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Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"

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Offline Olli

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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #105 am: 04 Dezember 2020, 16:15:15 »
#räusper# Mir ist da im Nachgang etwas aufgefallen ...

@Salamisaurus

Vorausschicken möchte ich, dass dies hier jetzt keinen Angriff darstellt, sondern eben nur aufzeigen soll, wie gerne wir alle uns gerne unsere Überzeugungen zu unseren Gunsten auslegen - und zwar mal so und dann mal anders:

Du hattest geschrieben:

Zitat
Nein, es beginnt mit der aktiven Entscheidung spielen zu wollen und sich dafür einem der Zahlungsleister zu bedienen.

Als ich wegen der "bösen Namen" eine Ansage machte, da hast Du geschrieben:

Zitat
Dann sei doch bitte auch so konsequent und wende das in eurer Sektion Allgemein an.
Da lachen mich in jedem 2ten Thread Geldbeträge und Casinonamen an.

Hier vergisst Du gerne, dass es Deine Entscheidung war, die Namen rein zu stellen. :)
Stattdessen, ich stelle mir gerade einen kleinen Jungen vor, der die Lippen schürzt, den Tränen nahe, zeigst Du mit dem Finger auf Andere. "Der da hat angefangen!" :)

Es gibt bei den OCs und den Spielern kein Henne-Ei-Paradoxon! Erst kommt das Angebot und dann kommt die Nachfrage.
Entferne das Angebot vom Markt und es existiert keine Nachfrage.
Das Gleiche gilt auch für die Zahlungsdienstleister. Ohne derren teils aktive Unterstützung durch Akzeptanzverträge gibt es auch keine Nachfrage.

Man kann hier gerne jetzt anbringen, dass der, der spielen will, sich Wege sucht um zu spielen. Sowohl die illegalen OCs, als auch der künftige GlüStV sorgen aber dafür, dass eine gesellschaftliche Akzeptanz geschaffen wird, die zu weiteren problematischen bis pathologischen Spielern führt.

Da reicht es nicht zu sagen: Der da hat angefangen mit dem Glückspiel! - Da muss das Übel an der Wurzel ausgemerzt werden.
Das schaffen wir aber nur, wenn ein Spieler es endlich geschafft hat bis zum BGH vorzudringen und dort auch Erfolg hat.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Bastian0307

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #106 am: 04 Dezember 2020, 17:31:16 »
Die Hamburger haben nur mal wieder schulterzuckend, ahnungslos und mit zusammen gekneiften ohne jegliches Interesse einer Entscheidung eines 850km entfernen Gerichts zugestimmt.

Meine Vermutung wie gesagt die haben schiss. Und meine weitere Vermutung wie gesagt die Ablehnung eine Revision zeugt nur davon das da irgendwas faul ist. Wenn Sie sich der richtigen Urteilsfindung mit Anhörung beider Seiten gegönnt hätten hätte man diese zumindest zugelassen wenn man Panik vor einer Welle hat.

So sieht das Spiel natürlich eher danach aus das man dem Entscheider gut zu geredet hat so nach dem Motto "lass das mal ja nicht hoch kochen sonst gibts..."

Nur meine Vermutung, keine Tatsachen.

Ändert jedoch auch nichts an der aktuellen Situation. Wie kann man sich denn gegen solch eine Ablehnung eigentlich zur wehr setzen? Gibt es da überhaupt einen Weg? Hatte mich mit sowas noch nie beschäftigt, aber Interesse besteht immer :)

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #107 am: 04 Dezember 2020, 18:15:51 »
Die Hamburger haben nur mal wieder schulterzuckend, ahnungslos und mit zusammen gekneiften ohne jegliches Interesse einer Entscheidung eines 850km entfernen Gerichts zugestimmt.

Meine Vermutung wie gesagt die haben schiss. Und meine weitere Vermutung wie gesagt die Ablehnung eine Revision zeugt nur davon das da irgendwas faul ist. Wenn Sie sich der richtigen Urteilsfindung mit Anhörung beider Seiten gegönnt hätten hätte man diese zumindest zugelassen wenn man Panik vor einer Welle hat.

So sieht das Spiel natürlich eher danach aus das man dem Entscheider gut zu geredet hat so nach dem Motto "lass das mal ja nicht hoch kochen sonst gibts..."

Nur meine Vermutung, keine Tatsachen.

Ändert jedoch auch nichts an der aktuellen Situation. Wie kann man sich denn gegen solch eine Ablehnung eigentlich zur wehr setzen? Gibt es da überhaupt einen Weg? Hatte mich mit sowas noch nie beschäftigt, aber Interesse besteht immer :)


Ich glaube hier könnten sich nur die Anwaltskanzleien die Jahrelang mit besten Aussichten geworben haben zusammentun und dagegen vorgehen.
Allerdings glaube ich, dass die nicht einenFinger krumm machen, wenn nicht ein haufen Kohle auf deren Konto fließt. Es gibt eine ganz bekannte Kanzlei die permanent Videos mit besten Aussichten gepostet hat, doch plötzlich das Schweigen der Lämmer

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #108 am: 04 Dezember 2020, 18:35:44 »
ich glaube die einzige Möglichkeit, die Mschmitz85 noch hat, ist die Nichtzulassungsbeschwerde. Wenn man die Beschwerde einlegt und gewinnt, dann hat man die Möglichkeit vor BGH zu ziehen.  Die Frage ist hier natürlich ,

1. Hat er die Kraft dazu bei den schlechten Aussichten;
2. Hat er die liquiden Mitteln dazu. Bei der hohem Streitwert kommen extreme Gebühren auf ihm zu. Salamisaurus meinte letztens dass bis jetzt schon um die 30K Kosten angefallen sind. wahrscheinlich kommen nochmal 20K dazu wenn man weiter macht.

Also ehrlich gesagt finde ich die Chancen gegen Zahlungsdienstleister sehr niedrig mittlerweile. Der Grund ist für mich einfach die schlechte Formulierung des Gesetzes.

Vielmehr Chancen hat man gegen die Anbieter direkt. Und hier ist, wie oftmals gesprochen, das komplexe Thema, wie kommt man an das Geld. Die Bankkonten sind sicherlich nicht auf Malta angesiedelt wo das ganze Geld eintrudelt. In Malta ist nur das Unternehmen, das die Lizenzen beantragt. Die Gelder werden über verschiedene Dienstleister hin und her geschoben.  Ich bin mir sicher, die Geldgeschichten wickelt ein anderes Unternehmen ab. Für mich wäre die effektivste Methode, wie der ein Anwalt in Österreich gemacht hat, die Zwangsverwaltung des deutschen Domäins zu beantragen und zu sperren falls nicht gezahlt wird. Die Frage ist aber hier, wie schwer ist so was in Deutschland. Also ganz komplexe Geschichte.
« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 18:40:26 von kotek123 »

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #109 am: 04 Dezember 2020, 18:48:55 »
ich glaube die einzige Möglichkeit, die Mschmitz85 noch hat, ist die Nichtzulassungsbeschwerde. Wenn man die Beschwerde einlegt und gewinnt, dann hat man die Möglichkeit vor BGH zu ziehen.  Die Frage ist hier natürlich ,

1. Hat er die Kraft dazu bei den schlechten Aussichten;
2. Hat er die liquiden Mitteln dazu. Bei der hohem Streitwert kommen extreme Gebühren auf ihm zu. Salamisaurus meinte letztens dass bis jetzt schon um die 30K Kosten angefallen sind. wahrscheinlich kommen nochmal 20K dazu wenn man weiter macht.

Also ehrlich gesagt finde ich die Chancen gegen Zahlungsdienstleister sehr niedrig mittlerweile. Der Grund ist für mich einfach die schlechte Formulierung des Gesetzes.

Vielmehr Chancen hat man gegen die Anbieter direkt. Und hier ist, wie oftmals gesprochen, das komplexe Thema, wie kommt man an das Geld. Die Bankkonten sind sicherlich nicht auf Malta angesiedelt wo das ganze Geld eintrudelt. In Malta ist nur das Unternehmen, das die Lizenzen beantragt. Die Gelder werden über verschiedene Dienstleister hin und her geschoben.  Ich bin mir sicher, die Geldgeschichten wickelt ein anderes Unternehmen ab. Für mich wäre die effektivste Methode, wie der ein Anwalt in Österreich gemacht hat, die Zwangsverwaltung des deutschen Domäins zu beantragen und zu sperren falls nicht gezahlt wird. Die Frage ist aber hier, wie schwer ist so was in Deutschland. Also ganz komplexe Geschichte.

Es wird spannend ob PP selber klagen oder nur klagen abwehren wird

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #110 am: 04 Dezember 2020, 19:00:31 »
Paypal kann nicht selber klagen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #111 am: 04 Dezember 2020, 19:16:04 »
Paypal kann nicht selber klagen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Ich meine natürlich nach einem CB lieber Born

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #112 am: 04 Dezember 2020, 20:51:54 »
Auch dann nicht. Es besteht kein rechtlicher Anspruch da es nach wie vor Geld aus illegalen und verbotenen Transaktionen ist.
« Letzte Änderung: 05 Dezember 2020, 08:53:13 von Born4Nothing »
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #113 am: 06 Dezember 2020, 11:28:32 »
Auch dann nicht. Es besteht kein rechtlicher Anspruch da es nach wie vor Geld aus illegalen und verbotenen Transaktionen ist.

Hallo Born,

auch ich habe am 7/2019 einen CB bei Paypal durchgeführt und bin seit dem Spielfrei (Betrag: 4.000 €). Meinst Du wirklich, dass Paypal bis zum 31.12.2022 keine Klage einreichen wird?
Warum sollten Sie darauf verzichten?

Ein Inkassoschreiben von Forderungsmanagement GmbH wurde an mich am 9/2019 zugestellt. Nachdem ich widerrufen habe, gab es keine Antwort (von Paypal als auch vom Inkasso-Unternehmen)

Beste Grüße,

David
« Letzte Änderung: 06 Dezember 2020, 11:32:23 von David1998 »

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #114 am: 06 Dezember 2020, 11:41:27 »
Es handelt sich um einen Vertrag der von vorneherein unwirksam ist. Nichtigkeit (Unwirksamkeit!) tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt

Und genau das tut es: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Ein Drogendealer kann nach einem geplatzten Deal auch nicht die Kohle einklagen selbst dann nicht wenn er duch den Käufer übers Ohr gehauen wurde und dieser die Drogen nicht bezahlt^^
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #115 am: 06 Dezember 2020, 12:01:58 »
Es handelt sich um einen Vertrag der von vorneherein unwirksam ist. Nichtigkeit (Unwirksamkeit!) tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt

Und genau das tut es: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

Ein Drogendealer kann nach einem geplatzten Deal auch nicht die Kohle einklagen selbst dann nicht wenn er duch den Käufer übers Ohr gehauen wurde und dieser die Drogen nicht bezahlt^^

Besten Dank! Damit hast Du vollkommen recht. So hat es mein Anwalt damals auch gesagt.

BORN das Selbe würde doch auch vorliegen, wenn ein Onlinecasino (bzw. Sportwettenbetreiber) Dir zuviel Geld augeszahlt hat wegen einem Systemfehler und Du Dir das dann auf das Konto überweisen lässt. Anschließend würde nach eingehender Prüfung festgestellt werden, dass zu viel ausgezahlt wurde, Wettkonto landet im Minus und Anbieter fordert Spieler nun auf, das Konto auf 0,00€ auszugleichen...

Dürfte das Onlinecasino bzw. der Sportwettenanbieter eine Klage einreichen dürfen?
Oder würden die das niemals, durch die klare Gesetzeslage tun dürfen?

Vielen Dank und natürlich maximalen Erfolg beim OLG Stuttgart. Auch wenn die guten Herren leider für "Skandal-Urteile" bekannt sind. Wie hat mein Dozent an unserer Uni gesagt: "In DE werden Urteile, die eigentlich nach Rechtslage zu 100 % klar sind, meistens anders bewertet". Nichtsdestotrotz im BGH wirst Du gewinnen, da die Kompetenz der Richter weitaus höher ist.

Beste Grüße,

David
« Letzte Änderung: 06 Dezember 2020, 14:27:54 von David1998 »

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Offline Ilona

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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #116 am: 06 Dezember 2020, 14:15:46 »
@David
Du hast dich hier missverständlich bzw. zweideutig ausgedrückt. Korrigiere das bitte. Oder willst du den Richtern ernsthaft Bestechlichkeit vorwerfen? Wahrscheinlich nicht.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #117 am: 06 Dezember 2020, 20:57:25 »
@David
Du hast dich hier missverständlich bzw. zweideutig ausgedrückt. Korrigiere das bitte. Oder willst du den Richtern ernsthaft Bestechlichkeit vorwerfen? Wahrscheinlich nicht.
LG Ilona

Ja ich würde es tun , den einige  Urteile wiedersprechen sich extrem, und das witzige ist das andere Richter  dies Urteile wiederholen  und das vermutlich  ohne sich gedanken  zu machen.. Also muss ich mir gedanken machen  ob man nicht selber als Person tiefer in der Materie  stecke...sonst würde es ja nicht unterschiedliche  Urteile  geben.. Es gibt halt noch welche die sich die Mühe machen  und sich das genau anschauen. Die jenigen haben fpr mich dan mit der spiel Industrie  nichts zu tun oder sind wirklich  endlich  mal nicht koruot sind..Denkt nicht alle es ist Deutschland  hier ist keiner  korupt  .Die Deutschen  können es nur besser verpacken...
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #118 am: 06 Dezember 2020, 22:07:53 »
richter verdienen genug um sich in geringerer ebene nicht zu bereichern. das es 2 gesetzbücher gibt weiss jeder mensch der sein hirn einschaltet .

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #119 am: 21 Dezember 2020, 10:09:13 »
Meine Akze wird nun geschlossen.
Ich habe keinen gefunden, der sich an den Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde beteiligen möchte.
Auch wenn ich es finanziell könnte, habe ich keine Lust mehr dieses Risiko alleine zu tragen.
Und den Glauben an unseren Rechtstaat habe ich sowieso schon lange verloren.

Wenn doch alle das Ziel haben, vor den BGH zu kommen, kann ich nicht wirklich verstehen, warum sich keiner beteiligen möchte (Kanzleien, Prozessfinanzierer etc.).
Vielleicht würde eine Chance bestehen vor den BGH zu kommen.... aber gut, dann ist es halt so!

 

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