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Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018

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Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
Die rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018 gestaltet sich weiterhin kompliziert – zumindest für den Online-Bereich. Deshalb lohnt sich derzeit eine kurze Rekapitulation der Rechtslage und die Würdigung der jüngsten Entwicklungen.

Zusammenfassung
Nach wie vor richtet sich die rechtliche Bewertung von Sportwetten vor allem nach dem 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 (1. GlüÄndStV).

Offline-Glücksspiel
Hiernach bleibt das terrestrische Glücksspiel in eng reguliertem Rahmen zulässig. Die entsprechenden dirigistischen Vorgaben erfuhren unlängst zwei Verschärfungen. Zum einen novellieren einige Länder zurzeit ihre Landesglücksspielgesetze. Das betrifft beispielsweise die Freie und Hansestadt Hamburg (wir berichteten). Ferner erweiterte 2017 die Neufassung des GwG die Anforderungen an das Compliance-System von Glücksspielanbietern beträchtlich.

Rechtliche Bewertung von Sportwetten im Internet
Während der 1. GlüÄndStV sonstige Online-Glücksspiele untersagt, fällt die rechtliche Bewertung von Sportwetten im Internet liberaler aus. Immerhin erlaubt der Staatsvertrag die Vergabe von 20 Lizenzen. Diese Sonderregelung, das Vergabeverfahren und das unstimmige Schutzkonzept beanstandete jedoch 2015 der VGH Hessen und 2016 schließlich auch der EuGH. Seither steht eine Novelle des 1. GlüÄndStV aus. Für 2017 war daher angedacht, mit dem 2. GlüÄndStV zumindest Online-Sportwetten weitreichender zuzulassen und sich nicht mehr bloß auf 20 Konzessionen zu beschränken. Eine Verständigung auf diese vorsichtige Liberalisierung scheiterte jedoch vor allem am Widerstand von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Nach den dortigen Landtagswahlen entschieden sich die neuen Landesregierungen, den 2. GlüÄndStV nicht zu ratifizieren, weil er Online-Casinos weiterhin untersagte.

Damit verharrt die rechtliche Bewertung von Sportwetten bis auf weiteres beim Status Quo. Online sind Sportwetten verboten, außer der Glücksspielanbieter verfügt über eine Konzession. Jenseits der bald auslaufenden Altkonzessionen unter dem früheren Landesglücksspielgesetz Schleswig-Holsteins aus den Jahren 2011-2012 sind eben solche Lizenzen aber nicht erhältlich. Schließlich verstößt das Vergabeverfahren des 1. GlüÄndStV gegen Verfassungs- und Unionsrecht und liegt deshalb seit 2014 auf Eis. Das bedeutet: Es besteht zurzeit keine Möglichkeit, legal Sportwetten im Internet anzubieten. Stattdessen droht verwaltungsrechtlich die Untersagung des Geschäftsbetriebs und zudem eine Strafbarkeit der Verantwortlichen nach § 284 StGB.

Soweit nach dem Urteil des EuGH 2016 unklar blieb, ob die Unionsrechtsverstöße des 1. GlüÄndStV vorübergehend Online-Sportwetten lizenzlos zuließen, räumte das BVerwG Ungewissheiten im Herbst 2017 aus (wir berichteten). Jedenfalls wer sich vor dem Aus des Vergabeverfahrens nicht einmal um eine Lizenz beworben hatte, darf keine Sportwetten im Internet anbieten. Etwas anderes ergibt sich frühestens nach einer gesetzlichen Neuregelung.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Glücksspielrechts haben wir Anfang des Jahres hier zusammengetragen.

Aktuelle Entwicklungen
Während also der 1. GlüÄndStV seit 2012 weiterhin unverändert fort gilt, verzeichnen wir 2018 Bewegung unter den Behörden, Gerichten und Landesgesetzgebern.

Durchgriff gegen Online-Glücksspiel
Nach der Klarstellung des BVerwG greifen die Aufsichtsbehörden offenbar verschärft gegen Anbieter von Online-Glücksspiel durch. Das betrifft nach unserem Kenntnisstand neben Online-Casinos zumindest die Sportwettenanbieter, die ehedem nicht einmal eine Lizenz beantragt hatten.

Kürzlich veröffentlichte das BVerwG außerdem die Begründung für die Entscheidung im Vorjahr (Urt. v. 26.10.2017, Az.: 8 C 18.16). Schon der Leitsatz präzisiert nun:

2. Es ist mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, dem Anbieter von Online-Sportwetten im glücksspielrechtlichen Untersagungsverfahren das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis entgegenzuhalten.

Seine Erwägungsgründe stellt das Gericht detailliert unter Randziffer 46 dar:

Hat es die Klägerin (…) unterlassen, einen Antrag auf Erteilung einer Sportwettenkonzession zu stellen (…), kann sie sich nicht darauf berufen, dass das gesetzlich ausreichend geregelte Konzessionsverfahren in seiner praktischen Umsetzung gegenüber denjenigen, die einen Antrag gestellt haben, rechtsfehlerhaft durchgeführt worden wäre. Sie kann folglich nicht geltend machen, dass das zuständige Hessische Ministerium des Innern und für Sport in seinem Verwaltungsverfahren zur Vergabe der 20 Sportwettenkonzessionen nach ihrer Auffassung normative Vorgaben nicht beachtet oder diese nicht in angemessener Zeit umgesetzt habe. Denn diese rechtlichen Fragen betreffen eine etwaige Verletzung eines Bewerberverfahrensanspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG, die nur derjenige geltend machen kann, der überhaupt zum Kreis der Bewerber gehört.

Damit beantwortet das BVerwG zwar noch nicht endgültig, ob Anbieter zumindest bei damaliger Beantragung einer Lizenz inzwischen Online-Sportwetten ausrichten dürfen. Zumindest aber macht das Gericht deutlich, dass man sich jedenfalls ohne Antrag nicht auf die vom EuGH festgestellte Intransparenz des Verfahrens stützen darf.

Darüber hinaus bekräftigte das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 14.03.2018, dass auch das strukturelle Vollzugsdefizit den inzwischen in Einzelfällen eingeleiteten Untersagungsverfügungen nicht entgegensteht (11 LA 128/17). Somit ebnet die Rechtsprechung den Behörden zunehmend den Weg, um das effektive Verbot des Online-Glücksspiels durchzusetzen.

Neue Bemühungen der Landesgesetzgeber
Schien zuletzt noch ein erneuter Sonderweg Schleswig-Holsteins denkbar, mehren sich inzwischen wieder die Zeichen für eine länderübergreifende Verständigung. Vor einigen Wochen sprach sich zunächst eine Gruppe von Experten auf einem Symposium der Universität Hohenheim dafür aus, eine bundeseinheitliche Aufsichtsbehörde zur Überwachung des Glücksspielrechts einzusetzen. Noch bedeutsamer ist das Signal, das daraufhin die Koalition in Schleswig-Holstein aussandte. So erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Kieler Landtag Hans-Jörn Arp, man sei nicht nur an einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde interessiert, sondern zudem an einer bundeseinheitlichen materiellen Regelung.

Das deutet darauf hin, dass die Landesregierung im nördlichsten Bundesland zunächst auf eine Verhandlungslösung setzt, ehe ein Alleingang forciert werden könnte. Ob sich unter den Ländern ein Konsens erzielen lässt, ist jedoch alles andere als sicher. Schließlich scheiden sich zwischen den Landesregierungen bisher die Geister, ob nur Online-Sportwetten liberalisiert werden sollen oder auch Online-Casinos. Bis zu einer Einigung bleibt jedenfalls erst einmal fast jedwedes Glücksspiel im Internet illegal.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #1 am: 09 Juli 2019, 19:21:55 »
Ist ein Auszug vom 28.03 2018 aus Kanzlei : RA Dr. Henrik Bremer
h.bremer@wr-recht.de
Fachanwalt für Steuerrecht
Wirtschaftsprüfer,   und hoffe das es genehmigt ist da doch ständig nachgefragt wird ob Sportwetten auch dazu gehören. Danke

https://www.wr-recht.de/rechtliche-bewertung-von-sportwetten-in-deutschland-2018/
« Letzte Änderung: 09 Juli 2019, 23:33:45 von Pocasso »
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Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #2 am: 09 Juli 2019, 19:29:41 »
Danke Pocasso 🌍 klasse
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Ilona

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Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #3 am: 09 Juli 2019, 23:16:07 »
Wenn man etwas zitiert, muss man unbedingt die Quelle angeben. Und das dazugehörige Datum. Kannst du das bitte einfügen. Oder noch besser nur verlinken.
Einiges ist inzwischen übrigens veraltet. SH hat die Konzessionen für Onlinecasinos verlängert und die anderen Länder lassen ab Januar alle Sportwetten zu. Ab 2022 stehen die Zeichen (leider) auf Öffnung des Marktes für Onlinecasinos. So sieht es zumindest jetzt aus. Aber vielleicht ändert sich noch was. Wer weiß.
LG Ilona
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Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #4 am: 09 Juli 2019, 23:46:41 »
Auszug vom 15.05.2019 aus dem Handelsblatt

Im März hatten sich die Ministerpräsidenten bereits auf eine Übergangslösung verständigt. Ab Januar 2020 sollen Sportwetten von privaten Anbietern bis zum Auslaufen des derzeit geltenden Staatsvertrags im Juni 2021 legalisiert werden. Die zeitlich befristeten Lizenzen sollen an Auflagen beim Spieler- und Jugendschutz geknüpft werden.

„Es ist ein untragbarer Zustand, dass in Deutschland Sportwetten noch immer möglich sind, ohne dass sich die Anbieter der Bekämpfung von Spielsucht oder dem Verbraucher- und Jugendschutz verpflichten“, so Beuth. „Jetzt muss endlich in den Ländern Einigkeit herbeigeführt werden, damit sich Sportwetten-Anbieter an die Vorgaben halten und Spieler vor Manipulation und Sucht geschützt werden.“..


Danke @ Ilona
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Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #5 am: 10 Juli 2019, 06:28:13 »
Eine Frage an euch hat es dann Auswirkungen auf die momentan laufenden CB ??
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Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #6 am: 10 Juli 2019, 09:29:17 »
Eigentlich Nein, da zum Zeitpunkt dessen das Spielen in Deutschland illegal wahr/Ist.
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Offline Ilona

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Re: Rechtliche Bewertung von Sportwetten in Deutschland 2018
« Antwort #7 am: 10 Juli 2019, 11:27:52 »
Onlinecasinos sind gesetzlich und höchstrichterlich verboten. Das ändert sich erst, wenn das Gesetz geändert werden sollte.
LG Ilona
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