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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

Begonnen von Born4Nothing, 21 Januar 2020, 09:43:54

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Moin!

Zitatsind immerhin 21 Seiten geworden.

Mit oder ohne Korrekturrand? ;)

Mein Kollege erzählt mir immer etwas zu seiner Bachelorarbeit, an der er gerade sitzt. Er muss sie ja auch bald abgeben ... Daher komme ich drauf ...  ;)

Jetzt bist Du wieder einen Schritt weiter und es heisst abzuwarten ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#181
Also weiter sind wir nicht.

Paypal stellt sich nach wie vor in der Berufungsbegründung dumm. Alles wäre mit EU-Recht vereinbar - das dem aber nicht so ist liegen diverse Urteile, und das höchstrichterlich, von OVGs zu Grunde. Auch, wie schon geschrieben wird zwar nicht ausgeschlossen das ich von Ulm einbezahlt habe aber dann nach SH oder ins Ausland gefahren bin. Alles was das LG Ulm bereits festgestellt und für glaubwürdig erachtet hat wir weiterhin in Frage gestellt ebenso wie die "Beweise" von den Transaktionen und den Spielverläufen....was eigentlich alles unstreitig ist!

Im Prinzip ist es das selbe wie schon vor dem LG Ulm.... und das LG Ulm hat sich davon schon nicht einlullen lassen....

Wenn man sich mal die Summen betrachtet um die es hier wirklich geht: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3560.msg37093#msg37093

so stellt sich mir die Frage ob man wirklich so naiv Argumentieren kann bei solchen Zahlen und hofft damit auch noch durchzukommen. Anstelle mal Rückgrat beweisen und zu dem stehen was die schon längst wissen und nicht versuchen sich aus der Verantwortung zu winden - ich hab das auch nicht getan!
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Hat der entsprechende Anbieter denn in SH eine gültige Lizenz? Es gibt ja einige für die das gilt, aber die meisten sind ja auch dort nicht legal. Wie sieht denn für letztere die Klagechance in SH aus? Habt ihr da Erfahrungen?

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gluecksspiel/_documents/onlineCasinospiele.html

888 steht zumindest dabei aber bet@home nicht. Letztendlich für mich als BaWüLer egal.

Wie das mit Klage aus SH aussieht kann ich nicht beurteilen wenn die nicht draufstehen...
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Auch wenn Sie alle eine Lizenz in SH haben SH ist nicht Rest der BRD also für mich erst mal zweitrangig.

Aber wie es in SH aussieht da solltest Du lieber einen Anwalt fragen wie er das sieht.

Schönen Tag euch noch
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

#185
Naja, nicht alle OC haben auch eine Lizenz in SH! Ergo kann man dagegen theo wohl auch vorgehen - näheres bitte mit Anwalt klären.

Nun warten wir alle fleißig auf die Antwort vom OLG Stuttgart was wohl doch einige Wochen dauern kann und dann kann man daraus ablesen wie sich das OLG Stuttgart positioniert - sofern überhaupt  aber spätestens am 30.10. werden wir wissen was die Stunde geschlagen hat.

Immerhin wurde erreicht, dass sich diverse Zahlungsdienstleister wie Paypal, Visa und MasterCard aus dem OC Bereich zurückziehen mussten (wenn auch viel zu spät und alle 8 Jahre lang mit Süchtigen Geld verdient haben kommt das alles viel zu spät!) wobei die wirklich problematischen Zahlungsdienstleister (Sofort, Trustly und Co.) nach wie vor fleißig mitmischen. Bei den Kreditkarten hatte man ein Limit das man nicht überschreiten konnte aber bei den wirklich problematischen Zahlungsienstleistern kann man transferieren bis das Konto leer ist und nix mehr geht...
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ZitatEntscheidendes Urteil
Bis der neue Staatsvertrag in Kraft tritt, gilt die aktuelle Rechtslage. Und diese wird für die Zahlungsdienstleister zunehmend zum Risiko. Im Dezember entschied das Landgericht Ulm, dass Paypal einen Spieler entschädigen muss. Der Kläger hatte 2017 mehr als 9600 Euro über Paypal an ein Internetcasino überwiesen und sie dort verspielt. Nun soll er das Geld zurückerhalten – zuzüglich Zinsen.

,,Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt", hatte das Gericht erklärt. Genau dieser Verpflichtung sei Paypal jedoch nicht nachgekommen und müsse den Spieler daher entschädigen. Der Fall steht stellvertretend für viele Streitfälle und liegt nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Dessen Urteil wird brisant: Im schlimmsten Fall drohen der Branche millionen- oder sogar milliardenschwere Rückforderungen.

Visa hat bereits reagiert: Seit Neuestem sind Visa-Kreditkartenzahlungen bei Onlinecasinos nicht mehr möglich. ,,Im Hinblick auf Transaktionen bei Onlineglücksspielen in Deutschland gilt: Wir haben die Händlerbanken vor Kurzem daran erinnert sicherzustellen, dass nur legale, ordnungsgemäß lizenzierte Transaktionen abgewickelt werden", erklärt der US-Konzern auf Anfrage.

Als ,,Händlerbanken" bezeichnet Visa Geldhäuser, die die Kreditkartenzahlungen für Casinoanbieter ermöglichen. Sie müssten sicherstellen, dass nur ,,legale Transaktionen" abgewickelt werden: ,,Stellt Visa fest, dass eine Händlerbank ihre Compliance-Anforderungen nicht einhält, können wir ihren Zugang zum Visa-Netzwerk unterbrechen oder beenden."

Nicht nur für Paypal, Visa und die Partnerbanken ist der Ausgang des Stuttgarter Verfahrens zentral. Auch die Bundesregierung schaut laut der Parlamentsanfrage hin. ,,Das Verfahren ist derzeit vor dem OLG anhängig", teilt sie mit. ,,Zu etwaigen finanziellen Auswirkungen einer gegebenenfalls gefestigten, obergerichtlichen Rechtsprechung" lägen noch keine Erkenntnisse vor.

Klar ist: Es geht um viel Geld für Anbieter, Zahlungsabwickler und den Fiskus. Laut Schätzungen beträgt der Glücksspielumsatz in Deutschland 90 Millionen Euro – pro Tag.

Quelle: Handelsblatt --> https://app.handelsblatt.com/finanzen/banken/rechtliche-schlupfloecher-wie-zahlungsabwickler-illegales-online-gluecksspiel-unterstuetzen/25827062.html?ticket=ST-2341975-y7cQyFCp64UTO4BxL6ND-ap6

8) ;D 8)

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Termin im Startpost hinzugefügt :)
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Habe ich das richtig verstanden, dass dieses Urteil vor dem OLG Stuttgart Ende Oktober 2020 entscheidend für alle anderen Fälle wie Klarna etc. entscheidend sein wird?

Hallo Jens,

erstmal willkommen in unserem Forum. Diese Erwartung an das Urteil des OLG Stuttgart ist deutlich überzogen.

Magst du evtl. in einem gesonderten Thread ein bisschen was über dich erzählen? Wir sind ja ursprünglich ein Forum, das den Ausstieg aus der Zockerei unterstützt. Wo stehst du da? Was sind deine Ziele? Was hast du bisher schon unternommen, um spielfrei zu werden bzw. zu bleiben?


LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

#190
Erstmal geht es eben nur um Paypal da hier ja das Geld auch von Paypal in Empfang genommen und verwaltet wird.

Wie sich das auf andere Zahlungsdienstleiter auswirken könnte, muss man eben abwarten...
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So, nach etwas mehr als zwei Monate bis zum Termin.

Also nix neues zu berichten  daher warten wir weiter ab ob noch eine Stellungnahme vom OLG Stuttgart kommt oder ob es gleich in die Verhandlung geht^^
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Habe da Mal eine Frage: Was würde passieren, wenn PayPal recht bekäme?

Das Übliche.

Born würde seine über PayPal getätigten Einsätze nicht wiederbekommen, und müßte die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Alternativ könnte er auch in Berufung gehen, sofern dies möglich ist.

Okay, danke!

Habe mich zu allgemein ausgedrückt: Hätte dies eine Auswirkung auf andere PayPal-Chargebacks? Wie bspw. meines?



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