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Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"

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Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« am: 14 Januar 2020, 11:58:42 »
Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil Ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der
Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Entscheidungsgründe:

Die Klage Ist zulässig, jedoch der Sache nach nicht begründet.

Der Kläger hat gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf
Erstattung seiner Verluste aus Einsätzen bei den streitgegenständlichen Online-Glücksspielen.

Zur Begründung nimmt die Kammer Bezug auf die ausführliche und In sich schlüssige
Begründung Im Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.10.2019 (8 0 398/18) [...].

Offensichtlich hat sich das LG Hamburg nur den bisherigen Urteilen angeschlossen. Weder das jüngste Urteil aus Ulm wurde berücksichtigt, noch hat sich die Kammer selbst Gedanken gemacht!  :(
Mehr als 10 T-Euro in den Sand gesetzt.... immerhin seit dem 17.12.2018 spielfrei! :-\

Keine Ahnung wie es weitergeht. 


Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #1 am: 14 Januar 2020, 12:19:29 »
Bis wann war es denn in diesem Fall möglich Schriftsätze einzureichen?
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #2 am: 14 Januar 2020, 12:25:12 »
Ein Schreiben mit dem Urteil aus Ulm als Anlage wurde der Kammer am 02.01.2020 zugesandt... Offensichtlich zu spät.

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #3 am: 14 Januar 2020, 12:41:39 »
gehst du in die nächste instanz? ich denke auch dass das urteil vom LG Ulm nicht berücksichtigt worden ist.

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #4 am: 14 Januar 2020, 12:46:18 »
@MS

Ja, wurde nicht berücksichtig denn das Gericht genehmigt sich ca. 21 Tage nach Frist des letzten Schriftsatzes für die Urteilsfindung.

Wenn das Urteil am 03.01.2020 gesprochen wurde dann hätte man das alles ca. 3 Wochen früher einreichen müssen was ca. der 13.12.2020 gewesen wäre doch mein Urteil wurde am 16.12. verkündet. 1 Tag vor verkündig eingereicht und wurde nicht berücksichtigt denn da war das Urteil schon gefällt.

Doof gelaufen. Bei welchem Anwalt bist du und was spricht selbiger über die Berufung mit dem Urteil aus Ulm?
« Letzte Änderung: 14 Januar 2020, 12:51:08 von Born4Nothing »
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #5 am: 14 Januar 2020, 12:53:15 »
Ging der Kläger in Düsseldorf nicht in Berufung? Oder was dies der Fall  vor LG Wuppertal? Da ging doch der Kläger in Berufung soweit ich mich errinern kann

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #6 am: 14 Januar 2020, 12:55:10 »
Ja, Wuppertal ist in Berufung aber Düsseldorf kann ich nicht sagen.
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #7 am: 14 Januar 2020, 13:32:23 »
Wuppertal ist der Kläger in Berufung gegangen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #8 am: 14 Januar 2020, 13:35:01 »
Bin bei Lenné und habe am Mittwoch einen Termin für die weitere Vorgehensweise. Aktuell habe ich keine finanziellen Reserven um in die nächste Instanz zu gehen. Und dafür einen Kredit aufnehmen kommt für mich nicht in Frage. Werde mich mal beraten lassen, wie es mit Prozessfinanzierung aussieht für die 2. Instanz. :-\

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #9 am: 14 Januar 2020, 14:10:37 »
Die Gerichte machen es sich leider ziemlich einfach; man plappert irgendwas nach was totaler Käse ist. Warum sich mit der Materie beschäftigen wenn man nachplappern kann....
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #10 am: 14 Januar 2020, 14:54:37 »
Haben die in der Begründung sich wirklich lediglich auf das Urteil aus Düsseldorf bezogen und sonst nichts geschrieben, warum Sie so entschieden haben? Das wäre für mich ein Skandal

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #11 am: 14 Januar 2020, 15:02:20 »
Naja, was blieb denen wohl anderes über denn das Urteil von mir aus Ulm lag nicht vor und wurde erst einen Tag vor der Verkündung eingereicht.

Ergo einfach nachgeplappert!
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #12 am: 30 Januar 2020, 08:20:25 »
So ich muss/darf mich nun auch entscheiden  :(
Lenné ist, wenig verwunderlich, der Meinung, dass es sich bei dem Urteil um einen "Copy-Paste-Vorgang" handelt. Das Gericht scheint sich überhaupt nicht selbst mit der Meterie auseinandergesetzt zu haben.
Sie empfehlen mir weiter zu machen.
Für mich ist das finanzielle Risiko natürlich ein Problem. Für die 1. Instanz hatte ich noch rechtzeitig Geld bei Seite gelegt... immerhin 12.000 €. Da passt es, dass die Gegenseite sofort mit der Festsetzung der Kosten weiter Druck macht. Für die 2. Instanz müsste ich mir was einfallen lassen. Zumindest um in Vorkasse gehen zu können, müsste ich einen Kredit aufnehmen.  :-\
In mir setzt sich aktuell das Verlangen durch unter dem ganzen einen Schlussstrich zu ziehen. Die letzte Rechnung zu bezahlen und nen Haken zu setzen.
Werde mir übers Wochenende nochmal Gedanken machen. 

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #13 am: 30 Januar 2020, 09:42:18 »
Ich denke bei Kreditkarte sieht es schlecht aus.
Alle damit befassten Obergerichte haben soweit ich es weiß bisher (mehrfach) für die Kreditkartenunternehmen entschieden (Landgericht München, Oberlandesgericht München, Landgericht Berlin, Landgericht Düsseldorf und in Deinem Fall das Landgericht Hamburg) und einen Kredit über 14.000 Euro aufzunehmen um zu hoffen, dass das Oberlandesgericht in Hamburg doch noch anders entscheidet, finde ich sehr, sehr risikoreich.
Das Problem ist, dass die Anwälte selten wirklich neutral aufgestellt sind, da sie ja enorm dran verdienen, wenn man weitermacht.  :(
« Letzte Änderung: 30 Januar 2020, 09:44:56 von ekip61 »

*

Bastian0307

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #14 am: 30 Januar 2020, 09:53:03 »
Ich bin auch mal gespannt. Ich steh ja derzeit auch vor so einer ähnlichen Situation. Das KK Unternehmen hat gegenüber mir Klage eingereicht, wir haben dem bereits widersprochen. Jetzt haben wir 2 Wochen Zeit (Notfrist) um ein Gegenargument zu bringen bis es in die Verhandlung geht.

Es wird denke ich mal sehr wahrscheinlich das es ein Verfahren in Kürze deswegen gibt. Konkret geht es hier um LBB in Kombination mit PayPal. Das ganze wird vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek geführt.

 

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