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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #90 am: 15 Mai 2019, 15:55:52 »
klagen kann jeder immer;-) Ob man Recht bekommt, steht auf einem anderen Papier...

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Offline Olli

  • *****
  • 7.323
Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #91 am: 15 Mai 2019, 16:23:12 »
Zitat
Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?

Hi Messi!

Natürlich können sie eine Anzeige tätigen. Dies ist von Seiten der Banken auch schon hier im Forum beschrieben worden.
Allerdings muss man Dir den Vorsatz nachweisen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - zählt hier nicht.
Ein solcher Vorsatz wäre z.B. gegeben, wenn Du ein CB machst und dann doch weiter spielst.

Die letzten 6 - 8 Wochen (je nach AGB der Bank) kann man machen ohne Angabe von Gründen.
Alles darüber hinaus, egal ob 13 Monate oder 3 Jahre, muss begründet werden.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Rofl1312

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #92 am: 15 Mai 2019, 16:24:46 »
Hallo kann die bank oder die casinos vorwerfen oder uns klagen das wir gespielt haben?
Und kann man nur die letztrn 8 wochen kk zahlungen rückbuchen lassen ?

DIe Bank kann Euch bei der Polizei Anzeigen, ein User wurde von der Bank angezeigt/gemeldet, der Beitrag ist hier im Forum zu finden.
Die Kasinos drohen manchmal damit, aber dies ist sehr sehr sehr unwahrscheinlich, schließlich Bieten die Kasinos den "Service" illegal in Deutschland an (illegales GLücksspiel).
Es ist eindeutig illegales Glücksspiel wenn die Casinoseite auf deutsch ist, somit richtet sich das Angebot der Kasinos an deutsche Spieler, der Gerichtsstand ist somit Deutschland, nicht wie immer von den Kasinos angenommen dessen Standort.

Du kannst ein Chargeback einleiten, allerdigns wird dies ohne Erfolg sein, die Banken rühren dort in letzter Zeit kein Finger mehr, hier heißt es abwarten und auf Urteile warten.
Das Urteil aus München, ist ein Fehlurteil ebenfalls hier im Forum zu lesen, selbst der Richter Hock hält das Urteil für ein Fehlurteil.
Deine Kreditkartenzahlungen kannst Du nur im Moment über eine Klage geltend machen (Schadensersatz) die Verjährung dauert 3 Jahre, Zahlungen aus 2016 können bis 2019 "Angeklagt" werden aus 2017 bis 2020 usw.
Ob hier auf den Tag genau die Verjährung endet oder am endes des jeweiligen Jahres kann ich dir nicht sagen, hier ist google dein Freund ;).

Natürlich kannst Du versuchen ein Chargebackverfahren bei deiner Bank einleiten, es steht Dir frei dies zu tun.
Um die Verjährung etwas zu hemmen, kannst du auch den Ombudsmann der Banken schreiben, dies schiebt die Verjährung auf.

Im Moment würde ich nichts Unternehmen und auf Urteile warten, dies gilt auch für Paypal-Nutzer die eine Rückbuchung eingeleitet haben und nun von Paypal zur Kasse gebeten werden.
Lasst Euch nicht einschüchtern von Paypal, die werden keine 10.000 oder 100.000 Leute verklagen, aber eins ist Sicher, die Kanzlei die Paypal in Falle einer Klage vertreten würde hat ausgesorgt und kann egal wie der Fall ausgeht schließen ;)

Ruhe bewahren und geduldig abwarten, Paypal hat per Copy & Paste unruhe gestiftet, dies wollten sie so und haben es auch geschafft.
Seriös ist dieses Unternehmen nicht, wenn man sich schon an Konten von angehörigen vergreift, die sollten sich doppelt und dreifach überlgen ob sie Klagen oder nicht.
Die spekulieren nur darauf das jemand Zahlt, stark bleiben und nicht Zahlen, Ihr habt etwas was Paypal will bzw. das Casino welches Paypal druck macht.
Mir kommt es wie bereits schon geschrieben so vor das Paypal hier Inkasso fürs Casino betreibt.

Ihr habt zurück gebucht, Paypal hat vom Casino zurückgebucht und paypal will wieder von Euch zurückbuchen, somit hat Paypal meiner Meinung nach vor sich an Euch zu Bereichern, Paypal hat somit nicht das Recht erneut bei Euch zu Buchen, dann hätten sie ja das Geld doppelt, und wsa hinter den Kulissen von Paypal abläuft wissen wir nicht.

Füße hoch und abwarten, ihr macht Euch unnötig selbst verrückt !


« Letzte Änderung: 15 Mai 2019, 16:26:46 von Rofl1312 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #93 am: 15 Mai 2019, 18:13:11 »
danke@rofl1312.

toller Beitrag, der zwar nichts neues schreibt, aber viele beruhigen wird...

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #94 am: 23 Mai 2019, 13:18:50 »
Neues zu meinem Fall.   

Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Wow kotzt mich das an.   

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #95 am: 23 Mai 2019, 13:56:45 »
@ Holger welche Bank war das??

Ich denke jetzt solltest Du einen Anwalt nehmen das kann es wohl nicht sein.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Olli

  • *****
  • 7.323
Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #96 am: 23 Mai 2019, 13:57:15 »
Hi!

Meines Erachtens ist die Argumentation nicht schlüssig.

Die Bankenwirtschaft hat sich entgegen der EU- und der SEPA-Verordnung dazu entschlossen SEPA-Mandate ohne Unterschrift zu akzeptieren.
Somit verhält sie sich rechtsmißbräuchlich und suggeriert eine Legalität, die nicht gegeben ist.
Erst durch diese Handlung sind Zahlungen ohne gültiges SEPA-Mandat überhaupt möglich.
Die Bankenwirtschaft verstößt so gegen die Schutzvorschriften aus dem mit Dir abgeschlossenen Vertrag und macht sich daher regresspflichtig.

Vermutlich basiert die angenommene Gültigkeit des SEPA-Mandats auf diesem Beschluss der Bankenwirtschaft.

Und was machst Du nun?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #97 am: 23 Mai 2019, 14:08:41 »
@Herr r. Ich bin ja schon beim Anwalt.
Keine Ahnung was oder wie es weitergeht.
Klage??

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #98 am: 23 Mai 2019, 14:16:04 »
Okay dass wird er jetzt bestimmt noch mal in die Hand nehmen da bin ich mir sicher.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #99 am: 23 Mai 2019, 14:25:58 »
Der Anwalt schreibt halt das die bank stur ist, und es aussergerichtlich wohl nicht geht.
Aber wielange dauert sowas??

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holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #100 am: 23 Mai 2019, 14:27:45 »
Cortal consors bank

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #101 am: 23 Mai 2019, 14:28:53 »
Wenn es um eine Hohe Summe geht würde ich es durchziehen Sie zu verklagen wenn der Anwalt meint das die Chance gut ist.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #102 am: 23 Mai 2019, 14:37:42 »
Naja man muss dennoch aufpassen. Das ganze ist nicht ohne finanzielles Risiko. Mir sind keine erfolgreichen Urteile hier im Forum oder im Web bekannt, wo jmd wegen CB von 13 Monaten gegen eine Bank geklagt hat. Weiß da jmd ein entsprechendes Urteil?

Bei einem Streitwert von 30000 sind es über 24000 € Prozesskosten, wenn die Bank bis zur höchsten Instanz geht. Hinzu kommt, dass es sich über Jahre hinzieht.
Der kleine Mann ist hier der Depp, da man keineswegs in Deutschland dieselben Chancen vor Gericht hat, weil die Banken sich bessere Anwälte leisten können und sie erheblich lockerer das Prozesskostenrisiko tragen können. Hinzu kommt, dass man auch immernoch das zusätzliche Prozessrisiko trägt, falls Paypal anfängt zu klagen.

Ich würde mich ggf. wenn die Bank sich weiterhin stur stellt ggf. auf einen Vergleich einigen.
Ansonsten wenn du genug finanzielle Rücklagen ahst, kann man in Rücksprache mit einem guten Anwalt klagen, aber das wird dauern...Ich werde mal abwarten wie es bei mir läuft und ggf. klagen, da ich genug Geld habe, um es zu tunund mir diese arroganten Banken auf den Leim gehen...

Ich hab meine Bank im persönlichen Gespräch gefragt beispielsweise, wieso mir der Dispo immer weiter erhöht wurde (sogar auf einen niedrigen 4 stelligen Wert), obwohl die Bank eine Fürsorgepflicht hat. Wieso hat man sich nicht anhand meiner Umsätze bzw. Ausgaben überlegt, ob es gerechtfertigt ist? Sicherlich  wären bei einer Prüfung die Spieleinsätze aufgefallen, aber man hat die Dispoerhöhung ohne wirkliche Umsatzprüfung durchgewunken, weil man stolze 10% Zinsen kassieren konnte. Der Bankmitarbeiter meinte nur "Da hat der Mitarbeiter wohl einen Fehler gemacht, das tut mir leid"...Frechheit...
Genauso die Diba-Bank, die angeblich nichts von Spielumsätzen mit Kreditkarten weiß, aber schön Gebühren für Glücksspieleinsätze verlangt...Schmutzige Geldhäuser sind das ...
« Letzte Änderung: 23 Mai 2019, 14:43:07 von blackib »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #103 am: 23 Mai 2019, 14:53:35 »
Neues zu meinem Fall.   

Guten Tag Herr xxxx
Ihrer Forderung, die Lastschriften zurückzubuchen, werden wir weiterhin nicht nachkommen.
Die Deutsche Bank hat uns gegenüber geschrieben, dass das SEPA-Mandat von Herrn xxxx wirksam und nach
SEPA-Vorgaben erteilt wurde.
Selbst wenn man davon ausginge, was wir nicht tun, hätte sich Ihr Mandant in diesem Fall wissentlich und willentlich nicht
vertragskonform verhalten. Als er sein Lastschrift-Mandat ohne Unterschrift erteilt hat, hätte er sehenden Auges gegen das
in den AGB festgesetzte Schriftformerfordemis und somit gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen.
Ein derartiges Verhalten ist als rechtsmissbräuchlich einzustufen und Ihr Mandant kann sich nun nach Treu und Glauben
aufgrund widersprüchlichen Verhaltens nicht auf das Schriftformerfordemis berufen und die Rückbuchung der
Lastschriften verlangen.
Ihr Mandant tut gut daran, sich wegen einer Rückerstattung an PayPal oder an den Glückspielanbieter zu wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, jederzeit den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Wow kotzt mich das an.   


"Ihr Mandant tut gut daran" ? Das soll eine seriöse Rechtsabteilung geschrieben haben?

*

holger

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #104 am: 23 Mai 2019, 14:55:17 »
Versteh ich nicht !

 

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