@EKIP61
Das in München alle PRO OC und Zahlungsdienstleister eingeschworen ist schon längst bekannt. In diesem speziellen Fall wurde aber ein extra Konto per SOFORT aufgeladen und die eigentliche Transaktion erfolgte dann bei einer weiteren an das OC...
Wie dem auch sei, ich mache mich nicht kirre wegen München, ergo lehne ich mich zurück und warte bis Halloween und dann sehen wir ja was Sache ist.
Abgesehen davon wurde doch der Glückspielstaatsvertrag geschaffen wegen:
Darin Steht folgendes:
§1
Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig:
1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und
5. Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.
Wenn ich mir diese Sachlage mal nüchtern betrachte, so kollidiert das alles mit "...als verantwortliche Störer erst herangezogen werden sollten, wenn ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde."
Man will also etwas verhindern; geordnete und überwachte Bahnen lenken; Jugendschutz und Spielschutz zu gewährleisten; vor betrügerischen Machenschaften geschützt sein die Begleitkriminalität abgewehrt werden!
Ich hab es am eigenen Leib erlebt wie man beschissen, hingehalten und verarscht wird und da bin ich nicht der Einzige aber jetzt zu sagen: Hey, alles schön und gut aber die Behörde muss vorher ein Machtwort sprechen und das ist ein Freifahrtschein für illegale Aktivitäten. Und warum soll ich mich nicht selber gegen diese perfide Geschäftsgebaren zur Wehr setzten können und bin auf eine Behörde im Vorfeld angewiesen....
Für mich ein Ding der Unmöglichkeit und als Bürger muss ich das Recht haben mich dagegen zu wehren!
In meinen Augen hat es das LG Ulm genau richtig gemacht: Das Verbot ist individualschützend!