UPDATE 9.5.2019
Ab heute übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld
http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Juliane Brauckmann und Dr. Iris Ober – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.
Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw. erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.
Wir finanzieren dieses Angebot aus einer zweckgebundenen Spende genau für dieses Aufgabengebiet. Falls ihr Erfolg habt, freuen wir uns, wenn ihr auch einen kleinen Anteil spendet, damit das Angebot weitergeführt werden kann.
Viel Erfolg! Und nicht vergessen: Das Chargeback und die Rückforderung sind sowas wie eine zweite Chance! Wer diesen Weg geht, sollte spielfrei bleiben. Um nicht unnötig in Versuchung zu geraten, empfehlen wir darüber mit Freunden bzw. der Familie zu sprechen. Wer Unterstützung beim Weg aus der Glücksspielsucht braucht, kann sich z.B an die örtliche Suchtberatung oder die anonyme und kostenfreie Hotline Glücksspielsucht wenden: 0800 077 6611.
Viele Grüße, Ilona