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Rückzahlung nach aufgehobener Sperre

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Rückzahlung nach aufgehobener Sperre
« am: 06 August 2019, 10:32:19 »
Hallo an Alle,

ich habe eine Frage bezüglich Erfahrungen (sodenn es sie denn überhaupt gibt) wenn Wettanbieter/Casinos sich nicht an selbstaufgelegte Sperren halten.

Zuerst stelle ich mich aber vor:
Ich bin 35 und seit Anfang meiner 20er spielsüchtig bei Sportwetten. Das hat mit kleinen Beträgen angefangen und sich dann hochgeschaukelt (Verluste ausgleichen...etc.).
Die Einsicht zur Sucht habe ich schon früh entwickelt, da ich selber im sozialen Bereich arbeite und mich schon immer glaube ich recht gut reflektieren kann. Deshalb gehe ich auch mit den Verlusten eigenverantwortlich um, sprich, ich lese hier viel im Forum dass sich die Geister daran scheiden ob jemand sein Geld zurück will und sich dadurch ja nichts ändert (kaum Eigenverantwortung) und denjenigen die es als Lehrgeld "verbuchen".
Ich würde mich da klar bei den mit dem Lehrgeld sehen, meine Frage betrifft auch nicht grundsätzliches Geld zurückholen.
Da ich in meiner Sucht auch immer "helle" Phasen hatte, habe ich mich immer schnell sperren lassen (sogar bei neuen Anbietern angemeldet um mich direkt zu sperren).
Meine spezielle Frage ist nun: Es gibt 2 Anbieter denen ich die Verantwortung zum Spielerschutz abspreche nach meinen Erfahrungen. Wenn ich mein Geld verloren habe, dann bin ich selbst Schuld, aber wie ist es mit denen die mich wissentlich um mein Problem zocken liessen? Da kann ich auch meine Eigenverantwortung sehen, aber trotzdem empfinde ich das Verhalten mindestens unanständig und eben auch rechtswiedrig!?
Zum konkreten Fall: Die Cherrygroup Ltd. hat 3 gelaunchte Sportsbooks (Cherry-Casino, Sunmaker, Sunnyplayer), bei allen 3 war ich gesperrt. Ich hatte bei den Sperren die Spielsucht nicht erwähnt, jedoch Einjahressperren eingerichtet (nicht mit der Absicht nach einem Jahr wieder zu zocken, sondern weil ich naiverweise dachte nach einem Jahr Abstinenz würde mich das eh nicht mehr reizen). Jedenfalls konnte ich die Sperren mit einer Einwochenfrist weit VOR Ablauf des Jahres wieder entsperren. Wohlgemerkt während ich bei den jeweils anderen Anbietern der Gruppe gesperrt blieb.
Ich habe Kontakt aufgenommen bezüglich der Einzahlungen was zumindest den Zeitraum ab Mai anging. Da konnte ich mich erstens einfach wieder entsperren (was unterscheidet eine Jahressperre von einer Monatssperre wenn man sich bei beiden nach einer Woche wieder entsperren kann?) und zweitens war ich auf anderen Plattformen der Firma weiter gesperrt.
Warum ich auch hier schreibe und nach rechtlicher Erfahrung frage ist dann die Reaktion. Man bekommt nach 5min eine vorgefertigte Antwort, es wurde sich tatsächlich keine 2 Minuten genommen um sich den Fall überhaupt einmal genauer anzuschauen. Im Chat wird man dann nur noch belächelt. Ich denke ich könnte sogar das als Lehrgeld verbuchen wenn ich das Gefühl hätte mein Anliegen/Anregung würde dort zumindest ernst genommen und man erkennt dass das vorzeitige Öffnen von Accounts (vor Ablauf der eingestellten Frist) vielleicht ein Problem darstellt. Rechtlich scheinen sie sich sehr sicher zu sein, aber mal unabhängig vom Geld würde ich mir wünschen dass sich dieses abgehobene Verhalten nicht als rechtlich in Ordnung rausstellt.
Bei bet-at-home.de durfte ich meinen Account übrigens ganze 7 mal wieder entsperren ohne dass man das auf seiner Seite als nur annähernd problematisch angesehen wurde.

Ich könnte mir vorstellen da gibt es vielleicht gar nicht soviel Erfahrungswerte?

LG
Gabriel

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.682
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Rückzahlung nach aufgehobener Sperre
« Antwort #1 am: 06 August 2019, 15:40:27 »
Hallo Chaceur,

Sunmaker hat ja eine Lizenz in SH. Vielleicht fragst du da mal bei der Glücksspielaufsicht nach: Gluecksspielaufsicht@im.landsh.de
Am besten gleich entsprechende Unterlagen beifügen.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Rückzahlung nach aufgehobener Sperre
« Antwort #2 am: 06 August 2019, 16:09:52 »
Hallo Chaceur,

Sunmaker hat ja eine Lizenz in SH. Vielleicht fragst du da mal bei der Glücksspielaufsicht nach: Gluecksspielaufsicht@im.landsh.de
Am besten gleich entsprechende Unterlagen beifügen.

LG Ilona

Vielen Dank, guter Tipp. Hatte ich gar nicht auf dem Schirm.
Kümmern die sich denn erfahrungsgemäß um Beschwerden? Die MGA in Malta hat ja glaub für Spieler einen extra Spam-Delete-Ordner eingerichtet. ;)

Übrigens ein wichtiger Tipp bei Sperren meiner Erfahrung nach:
Tatsächlich muss das Wort Spielsucht oder Spielproblematik auftauchen wenn man sich sperren lassen will, dann lassen die meisten Anbieter das Konto auch zu. In einer Phase habe ich meine Konten mit den Worten "permanent und ohne die Möglichkeit es wieder zu öffnen" sperren lassen, da konnte ich ca. 50% der Konten wieder reaktivieren. Man muss also wirklich mit dem Wort rausrücken.

*

Rofl1312

Re: Rückzahlung nach aufgehobener Sperre
« Antwort #3 am: 06 August 2019, 20:16:43 »
Moin,

du wirst keinen Cent sehen, die werden damit argumentieren das du für dein Verhalten selbst verantwortlich bist, was natürlich nicht im Sinne des Spielerschutzes ist.
Nach Richtlinien der MGA kannst du dein Account schließen, temporär oder für immer, du hättest für immer Wählen müssen, somit hättest Du dich nicht bei den anderen Gruppen-Casinos anmelden können.

Eine Spielpause so wie von dir Eingerichtet, schließt die Nutzung der anderen Casinos der gleichen Gruppe nicht aus, die Casinos verhalten sich da schon richtig auch wenn man es schwer glauben mag.
Hättest du eine Sperre eingerichtet mit der Begründung Spielsucht, und hättest dann in den anderen Casinos der Gruppe gespielt dann hätten sie sich falsch verhalten.

Soweit ich weiß, kannst Du eine Sperre nach frühstens 3 Monaten widerrufen, solange diese Frist nicht unterschritten wird, ist alles okay.

Zusammengefasst, wird die MGA auf Eigenverantwortung verweisen, da du vermutlich bei Wiedereröffngung angegeben hast der der Grund zur Schließung nicht mehr vorliegt.
Für die MGA zählt es, das der Betreiber im Bereich Verantwortungsvolles Speilen präventive Maßnahmen anbietet Sperrsoftware etc. das Spielverhalten des Spielers wird in der Regel nicht überprüft, ob man es wahrnimmt oder nicht liegt dann wieder in der Verantwortung des Spielers, Frei nach dem Motto: Der Spieler ist Süchtig somit hat er Pech gehabt er handelt eigenverantwortlich.

Dienstleister leiten Zahlungen an Casinos weiter -> Verstoß
Casinos lassen unlimitiert Einzahlungen zu, ohne zu überprüfen ob der Spieler es sich leisten kann -> Kein Spielerschutz
Spieler muss Sperren selbst einrichten kann sie selber wieder aufheben - Kein Spielerschutz
Spieler gewinnt, Casino Zahlt unter Fadenscheinigen Begründen nicht aus -> Kein Spielerschutz

usw....


« Letzte Änderung: 06 August 2019, 20:21:28 von Rofl1312 »

Re: Rückzahlung nach aufgehobener Sperre
« Antwort #4 am: 07 August 2019, 12:17:57 »
Hi,

habe heute schon eine Antwort erhalten. Dabei ist tatsächlich das prophezeite eingetreten:

wir nehmen als Glücksspielaufsicht Ihr Schreiben sehr ernst. Vorab für Sie einige Informationen zu unserem Aufgabenbereich.
 
Als Glücksspielaufsicht kontrollieren wir alle Glücksspielanbieter, die ihr Angebot an Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein richten und von uns lizensiert sind.
Der Anbieter Playcherry hat für die Internetseite www.sunmakercasino.de eine schleswig-holsteinische Lizenz erhalten. Auf dieser Seite werden Onlinecasinospiele für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein angeboten. Auf dieser Seite dürften Sie mit einem Wohnsitz in Baden-Württemberg nicht berechtigt sein, sich zu registrieren und zu spielen. Sofern Sie dort spielen können, teilen Sie uns das gerne mit und wir werden aufsichtsrechtliche Schritte gegen den Anbieter einleiten.
 
Die Seite www.cherrycasino.de ist eine mittlerweile stillgelegte Seite, die auf die Seite www.sunmakercasino.de automatisch weiterleitet.
 
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass nach Eingabe eines bestimmten Links die Weiterleitung zu einer anderen Seite erfolgt. Beispielsweise geben Sie www.sunmakercasino.de ein und werden auf die Seite www.sunmaker.de weitergeleitet. Diese automatische Verlinkung ist illegal und auch hier würden wir aufsichtsrechtliche Schritte gegen den Anbieter Playcherry einleiten.
 
Ich bitte Sie daher, uns als Aufsicht die exakten Links mitzuteilen, die sie eingeben und auf denen sie schlussendlich spielen. Erst dann können wir wissen, ob wir als Glücksspielaufsicht berechtigt sind, einzuschreiten.
 
Die Seiten www.sunmaker.de und www.sunnyplayer.de sind von Schleswig-Holstein nicht lizensiert worden. Sofern Sie auf diesen Seiten aktiv sind bzw. waren, ist für Sie als Einwohner Baden-Württembergs, die dortige Glücksspielaufsicht zuständig oder als Lizenzgeber der Internetseiten die Malta Gaming Authority (MAG) (siehe https://www.mga.org.mt/support/contact-us/).
 
Mit freundlichen Grüßen


Tatsächlich spielte ich auf den Seiten die nicht lizensiert sind, daher werde ich mich auch hüten meine "Heimat"-Behörde in BW zu kontaktieren. Die werden mir nur vorwerfen dass ich an illegalem Glücksspiel teilgenommen habe, oder?
Der MGA habe ich auch noch geschrieben, erwarte da aber tatsächlich nichts.
Schon krass wie das funktioniert. Da holt sich der Anbieter für 2 URL's eine Lizenz und hält sich auf den Links dann auch daran, bietet aber weitere DE-Seiten an wo sie sich dann überhaupt nicht darum scheren.

LG

 

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