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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #225 am: 13 September 2022, 14:55:51 »
Bei Kreditkartenzahlungen müsste man den Merchant Category Code überprüfen, 7995 müsste ja geblockt sein, ein anderer wäre Geldwäsche.
Bei Curacao-Casino ist der Code immer ein anderer, da werden irgendwelche Fakeshops als Zahlungsabwickler zwischengeschaltet um die Zahlungsblockade zu umgehen.

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Offline Ilona

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #226 am: 15 September 2022, 12:46:34 »
Wenn Fakeshops zwischengeschaltet werden, bitte unbedingt den Kreditkartenbetreiber informieren. Das haben die nicht gerne. Ich habe vor längerer Zeit so einen Fall American Express gemeldet und die haben prompt reagiert. Der Spieler hat das Geld zurück bekommen und die Geschäftsbeziehung zu dem Fake Shop und dem Anbieter wurde beendet.  Nutzt aber alles nix, wenn man nicht spielfrei wird und bleibt!!!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #227 am: 16 September 2022, 07:56:40 »
Die anderen beiden Kreditkartenanbieter interessiert dies nicht, ein Chargeback wurde von meiner Bank abgelehnt, meine vorgelegten Beweise wurden ignoriert, obwohl klar Geldwäsche vorliegt. Da wurde u.a. damit argumentiert Leistung erbracht etc. der Fakeshop war in Nigeria, um 13 Uhr war ich Tanken um 14 Uhr war ich dann wohl in Nigeria .

Hatte Kontakt mit dem compliance von M und fraud Abteilung,  nie wieder was gehört von denen.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #228 am: 07 Dezember 2022, 09:13:01 »
Noch 3 Wochen bis zur Verjährung...ich schau schon täglich in den Briefkasten :o

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #229 am: 28 Januar 2024, 16:49:05 »
Die anderen beiden Kreditkartenanbieter interessiert dies nicht, ein Chargeback wurde von meiner Bank abgelehnt, meine vorgelegten Beweise wurden ignoriert, obwohl klar Geldwäsche vorliegt. Da wurde u.a. damit argumentiert Leistung erbracht etc. der Fakeshop war in Nigeria, um 13 Uhr war ich Tanken um 14 Uhr war ich dann wohl in Nigeria .

Hatte Kontakt mit dem compliance von M und fraud Abteilung,  nie wieder was gehört von denen.

Ich habe meine alten Zahlungen von damals durchgeschaut. Mir ist das ebenfalls damals schon aufgefallen. Auch sind die Transaktionen in Dollar verbucht.
Wenn Fakeshops zwischengeschaltet werden, bitte unbedingt den Kreditkartenbetreiber informieren. Das haben die nicht gerne. Ich habe vor längerer Zeit so einen Fall American Express gemeldet und die haben prompt reagiert. Der Spieler hat das Geld zurück bekommen und die Geschäftsbeziehung zu dem Fake Shop und dem Anbieter wurde beendet.  Nutzt aber alles nix, wenn man nicht spielfrei wird und bleibt!!!
LG Ilona

Geht das immer noch oder ist es schon zu spät? In meinem Fall war es Mastercard. Aber laut meinen Recherchen im Internet kümmert es wohl wirklich nur American Express.
Gibt es irgendwelche direkten Kontaktmöglichkeiten zu Mastercard (ohne über die Bank zu gehen)? Ich würde dies trotzdem gerne melden auch wenn das Geld wohl weg ist.

Grüße






Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #230 am: 28 Januar 2024, 18:11:10 »
Gehen tut es nur bei Amex bei V und M ist es verschwendete Zeit sich damit auseinander zu setzen.

In Deutschland hast Du kein Erfolg wenn Du der Bank mitteilst, dass Du die Zahlungen für Online-Glücksspiel ausgegeben hast obwohl deine Kreditkartenabrechnung etwas anderes aussagt, der BGH hat hier saubere Arbeit geleistet und unterstützt hier die verbotenen Anbieter.
Zahlung per Kreditkarte autorisiert = Pech gehabt . Die Banken haften für 3DS autorisierte Zahlungen und bleiben evtt. auf dem Geld sitzen.

Auf der Kreditkartenabrechnung steht irgendein Anbieter der deine Kreditkarte belastet hat, im Internet ist dieser jedoch nicht zu finden, oder existiert in Form eines Fakeshops.
Beim Chargeback kommt es darauf an, ob Du die Dienstleistung erhalten hast oder nicht oder ob der Betrag doppelt belastet wurde oder nicht. Sofern dir für das Zocken ein Schuhkauf belastet wurde, müsstes Du die Rechnung dafür einreichen, da du diese jedoch nicht hast, hast Du pech gehabt. Ein Perfekter Ort für Geldwäsche.

 

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