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SKRILL

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Kläger2019

Re: SKRILL
« Antwort #30 am: 01 Juli 2019, 20:48:15 »
Mit welcher Begründung?

Re: SKRILL
« Antwort #31 am: 01 Juli 2019, 21:18:22 »
Ironie. Schon gut. War nicht böse gemeint. Hoffe du kriegst dein Geld. Viel Erfolg.
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

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Kläger2019

Re: SKRILL
« Antwort #32 am: 01 Juli 2019, 21:23:05 »
:) vielen Dank

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Offline Olli

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Re: SKRILL
« Antwort #33 am: 02 Juli 2019, 06:43:09 »
Moin!

Nä ... Mathe 1 ... damals ... vor Äonen ... im letzten Jahrtausend ...  8)

Natürlich habe ich hier nur überschlagen - das ändert aber nichts am Geschäftsmodell.
Für mich ist das Geschäftsmodell der reinste Wucher.

Hier werden Menschen in ihrer Not auch noch ausgebeutet mit der Begründung, die würden Verbrauerschutz betreiben.

Schau Dich an, Kläger ... Du gibst Dich mit nicht ganz 60 % zufrieden.
Dafür trägst Du lediglich nicht das Risiko eines Prozesses ... aber Moment ... welchen Prozess ... damit soll ja noch gewartet werden - um Urteile abzuwarten - um das Risiko eines Prozesses zu minimieren.
Ihr unterschreibt also, damit ihr warten dürft ...
Sollte das Risiko aber minimal sein, dann könnt Ihr doch auch selbst klagen ...
Um 100 % zu erreichen. Sind die 40 %, die ihr an WHDG abdrückt, nicht auch ne Menge Geld?
WHDG wird nicht klagen, wenn das Risiko aber zu hoch ist - wie jetzt gerade - sie halten Euch hin.

Kläger, ich verurteile weder Dich noch all die Anderen, die dort unterschreiben. Ja, ich verstehe es sogar - in Eurer Situation würde ich wahrscheinlich genauso handeln.

Doch ich mag das Geschäftsmodell nicht. Für mich ist das schlicht Wucher.

Bietet WHDG noch die Variante an mehr abzudrücken, wenn Ihr sofort von Ihnen den Restbetrag ausbezahlt bekommt?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: SKRILL
« Antwort #34 am: 02 Juli 2019, 08:41:43 »
Olli... Nein, die Variante gibt es nicht mehr.
Ihr Mann hieß Eberhard Grün, er hat Sie tanzen geseh'n.

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Offline Ltr88

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Re: SKRILL
« Antwort #35 am: 02 Juli 2019, 08:46:30 »
Da hat Olli ja auch recht whdg macht nicht mehr was auch du machen kannst! 8 Wochen buchst du selber zurück und darfst als Belohnung erst mal zahlen ! Alles nach 8 Wochen wird schnell von whdg aufgegeben wen die Bank nein sagt daher Kan man dass auch selber machen !
« Letzte Änderung: 02 Juli 2019, 09:56:08 von Ltr88 »

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Kläger2019

Re: SKRILL
« Antwort #36 am: 02 Juli 2019, 09:51:41 »
Paypal kann man selber machen dafür braucht man eigentlich keinen Anwalt.

Es geht mir um Skrill Sofortüberweisung und Giropay sowie Kredikarte. Darüber werden Summen in 5 Stellungen Bereich transferiert.

@Olli: jetzt hat mich deine Aussagen stutzig gemacht. Aber wenn ich bei über Skrill 75.000 eingezahlt habe. Und die Chance bei 90% liegt nach den Urteilen. Dann muss ich ja trotzdem kann 7.500€ vorstrecken und dann ist es auch nicht 100% sicher ob es klappt? Bin jetzt iwie in der Zwickmühle...

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Offline Ltr88

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Re: SKRILL
« Antwort #37 am: 02 Juli 2019, 09:57:39 »
Vielleicht kannst du mit ner Kanzlei ein Vergleich erhalten bei skrill....wäre das günstigste und schnellste verfahren gehen jahre

Re: SKRILL
« Antwort #38 am: 26 Januar 2020, 18:04:58 »
LTR88 - hast du schon etwas mit Skrill erreicht bzw. Bist du gegen sie vorgegangen?

Re: SKRILL
« Antwort #39 am: 12 Februar 2020, 15:42:16 »
Hallo.

Leider hatte ich damals vor ca. Genau einem Jahr auf der Seite Netbet mit Rapid Transfer ca. 3000 Euro eingezahlt. Diese wurden allerdigngs nicht vom Konto abgebucht und so entstand ein Negativ Saldo auf dem Skrill Konto.

Nach vielen Wiederspruch Schreiben und Wechsel der Kanzlei auf der Seite von Skrill ist heute der Gerichtliche Mahnbescheid gekommen.
Jetzt geht mir tatsächlich "das Herz in die Hose" . Ich würde behaupten ich habe mich mit dem Tema sehr gut auseinander gesetzt und bin der Überzeugung im recht zu sein. Trotzdem ein doofes Gefühl. Jetzt muss ich mir wohl doch rechtliche Unterstützung suchen ? Wie finde ich am besten die Passende? Oder muss ich doch in den Apfel beißen und einfach bezahlen?

Kann ich, wenn ich jetzt widerspreche doch noch vor einem Tatsächlichen Verfahren "den Schwanz einziehen" ?

Wie sind eure Erfahrungen?

Lg und Hoffnungsvoll

Re: SKRILL
« Antwort #40 am: 13 Februar 2020, 07:43:50 »
Einfach dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen und abwarten....
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Re: SKRILL
« Antwort #41 am: 13 Februar 2020, 08:22:09 »
Danke für deine Antwort !
Hilfe eines Anwalts benötigte ich dafür noch nicht ?

Kann ich dann vor dem möglichen Verfahren immernoch zurück ziehen?
Und in was für einen Zeitraum würde dann in etwa das Verfahren eröffnet ?


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Offline Olli

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Re: SKRILL
« Antwort #42 am: 13 Februar 2020, 08:22:59 »
Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein Punkt, an dem viele einknicken und doch noch bezahlen.
Wenn aber form- und fristgerecht wiedersprochen wird, dann ist die Gegenseite wieder am Zuge.
Sie haben dann die Möglichkeit Klage einzureichen.
Diesen letzten Schritt macht PayPal derzeit nicht, wartet stattdessen immer wieder mit bereits bekannten Zahlungsaufforderungen auf.

Suche hier mal nach dem anderen Skrill-Thema und belesen Dich darin.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: SKRILL
« Antwort #43 am: 13 Februar 2020, 08:23:35 »
Nein, den Widerspruch musst du schon selber machen und steht auch auf dem Mahnbescheid dabei.

@Olli

Hier geht es aber um Skrill aber ich denke die werden sich ebenso verhalten wie PP
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Re: SKRILL
« Antwort #44 am: 13 Februar 2020, 09:01:38 »
Danke schonmal.

Ich bezweifle auch das Skrill Klage einreichen wird. Hatte wie schon gesagt mich gut belesen. Zusätzlich spricht die Tatsache, dass die erste Kanzlei den Fall weiter gegeben hat meiner Meinung nach auch für mich.

Trotzdem weiß ich nicht ob ich die Kraft für einen Prozess hätte. Solange alles noch " vom Sofa aus " geht ist es kein Problem.

 

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