn Ihre Beschwerde abgelehnt wird

Wird Ihr Anliegen von einem Unternehmen abgelehnt, das der Aufsicht der BaFinuntersteht, können Sie sich an die BaFinwenden. Sie kann dann beispielsweise prüfen, ob die Gesellschaft die vereinbarten Vertragsbedingungen und rechtliche Vorgaben eingehalten hat. Die BaFin prüft allerdings in erster Linie, ob und wenn ja welche Bedeutung der jeweilige Sachverhalt für das deutsche Aufsichtsrecht hat. Über die Ergebnisse einer eventuellen aufsichtsrechtlichen Wertung darf die BaFinSie dann jedoch nicht informieren: Sie unterliegt in diesem Bereich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Beschwerdemöglichkeiten bei der BaFin"
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html

holger:
Nee bei mir gibts nix neues. Die Bank bucht nicht zurück, da ist es wie bei dir.

blackib:
bzgl 13 Monate:

"Die BBBank hat keinerlei Akzeptanzverträge mit Online-Glücksspielunternehmen abgeschlossen. Ferner liegt von unserer Seite keine Mitwirkung hinsichtlich des Glücksspiels von "mein Name" vor. "Mein Name"  hat seine Zahlungen über Pay Pal vorgenommen, hierbei hat die BBBank eG in keiner Weise mitgewirkt.

Aufgrund dessen, dass die BBBank eG keine Akzeptanzverträge mit Glücksspielunternehmen abgeschlossen hat, liegt weder ein Veranstalten, Vermitteln oder Mitwirken im Sinne von § 4 GlüStV vor."

Und egal was die AGB's dieser Bank bzgl. eines SEPA Mandats sagen...Es ist weder eine Unterschrift, noch die Art der Lastschrift noch sonst irgendwas erforderlich, so dass Lastschriften mir nicht rückgebucht werden. Scheinbar kann die Bank in ihren eigenen AGB's zu SEPA-Mandaten schreiben was sie will;-)

(nur meine Meinung;-))

blackib:
So habe mir nochmal Gedanken gemacht. Ob die BBBank eG sich nach dem Glücksspielvetrag an illegalem Glücksspiel beteiligt hat oder nicht ist nach den neusten Urteilen, auch wenn sie für Kreditkarten gelten, fraglich.

Ich habe die BBBank jedoch im nachhinein darüber informiert, dass die Transaktionen wegen illegalem Glücksspiel zustande gekommen sind.

Da die BBBank daraufhin immer noch nicht die Lastschriften rückbucht, hat sie meiner Meinung nach, sich am illegalen  Glücksspiel beteiligt.

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