Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern > Eigene Erfahrungen
Rückforderung Paypal und KK Umsätze
blackib:
klagen kann jeder immer;-) Ob man Recht bekommt, steht auf einem anderen Papier...
Olli:
--- Zitat ---Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?
--- Ende Zitat ---
Hi Messi!
Natürlich können sie eine Anzeige tätigen. Dies ist von Seiten der Banken auch schon hier im Forum beschrieben worden.
Allerdings muss man Dir den Vorsatz nachweisen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - zählt hier nicht.
Ein solcher Vorsatz wäre z.B. gegeben, wenn Du ein CB machst und dann doch weiter spielst.
Die letzten 6 - 8 Wochen (je nach AGB der Bank) kann man machen ohne Angabe von Gründen.
Alles darüber hinaus, egal ob 13 Monate oder 3 Jahre, muss begründet werden.
Rofl1312:
--- Zitat von: Messi0053 am 15 Mai 2019, 15:51:55 ---Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?
--- Ende Zitat ---
DIe Bank kann Euch bei der Polizei Anzeigen, ein User wurde von der Bank angezeigt/gemeldet, der Beitrag ist hier im Forum zu finden.
Die Kasinos drohen manchmal damit, aber dies ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich, schließlich Bieten die Kasinos den "Service" illegal in Deutschland an (illegales GLücksspiel).
Es ist eindeutig illegales Glücksspiel wenn die Casinoseite auf deutsch ist, somit richtet sich das Angebot der Kasinos an deutsche Spieler, der Gerichtsstand ist somit Deutschland, nicht wie immer von den Kasinos angenommen dessen Standort.
Du kannst ein Chargeback einleiten, allerdigns wird dies ohne Erfolg sein, die Banken rühren dort in letzter Zeit kein Finger mehr, hier heißt es abwarten und auf Urteile warten.
Das Urteil aus München, ist ein Fehlurteil ebenfalls hier im Forum zu lesen, selbst der Richter Hock hält das Urteil für ein Fehlurteil.
Deine Kreditkartenzahlungen kannst Du nur im Moment über eine Klage geltend machen (Schadensersatz) die Verjährung dauert 3 Jahre, Zahlungen aus 2016 können bis 2019 "Angeklagt" werden aus 2017 bis 2020 usw.
Ob hier auf den Tag genau die Verjährung endet oder am endes des jeweiligen Jahres kann ich dir nicht sagen, hier ist google dein Freund ;).
Natürlich kannst Du versuchen ein Chargebackverfahren bei deiner Bank einleiten, es steht Dir frei dies zu tun.
Um die Verjährung etwas zu hemmen, kannst du auch den Ombudsmann der Banken schreiben, dies schiebt die Verjährung auf.
Im Moment würde ich nichts Unternehmen und auf Urteile warten, dies gilt auch für Paypal-Nutzer die eine Rückbuchung eingeleitet haben und nun von Paypal zur Kasse gebeten werden.
Lasst Euch nicht einschüchtern von Paypal, die werden keine 10.000 oder 100.000 Leute verklagen, aber eins ist Sicher, die Kanzlei die Paypal in Falle einer Klage vertreten würde hat ausgesorgt und kann egal wie der Fall ausgeht schließen ;)
Ruhe bewahren und geduldig abwarten, Paypal hat per Copy & Paste unruhe gestiftet, dies wollten sie so und haben es auch geschafft.
Seriös ist dieses Unternehmen nicht, wenn man sich schon an Konten von angehörigen vergreift, die sollten sich doppelt und dreifach überlgen ob sie Klagen oder nicht.
Die spekulieren nur darauf das jemand Zahlt, stark bleiben und nicht Zahlen, Ihr habt etwas was Paypal will bzw. das Casino welches Paypal druck macht.
Mir kommt es wie bereits schon geschrieben so vor das Paypal hier Inkasso fürs Casino betreibt.
Ihr habt zurück gebucht, Paypal hat vom Casino zurückgebucht und paypal will wieder von Euch zurückbuchen, somit hat Paypal meiner Meinung nach vor sich an Euch zu Bereichern, Paypal hat somit nicht das Recht erneut bei Euch zu Buchen, dann hätten sie ja das Geld doppelt, und wsa hinter den Kulissen von Paypal abläuft wissen wir nicht.
Füße hoch und abwarten, ihr macht Euch unnötig selbst verrückt !
blackib:
danke@rofl1312.
toller Beitrag, der zwar nichts neues schreibt, aber viele beruhigen wird...
holger:
Neues zu meinem Fall.
Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.
Wow kotzt mich das an.
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