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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #30 am: 29 April 2019, 13:31:57 »
Tja, ich mach das ja alles über die Kanzlei und die Macht was sie machen kann...aber die Bank ist sowas von hartnäckig, zu diesem Mandat und in Sachen Glücksspiel fängt jetzt schon an das Mus man erst mal beweisen und ich hätte mich auch strafbar gemacht und so weiter...... bin gespannt wie es weiter geht so ein Schriftwechsel dauert ja schon 3 bis 4 Wochen.... warte nun auf Antwort was die Kanzlei jetzt noch mache kann....

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #31 am: 29 April 2019, 13:47:04 »
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass hoffe ich, dass z.B. jemand mal die DKB verklagt in Ihrer Wiege der Sicherheit bzgl. KK und OC-Zahlungen. Die Umsätze und 3% Gebühren sind auf jeden Fall ein Nogo.
Die Bank sagt so lange Nein, bis nicht jemand ein Exempel statuiert hat.

Viele Grüße
m_o_m

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Rofl1312

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #32 am: 29 April 2019, 13:59:23 »
Wo kann man denn nachlesen dass das Sepalastschriftmandat ungültig ist wegen der fehlenden Unterschrift?

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #33 am: 29 April 2019, 14:41:04 »
Das verlangte Schriftform des SEPA-Lastschriftmandats steht im Einklang mit den Regelungen  der  Verordnung  (EU)  Nr.  260/2012  (SEPA-VO)  zur  Festlegung  der  technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro. Die  Regelung  der  Nr.  3  a)  vii)  Anhang  SEPA-VO  intendiert  eine  schriftliche  Erteilung  des Lastschriftmandat

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #34 am: 29 April 2019, 15:33:53 »
Wo kann man denn nachlesen dass das Sepalastschriftmandat ungültig ist wegen der fehlenden Unterschrift?

Deutschland hat das vorgesehene elektronische SEPA-Mandat nicht umgesetzt. Andere Länder haben es.

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #35 am: 29 April 2019, 16:18:17 »
Ja und da liegt das Problem! Da Paypal in Luxemburg ist... akzeptiert die Bank das ganze so....  denke jetzt gehts nur noch darum die Illegalitäten dazu zu beweisen.... weis sonst auch nicht mehr !

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Offline Vetram

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #36 am: 07 Mai 2019, 22:39:03 »
Bei mir hat die Bank ohne Zucken die kompletten 13 Monate zurückgebucht.
Warum auch immer alle Lastschriften ohne Berücksichtigung der Gewinne
Werde die Differenz an Paypal weiterleiten

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Offline Ltr88

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #37 am: 07 Mai 2019, 22:49:35 »
Glückwunsch dir unglaublich wie die Banken da Unterschiedlich mit umgehen dan viel Glück noch mit dem Verzicht...

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #38 am: 08 Mai 2019, 02:18:44 »
Bei mir hat die Bank ohne Zucken die kompletten 13 Monate zurückgebucht.
Warum auch immer alle Lastschriften ohne Berücksichtigung der Gewinne
Werde die Differenz an Paypal weiterleiten

Welche Bank war das?

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #39 am: 10 Mai 2019, 09:16:06 »
Update 10.5.19
Heute kam ein neues Dokument von whdg.
Meine Bank hat bei der Deutschen Bank das SEPA Mandat angefordert und erhalten, allerdings nur in elektronischer Form.
Die deutsche bank weigert sich das Geld zurück zu zahlen.....

Tja wie geht's weiter jetzt?

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Offline Olli

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #40 am: 10 Mai 2019, 10:20:31 »
Hi!

Zitat
allerdings nur in elektronischer Form.

Ich denke, das gibt es hier in Deutschland nicht?!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #41 am: 10 Mai 2019, 10:21:54 »
Hi!

Zitat
allerdings nur in elektronischer Form.

Ich denke, das gibt es hier in Deutschland nicht?!

Doch, ich glaube schon. Das ist aber nur mit einer elektronischen Signatur gültig. Wie man es von Online-Kreditverträge z.b kennt.

Aber das hat Paypal ja nicht, oder? Da war es doch nur häkchen?

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #42 am: 10 Mai 2019, 10:31:08 »
Ich denke auch es ist nicht gültig

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Offline Olli

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #43 am: 10 Mai 2019, 11:08:52 »
Quelle: https://www.novalnet.de/payment-lexikon/elektronisches-mandat-nur-mit-elektronischer-signatur-gultig

Zitat
Elektronisches Mandat

Das SEPA-Lastschriftmandat ist ein unerlässliches Instrument für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mithilfe des Mandats wird einem Kreditinstitut die Anweisung gegeben, Zahlungsaufträge vom Konto des Zahlungspflichtigen (Debitor) einzuziehen, und es berechtigt Zahlungsempfänger (Kreditoren), Lastschriftaufträge bei der Bank des Debitors einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Debitor schriftlich per Formular, elektronisch mit sicherer Unterschrift oder telekommunikativ per E-Mail oder Fax unter Einhaltung der Schriftform an den Kreditor übermittelt werden. Eine weitere Art der Mandatserteilung ist das e-Mandat des EPC (European Payments Council). Dieses wird von der Deutschen Kreditwirtschaft jedoch nicht angeboten.

Anforderungen des elektronischen Mandats

Ein elektronisches Mandat wird im Internet vergeben und ist ebenso gültig wie das papierhafte Mandat. Es muss als elektronisches Dokument erstellt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Die elektronische Unterschrift ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet und ermöglicht dessen Identifizierung durch die Bank des Lastschrifteinreichers (Kreditor). Die elektronische Unterschrift ist nur dann gültig, wenn sie auf einem sicheren Wege erstellt wurde, der einzig und allein dem Lastschriftgewährenden (Debitor) obliegt, zum Beispiel auf einem Signpad. Inhaltlich muss die Schriftform des elektronischen Mandats den Vorgaben des EPC entsprechen. Es muss die Einwilligung des Zahlungspflichtigen zur Lastschrifteinziehung durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers enthalten. Weiterhin muss der Text eines Basislastschrift-Mandats den Debitor auf die Möglichkeit der achtwöchigen Lastschriftrückgabe hinweisen. Diese Belehrung entfällt bei der SEPA-Firmenlastschrift. Das elektronische SEPA-Lastschriftmandat muss ebenso wie das papierhafte stets in der Landessprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein. Ist diese dem Zahlungsempfänger nicht bekannt, ist im Zweifelsfalle auch ein Mandat in englischer Sprache zulässig.

Zulässigkeit elektronischer Mandate

Die Bank des Kreditors, der die Lastschrift einreicht, entscheidet über die Zulässigkeit elektronischer Mandate. Entscheidend dafür sind die vertraglichen Bedingungen zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Im Streitfall ist stets der Kreditor in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit seiner Lastschriftforderung beziehungsweise seines Lastschrifteinzugs zu beweisen. Das elektronische Mandat ist bis auf Widerruf durch den Debitor oder Kreditor gültig. Wird es jedoch für mindestens 36 Monate nicht genutzt, verfällt die Gültigkeit des elektronischen Mandats. Ein Lastschrifteinzug durch den Zahlungsdienstleister des Kreditors ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Die Frage ist also jetzt - wie hast Du ein potentielles Mandat erteilt?
« Letzte Änderung: 10 Mai 2019, 11:10:25 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #44 am: 10 Mai 2019, 11:17:39 »
Paypal bietet doch keine qualifizierte elektronische Signatur oder erinnere ich mich nur nicht?

 

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