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Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden

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Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« am: 07 Oktober 2019, 11:58:53 »
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfahren-gegen-zahlungsdienstleister-skrill-nimmt-berufung-zurueck_159453.html


Verfahren gegen Zahlungsdienstleister: Skrill nimmt Berufung zurück
Erstellt am 07.10.2019
(1)
Die Anwaltskanzlei Lenné führt im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel ein Verfahren gegen den Londoner Zahlungsdienstleister Skrill Ltd. Denn aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags ist auch die Beteiligung an Zahlungen in Verbindung mit illegalem Online-Glücksspiel verboten. Auf seinem Internetauftritt verweist Skrill Ltd. jedoch explizit auf das in Deutschland verbotene Online-Glücksspiel.

Nachdem das zuständige Gericht zu Ungunsten des Zahlungsdienstleisters entschieden hatte, legte dieser gegen das Urteil Berufung ein, die er aber inzwischen wieder zurückgenommen hat.

Im Rahmen des Prozesses gegen den Londoner Zahlungsdienstleister Skrill Ltd. ergaben die Recherchen, dass Skrill Ltd. zwei Zahlungsmethoden anbietet:

Zahlungen über ein Skrill-Konto und
Zahlungen per „Rapid Transfer“ (direkt vom Hausbankkonto, ohne Skrill-Konto).
Im Laufe des Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass Skrill Ltd. die Zahlungsaufträge nicht auftragsgemäß ausführt. So wurde die Zahlung per „Rapid Transfer“ nachweislich im Hintergrund dennoch über ein Skrill-Konto ausgeführt. Da das nicht dem Auftrag des Kunden entsprach, konnte die Skrill Ltd. ihren Zahlungsanspruch gegen den Kunden, unseren Mandanten, nicht angemessen nachweisen. Vor allem aus diesem Grund wurde die Klage von Skrill Ltd. abgewiesen, woraufhin der Zahlungsdienstleister aber Berufung einlegte.

Skrill Ltd. rudert zurück

Vor Kurzem teilte das Gericht mit, dass die Berufung zurückgenommen worden sei. Im Zuge der Vorbereitungen auf das Berufungsverfahren hatte sich nämlich herausgestellt, dass Skrill Ltd. nicht in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingetragen ist.

Bevor Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer, Finanzdienstleister oder Pensionsfonds ihren Betrieb aufnehmen können, benötigen sie die schriftliche Erlaubnis der BaFin. Ausnahmefälle sind Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums. Dennoch dürfen diese Unternehmen ihre Dienste nicht so ohne Weiteres anbieten. Wenn sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen, müssen sie sich trotzdem bei der BaFin anmelden. Die Rede ist hier vom sog. Notifikationsverfahren oder auch „Europäischen Pass“.

Kein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin

Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt Auskunft darüber, welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten. Da Skrill Ltd. nicht in dieser Unternehmensdatenbank eingetragen ist, vertritt die Anwaltskanzlei Lenné die Auffassung, dass Zahlungsdienste von Skrill Ltd. für deutsche Kunden unzulässig sind – und zwar unabhängig vom grundsätzlichen Mitwirkungsverbot im Zusammenhang mit dem illegalen Online-Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012.

Gerne hilft unsere Kanzlei auch Ihnen dabei, Ihr in illegalen Online-Casinos verspieltes Geld zurückzuholen, und zwar indem wir zivilrechtlich gegen die Zahlungsdienstleister und Kreditkartenbanken vorgehen, über die Sie die Einsätze bezahlt haben. Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung einfach das kostenlose Erstgespräch der Anwaltskanzlei Lenné.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #1 am: 07 Oktober 2019, 12:20:00 »
So geht es natürlich auch wobei ich kaum was mit Skill zutun hatte. Hatte ein paar Einzahlungen gemacht und ich weiß nicht mal mehr wann die waren und wie hoch. Hatte ich kaum genutzt. Das bedeutet jedoch, dass alle Zahlungen die per SKILL bei einem OC geleistet wurden zurückgefordert werden können da kein Eintrag in der BaFin vorhanden.
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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #2 am: 07 Oktober 2019, 12:25:38 »
ja so sehe ich auch. Die Geschäfte hätten gar nicht zustande kommen dürfen aufgrund mangelnde Erlaubnis/Eintragung. Das Verbot der Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel kommt ja noch dazu.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #3 am: 07 Oktober 2019, 12:29:50 »
Das Verbot mit Glückspiel ist dann nicht mehr relevant.

Keine Eintragung in der BaFin = alle Zahlungen unzulässig

Zumindest was "RAPID-Transfer" anbelangt oder ist das für direkte Zahlungen mit Skrill auch gültig?
« Letzte Änderung: 07 Oktober 2019, 12:31:26 von Born4Nothing »
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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #4 am: 07 Oktober 2019, 12:33:00 »
also ich denke sollte für alle Zahlungen gelten, die Skrill abgewickelt hat.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #5 am: 07 Oktober 2019, 14:08:10 »
Das müsste eigentlich für alle die per SKRILL, egal in welcher Form, getätigt wurden. Keine Erlaubnis ergo alles verboten und nichtig.
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Offline Olli

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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #6 am: 07 Oktober 2019, 14:11:19 »
Danke Kotek!

Habe diesen Thread nun mal extra angepinnt, damit er oben in der Liste der Themen stehen bleibt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #7 am: 07 Oktober 2019, 14:34:06 »
Hach da fällt mir gerade was ein....

Paysafe gehört doch auch seit 2013 zu SKRILL - ergo würde das auch bedeuten das alle Transaktionen mit der PSC auch nichtig wären - egal was damit gekauft wurde oder?
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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #8 am: 07 Oktober 2019, 15:34:46 »
„Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt Auskunft darüber, welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten.“

Datenbank BaFin:

https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do?sucheButtonInstitut=Suche

Klarna: drauf
Sofort: drauf
Adyen: drauf

Skrill: nicht drauf
Trustly: nicht drauf
Giropay: nicht drauf
Worldpay: nicht drauf

Interessant. Langsam scheint man den bisher unangreifbar erscheinenden "Überweisungs"-Zahlungsdienstleistern doch näher zu kommen.
« Letzte Änderung: 07 Oktober 2019, 15:36:40 von Cecilia18 »

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #9 am: 07 Oktober 2019, 15:41:02 »
Giropay nicht drauf?

Muss doch drauf sein denn sonst würde das ja bedeuten das alle Zahlungen per Giropay auch nichtig wären...

Ist eben die Frage wie sich das von SKRILL auf Trustly, Worldpay und Co ausweisen lässt wenn nicht angeführt...
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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #10 am: 07 Oktober 2019, 15:48:34 »
Giropay passt evtl. gar nicht auf die Liste, da es kein Finanzdienstleister i.S. der BaFin-Definition zu sein scheint, eher eine Anwendung bzw. Softwarelösung. Ich blicke da noch nicht so richtig durch – aber Nebel erzeugen gehört bei diesen Firmen ja zum Geschäftsmodell.

https://de.wikipedia.org/wiki/Giropay

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Offline Alex86

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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #11 am: 07 Oktober 2019, 19:45:42 »
das ist ja gute Nachrichten!!

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Kläger2019

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #12 am: 07 Oktober 2019, 20:46:10 »
Das ist mal ne sehr gute positive Nachricht!
Ich habe über SKRILL mehrere tausend Euros verloren eben über diese sogenannte Rapid Transfer unter anderem. Und dieser Kasperverein, Der nicht mal eingetragen ist bei der BaFin,  veranlasst bei mir eine negative SCHUFA Eintrag und schick mir zusätzlich noch eine Forderung über ein Inkasso Unternehmen . Die kriegen keinen Cent von mir.

Ich werde aufjedenfall Klagen in den nächsten Wochen. Warte noch etwas bzgl anderen Urteilen, und dann geht’s ran an den salat!

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Offline Alex86

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Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #13 am: 07 Oktober 2019, 20:56:08 »
Hallo Kläger2019,

hast du die Schufa schon mal kontaktiert. Setzt ein schrieben auf die werden den Eintrag löschen.

Gruß

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Kläger2019

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #14 am: 07 Oktober 2019, 21:30:17 »
Habe ich schon mehrmals gemacht Alex jedoch Widerruf beziehungsweise löscht die SCHUFA den Eintrag nicht. Habe einen Anwalt aus Hamm beauftragt der sich damit beschäftigt.

 

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