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Antwort von der Bayerischen Staatsregierung

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will

Antwort von der Bayerischen Staatsregierung
« am: 17 Dezember 2019, 02:28:44 »
Was sagt ihr dazu?

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30. November 2019. In Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration können wir Ihnen folgende Auskunft übermitteln:

Abgesehen von der Sondersituation in Schleswig-Holstein ist die Veranstaltung von Casinospielen im Internet in Deutschland verboten. Die Verfassungsmäßigkeit und EU-Rechtskonformität dieser Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 26.10.2017, Az. 8 C 18.16 bestätigt.

In Schleswig-Holstein gibt es Anbieter, die über eine Veranstaltererlaubnis verfügen. Diese Erlaubnis berechtigt jedoch nur, Online-Casinospiele denjenigen Personen anzubieten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben. Das Angebot darf sich daher nicht an Personen mit Wohnsitz in Bayern richten.

Für Maßnahmen im Bereich der Unterbindung von Zahlungsströmen ist das Land Niedersachsen zentral zuständig. Hierbei wird den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagt (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrags). Wegen Ihrer Zahlung über die Giropay GmbH empfehlen wir Ihnen deshalb, sich an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zu wenden (gluecksspiel@mi.niedersachsen.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle
der Bayerischen Staatsregierung

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Hannover83

Re: Antwort von der Bayerischen Staatsregierung
« Antwort #1 am: 17 Dezember 2019, 02:57:00 »
Das Postfach gluecksspiel@mi.niedersachsen.de hat soeben eine Mail mehr...

Re: Antwort von der Bayerischen Staatsregierung
« Antwort #2 am: 19 Dezember 2019, 13:25:18 »
Das Postfach gluecksspiel@mi.niedersachsen.de hat soeben eine Mail mehr...

Hey, dann hat fühlt sich meine eMail in der Warteschlange nicht so einsam :)

Ich warte nämlich auch schon seit dem 20.11.2019. Am 29.11.2019 erhielt ich vom NRW Innenministerium den Hinweis, das mein Auskunftsersuch bzw Schreiben zuständigkeitshalber an das Niedersächsische Ministerium weitergeleitet wurde. Bis dato kam da noch keine Antwort.

 

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