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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #285 am: 17 Oktober 2020, 12:51:12 »
Ihr dürft auch nicht vergessen, aus Sicht des europäischen Rechts, handeln die OC´s und die Zahlungsanbieter rechtmäßig. Auch die Sparkassen, Volksbanken, Visa, Adyen, Trustly etc.pp. handeln im Einklang mit europäischen Regeln.
Nicht umsonst wurde der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, mehrere male, als EU-rechtswidrig eingestuft.

Dann solltest du mal das hier verinnerlichen: LEITFADEN FÜR DIE RECHTSPRECHUNG des Europäischen Gerichtshof zu den Artikeln 56 ff. AEUV

Kannst du hier nachlesen: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4431.msg40627.html#msg40627

Selbst der Leitfaden sagt was gänzlich anderes und ich glaube nicht, selbst wenn es vor den EuGH gehen sollte das dieser von seinem Leitfaden abrückt!

Und genau unter diesem Gesichtspunkt haben die ganzen OVG  und im ZPO das LG Koblenz, zu recht die Beschränkungen anerkannt und beschieden.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 13:02:54 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #286 am: 17 Oktober 2020, 13:03:14 »
Also um das mal klarzustellen. Ich bin selber ein Problemspieler, zocke jedoch seit einigen Jahren nicht mehr. Ich habe es selber geschafft und fand den Sprung an die Börse irgendwann deutlich interessanter und habe mich vom Zocken gelöst. Ich beschäftige mich hauptsächlich mit seriöser Aktienanlage (keine CFD´s o.ä.) und ETF´s.
Ab und an spiele ich noch, aber selten. Früher hatte ich auch eine SHG besucht, das hat mir aber nichts gebracht weil ich die intrinsische Motivation nicht aufbringen konnte. Also grundsätzlich bin ich schon bei euch und auf eurer Seite im Kampf gegen die Sucht.

Was die ganzen Rechtsverfahren angeht, ist das Problem, dass alles immer Einzelfallentscheidungen sind. So auch hier bei Born und dass es schon an einer einzigen Kleinigkeit scheitern könnte (z.B. dass die Zahlungen direkt ins OC transferiert werden, statt bei Skrill o.ä. zwischengeparkt zu werden). Von daher ist eine Prognose überhaupt nicht seriös und unterscheidet sich von Kammer zu Kammer.
Was den benannten Leitfaden angeht @born, so ist zu beachten dass es durchaus im Rahmen des möglichen liegt, dass sich die Jurisdiktion Maltas dagegen stellt. Und da machste erstmal nix. Außer du hast ein EuGH Urteil, das müsste Malta natürlich umsetzen.
Ich vermute du zielst auf den Schutz/Prävention deutscher Spieler, nach deutschen GlückSStv ab. Das ist aus deutscher Sicht auch korrekt, aus maltesischer jedoch nicht. Also brauchen wir ein höchstrichterliches Urteil dazu. Aber das ist eher relevant bei Klagen gegen OC´s und hat mit PP eher weniger zu tun.

Es gibt da grds. keinen Tipp, Born wird von seiner Kanzlei schon sehr gut vertreten. Und in erster Instanz auch erfolgreich. Ihr seht aber dass die Rechtsprechung da überhaupt nicht einheitlich tickt.
Im Fall von Paypal könnte ein Urteil des BGH für Rechtsfrieden sorgen, der Weg zum EuGH wäre für PP, insbesondere nach festgestellter Nichtigkeit des GlückSStv durch die Kommission, durchaus denkbar. Das wäre auch ein Angriffspunkt für Anbieter und Casinos, denn aus EU Sicht, ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag NICHT rechtmäßig. Nach nationaler Rechtsprechung ist er es aber.
Also eine ellenlange Geschichte und aus Sicht von PP würde ich die durchziehen...
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 13:06:48 von SalamiSaurus »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #287 am: 17 Oktober 2020, 13:12:07 »
Zitat
Was den benannten Leitfaden angeht @born, so ist zu beachten dass es durchaus im Rahmen des möglichen liegt, dass sich die Jurisdiktion Maltas dagegen stellt. Und da machste erstmal nix. Außer du hast ein EuGH Urteil, das müsste Malta natürlich umsetzen.

Das kann Malta sicherlich machen aber wenn man sich in erster Linie immer auf das sogenannte EU-Recht beruft und obwohl der Leitfaden etwas anderes sagt, dann dagegenstellt, dann ist das doch blanker Hohn. Wir sind doch nicht bei Pipi wie man sich die Welt macht wie sie einem in den Kram passt. Urteile sind in dem Leitfaden zur Genüge genannt. Wenn EU dann muss man alles akzptieren und nicht nur das was einem einen Vorteil verschafft.

Zitat
Ich vermute du zielst auf den Schutz/Prävention deutscher Spieler, nach deutschen GlückSStv ab. Das ist aus deutscher Sicht auch korrekt, aus maltesischer jedoch nicht. Also brauchen wir ein höchstrichterliches Urteil dazu. Aber das ist eher relevant bei Klagen gegen OC´s und hat mit PP eher weniger zu tun.

Erst reitet man auf dem EU-Recht rum aber Einschränkungen, die auch von der EU kommen , will man nicht akzeptieren!? Die Einschränkungen kommen doch von der EU und Deutschland hat diese Einschränkungen im GlückStatsvertrag so umgesetzt und verankert. Wenn sich Malta also auf die EU Berufen dann haben die auch gefälligst die von der EU festgeschriebenen Einschränkungen zu akzeptieren!

Zitat
Also brauchen wir ein höchstrichterliches Urteil dazu.

Darauf arbeite ich doch hin^^


« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 13:15:26 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #288 am: 17 Oktober 2020, 13:29:49 »
Also FAKT ist doch, dass Born mit seinem Verfahren gegen Paypal >>>großartige Vorarbeit<<< leistet. Wir brauchen uns hier gar nicht so sehr um die Details zu kümmern @Salami, denn FAKT ist, dass Born es geschafft hat, ein Landgericht auf die Seite der Spieler zu ziehen und das färbt jetzt auch auf andere Landgerichte (LG Duisburg) ab. Und genau diese Diskussion und Auseinandersetzung begrüßen wir alle hier im Forum sehr, statt das Gerichte blind und faul einfach irgendwelche Urteile aus München nachplappern.

Das Verfahren vor dem OLG hat eine so große Bedeutung, dass das OLG im Grunde genommen nur eine Zwischenstation darstellt und die Sache aller Wahrscheinlichkeit vor dem BGH landet.


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #289 am: 17 Oktober 2020, 13:34:03 »
Alter, "ein Landgericht auf die Seite der Spieler zu ziehen ", das klingt ja ziemlich korrupt und total nach Bestechung^^
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*

Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #290 am: 17 Oktober 2020, 13:39:21 »
Na Born, wieviel Käsekuchen hattest du in Ulm serviert? ;)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #291 am: 17 Oktober 2020, 13:41:17 »
Also FAKT ist doch, dass Born mit seinem Verfahren gegen Paypal >>>großartige Vorarbeit<<< leistet. Wir brauchen uns hier gar nicht so sehr um die Details zu kümmern @Salami, denn FAKT ist, dass Born es geschafft hat, ein Landgericht auf die Seite der Spieler zu ziehen und das färbt jetzt auch auf andere Landgerichte (LG Duisburg) ab. Und genau diese Diskussion und Auseinandersetzung begrüßen wir alle hier im Forum sehr, statt das Gerichte blind und faul einfach irgendwelche Urteile aus München nachplappern.

Das Verfahren vor dem OLG hat eine so große Bedeutung, dass das OLG im Grunde genommen nur eine Zwischenstation darstellt und die Sache aller Wahrscheinlichkeit vor dem BGH landet.


So schauts aus. Ich wollte den Blick auch einmal auf die andere Seite lenken und eine Gegenmeinung artikulieren und niederschreiben. Zudem das wirtschaftliche Bild von PP geraderücken, denn die hier erwähnten astronomischen Summen, treffen nur bedingt zu.
Viel Erfolg, ein schönes Wochenende und gesund bleiben

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #292 am: 17 Oktober 2020, 17:16:11 »
Alter, "ein Landgericht auf die Seite der Spieler zu ziehen ", das klingt ja ziemlich korrupt und total nach Bestechung^^

😀😀😀

*

Offline Tom87

  • ***
  • 56
Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #293 am: 17 Oktober 2020, 21:54:00 »
Wie du siehst @Salami hört man kritische Stimmen hier nicht gerne  ;D

Du triffst einen wunden Punkt. Das äußert sich u.a. darin, dass einem mangelndes Verständnis oder das Geschriebene als Schmarn bzw abstruser Müll bezeichnet wird. Nimm es nicht persönlich...

Was die ganzen Rechtsverfahren angeht, ist das Problem, dass alles immer Einzelfallentscheidungen sind. So auch hier bei Born und dass es schon an einer einzigen Kleinigkeit scheitern könnte

Gut erkannt.
Auch ich habe schon öfters bemängelt, dass hier Sachverhalte viel zu vereinfacht dargestellt werden. Wie die Geier sitzen hier alle um Born herum und klopfen ihm bei jeder Gelegenheit auf die Schulter, in der Hoffnung durch das OLG Urteil im Spaziergang ihr Verzocktes wieder zu bekommen.

Ungeachtet dessen, ob dieser OLG Stuttgart Hype gerechtfertigt ist oder nicht, verschwenden hier die wenigsten (Born ausgenommen) einen Gedanken daran wie es überhaupt so weit kommen konnte.
Die Schuld bei den OCs oder PayPal zu suchen ist nämlich wesentlich einfacher...

*

Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #294 am: 17 Oktober 2020, 23:16:02 »
Naja, sehen ja nicht alle so. Und wenn man sich für die gesamte Thematik interessiert befasst man sich auch mit allen Urteilen bzw. Situationen. Klar gibt es immer Camps die Pro oder Contra sind, Gott gab allen ein gewisses maß an Individualität (oder Dummheit, wie man es nehmen möchte).

Letztendlich ist jeder seines Glückes Schmied (das betrifft auch deine letzte Aussage Tom). Ich bin der Meinung man sollte alles immer neutral bewerten und Ergebnisse abwarten. Letztendlich sollte das Gesetz entscheiden was nun richtig oder falsch ist.

Ich seh hier auch ständig Leute die das Thema verharmlosen und aufgrund ihrer beschränkten Sichtweise anhand von vermeintlich plausiblen Aussagen das Positive heraus filtern, na und? Lass den Leuten doch ihre Hoffnung, vielleicht klappt es ja wirklich.

Man sieht hier jedoch auch ständig Leute die versuchen allen alles madig zu sprechen und der Meinung sind das alles legitim war was passiert ist. Genauso wird von dieser Fraktion auch behauptet das deren Sichtweise absolut zutreffend ist und daran kein Weg vorbei führt, ggf. sogar Neid zum Mut besteht. Ja und? Lass Sie in dem Glauben, vielleicht haben Sie recht und es trifft zu?

Das hier ist eine Diskussionsplattform wie jedes andere Forum im Web auch, es ist kein Wettbewerb dahinter, genauso wenig sollte die Plattform dazu genutzt werden sich gegeneinander aufzustacheln.

Werdet alle mal Erwachsen und behandelt die Themen sachlich und offen für jede Meinung (ausgenommen Threats des täglichen Gefühls).

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #295 am: 18 Oktober 2020, 05:50:14 »
Ich vermute du zielst auf den Schutz/Prävention deutscher Spieler, nach deutschen GlückSStv ab. Das ist aus deutscher Sicht auch korrekt, aus maltesischer jedoch nicht. Also brauchen wir ein höchstrichterliches Urteil dazu. Aber das ist eher relevant bei Klagen gegen OC´s und hat mit PP eher weniger zu tun.

Die europäische Dienstleistungsfreiheit dient nicht dazu, das man mit der eigenen Gesetzgebung das Recht erlangt, in anderen europäischen Staaten das dort gültige Gesetz zu brechen.
Vor allem hinsichtlich von Glücksspiel und deren katastrophalen Folgen ist es die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen. Insofern ist es völlig irrelevant was eine maltesische Gesetzgebung erlaubt. Der Erfüllungsort jeder Dienstleistung ist der Ort desjenigen, der diese in Anspruch nimmt.
Wäre ja auch absurd wenn wir uns der Rechtsprechung andere Länder beugen müsste, die offensichtlich deutliche soziale Schäden der eigenen Bürger herbeiführt und die hier geltenden Schutzgesetze bricht.
(Auch wenn das Beispiel kurios ist, aber das würde ja sonst gleichermaßen auch für einen holländischen Coffee Shop Betreiber gelten, der hier seine Bars aufmacht und dies damit begründet, das es doch im eigenen Land legal sei Cannabis zu verkaufen und die EU die Freiheit sämtlicher Dienstleistungen erlaubt bzw ermöglicht.)

Zumal ich aus eigener Erfahrung eines laufenden Verfahrens sehr wohl behaupten kann, dass das Thema auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleister wichtig ist. Denn auch diese versuchen auf diesem Weg, die Nichtigkeit sämtlicher Vertragsverhältnisse mit den Online Casinos auszuhebeln, um sich selbst aus der Verantwortung zu ziehen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #296 am: 18 Oktober 2020, 09:37:36 »
Zitat
Die europäische Dienstleistungsfreiheit dient nicht dazu, das man mit der eigenen Gesetzgebung das Recht erlangt, in anderen europäischen Staaten das dort gültige Gesetz zu brechen.

Und genau das passiert seit 2012 und das ohne jegliche Konsequenzen. Da man bisher damit durchgekommen ist warum also nicht weitermachen wie bisher und sich die eigenen Gesetze zu Nutze machen - hat dich bisher auch immer funktioniert^^
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #297 am: 18 Oktober 2020, 11:31:52 »
Ich vermute du zielst auf den Schutz/Prävention deutscher Spieler, nach deutschen GlückSStv ab. Das ist aus deutscher Sicht auch korrekt, aus maltesischer jedoch nicht. Also brauchen wir ein höchstrichterliches Urteil dazu. Aber das ist eher relevant bei Klagen gegen OC´s und hat mit PP eher weniger zu tun.

Die europäische Dienstleistungsfreiheit dient nicht dazu, das man mit der eigenen Gesetzgebung das Recht erlangt, in anderen europäischen Staaten das dort gültige Gesetz zu brechen.
Vor allem hinsichtlich von Glücksspiel und deren katastrophalen Folgen ist es die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen. Insofern ist es völlig irrelevant was eine maltesische Gesetzgebung erlaubt. Der Erfüllungsort jeder Dienstleistung ist der Ort desjenigen, der diese in Anspruch nimmt.
Wäre ja auch absurd wenn wir uns der Rechtsprechung andere Länder beugen müsste, die offensichtlich deutliche soziale Schäden der eigenen Bürger herbeiführt und die hier geltenden Schutzgesetze bricht.
(Auch wenn das Beispiel kurios ist, aber das würde ja sonst gleichermaßen auch für einen holländischen Coffee Shop Betreiber gelten, der hier seine Bars aufmacht und dies damit begründet, das es doch im eigenen Land legal sei Cannabis zu verkaufen und die EU die Freiheit sämtlicher Dienstleistungen erlaubt bzw ermöglicht.)

Zumal ich aus eigener Erfahrung eines laufenden Verfahrens sehr wohl behaupten kann, dass das Thema auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleister wichtig ist. Denn auch diese versuchen auf diesem Weg, die Nichtigkeit sämtlicher Vertragsverhältnisse mit den Online Casinos auszuhebeln, um sich selbst aus der Verantwortung zu ziehen.

Du hast es, trotz mehrerer Beiträge, leider immer noch nicht verstanden. Also nochmal ganz kurz:
Nach deutschen Recht liegst du richtig.
Nach maltesischen nicht, Anbieteort der Dienstleistung ist Malta. Das ist auch legitim unter den Gesichtspunkten Dienstleistungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Du darfst also diese Dienstleistung einer EUFirma in Anspruch nehmen.
Nun kollidiert sie mit deutschen Recht, welches die EU Kommission für nichtig erklärt hat.
Nun viel Spaß beim einklagen, während die Justiz Maltas hinter ihren OCs steht. Der Weg über die Zahlungsanbieter ist der leichtere, aufgrund der Tatsache dass diese sich marktkonform verhalten wollen. Aber auch die nutzen jede Lücke.

Bin jetzt raus, ständig dasselbe erklären zu müssen was schon niedergeschrieben wurde. Mach dir die Mühe und lese die anderen Beiträge. Recht ist nicht gefühltes im Recht sein, sondern sehr viel Interpretation der Gesetzestexte, garniert mit Politik.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #298 am: 18 Oktober 2020, 11:46:47 »
Zitat
Nun kollidiert sie mit deutschen Recht, welches die EU Kommission für nichtig erklärt hat.

Das ist doch nicht korrekt. Wie ich bereits geschrieben und auch eindeutig dargelegt habe sind auch Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig und die deutsche Rechtsprechung beruft sich genau auf das, was der EU-Leitfaden ermöglicht deswegen sind auch so viele deutsche Urteil ergangen weil die EU-Beschränkung eben zulässig ist. Die Rechtsprechung in Deutschland fundiert auf dem Leitfaden der EU was du wohl ständig vergisst.

Malta kann sich doch nicht auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen aber die EU-Beschränkung selbiger ignorieren! Wenn ich mich schon auf ein Recht berufe dann bitte mit allen daraus resultieren den Konsequenzen/Verpflichtungen und nicht nur den für sich besten Teil - den schlechten dann einfach weglassen.
« Letzte Änderung: 18 Oktober 2020, 11:51:33 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #299 am: 18 Oktober 2020, 11:51:46 »
Moin Moin,

@SalamiSaurus

Wie kommst du darauf das Anbieterort Malta ist? Klar von dort aus startet der Anbieter seine Dienstleistung, er bietet diese jedoch in Deutschland auch an. Normal müsste dieser dafür sorgen das sein Angebot dort nicht aufrufbar/nutzbar ist.

Genau aus diesem Grund ist er hier der deutschen Rechtsprechung untergeordnet und muss diese befolgen.

Keine Ahnung ob du das einfach nicht siehst oder liege ich da falsch?

 

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