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Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #60 am: 11 Mai 2020, 20:15:07 »
Hm, interessant. Kann man doch irgendwie wiederherstellen. Wie geht das nochmal? Den Fall hatten wir schon mal.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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Auskuriert1

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #61 am: 11 Mai 2020, 20:39:19 »
Hm, interessant. Kann man doch irgendwie wiederherstellen. Wie geht das nochmal? Den Fall hatten wir schon mal.
LG Ilona

Etwas abgeändert, aber so geht das  ;)


Die internationale Wirtschaftskanzlei (Name bekannt)  pro GI Lobby  hat vor dem Landgericht Duisburg einen Aktivprozess gegen einen Kontoinhaber der Skrill ltd gewonnen. Die Mandantin ist Teil der Paysafe Holding einem der größten Zahlungsdienstleister weltweit. Das Unternehmen hat seinen Sitz in London. Das Urteil erging am 18.12.2018 (Az. 2 O 31/15) und wurde bestätigt durch den 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.01.2020 (Az. I-16 U 88/19), Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens war der Aufwendungsersatzanspruch für die von dem klägerischen Zahlungsdienstleister Skrill ltd. in dessen Kundenauftrag (§§ 675 f Fortfolgende BGB) ausbezahlten Geldbeträge an Glückspielanbieter ohne deutsche Lizenz. Dieser wurde in beiden Instanzen bejaht. Dass die dem Aufwendungsersatz zugrundeliegenden Forderungen aus unerlaubtem Glücksspiel (Casino – und Pokereinsätze) entstanden waren, berührt die Rückzahlungsverpflichtung dabei grundsätzlich nicht. Das unerlaubte Glücksspiel hat keinen Einfluss auf das Valutaverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und dessen Kunden, sondern ausschließlich auf das Valutaverhältnis zwischen dem beklagten Glückspieler und dem Glückspielanbieter.
Besonderheit des Verfahrens war, dass der Beklagte krankhaft spielsüchtig war. Dies ist allerdings solange unerheblich, soweit keine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird, wie im vorliegenden Fall.
Zudem urteilten die Gerichte, dass der Nichtausgleich des negativen Kontosaldos eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung des Beklagten darstellte.
Nachdem der Beklagte zunächst in Berufung gegangen war, ist diese aufgrund des ausführlichen und eindeutigen Beschlusses des OLG zurückgenommen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Verfahren führte Rechtsanwalt (Name bekannt)  die Lobby!
« Letzte Änderung: 11 Mai 2020, 20:45:25 von Auskuriert1 »

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #62 am: 11 Mai 2020, 21:05:55 »
Was heißt das nun???
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #63 am: 12 Mai 2020, 09:04:14 »
Das heißt vor allem für mich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem zwei Berufungsverfahren vom Landgericht Düsseldorf und Landgericht Wuppertal zu PayPal- und Kreditkartenzahlungen anhängig sind, eine schon recht eindeutige Rechtsauffassung zu erkennen gegeben hat, nämlich gegen Chargeback. Und Skrill und PayPal sind ja wie einer schon vorher geschrieben hat ziemlich vergleichbar.

Es kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an.

Hat jemand beide Gerichtsentscheidungen? Spätestens Herr Rechtsanwalt Lenne sollte die doch zumindest vorliegen haben und genau kennen? Born, hast Du Dich mal erkundigt?

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #64 am: 14 Mai 2020, 08:26:55 »
mich wundert nur dass dieses Skrill Urtiel im Netz nirgendswo zu finden ist. Werden nicht alle Urteile im Netz veröffentlicht?

Re: Gute Nachrichten für Skrill/Rapid Transfer Kunden
« Antwort #65 am: 15 Januar 2021, 11:58:54 »
Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten? Wie stehen die Chance? ...

 

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