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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #510 am: 02 November 2020, 09:56:25 »
Guten Morgen,
Born, alles Gute für den weiteren Verlauf!
Zum Thema: ich habe ein bisschen die Übersicht verloren. Ist denn die Klärung der Frage, ob die Duldung der Sportwetten dazu führt, dass die Anbieter sich an den Glückspielstaatsvertrag halten müssen oder nicht nun Gegenstand des Verfahrens?
Grüße

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #511 am: 02 November 2020, 10:27:42 »
Was die Duldung anbelangt so habe ich leider auch keinen Bezug zu meinem Fall herleiten können denn Fakt ist doch, das es keine Duldung vor dem 15.10.2020 hinsichtlich der Sportwetten, Casino oder Poker gegeben hat. Casino und Poker waren ohnehin unerlaubt. Sportwetten gab es keine Duldung da keinerlei Lizenzen vergeben werden konnten - nur ab dem 15.10.2020 und selbst dann sind Sportwetten, Casino und Poker solange unerlaubt bis der neue Glückspielstaatsvertrag im Juni 2021 in Kraft tritt. Duldung hin oder her. Die Duldung hat ja nur strafrechtliche Relevanz - wird eben nicht mehr von den Behörden verfolgt nur ändert das nichts an der Gesetzeslage: Poker, Casino und auch Sportwetten sind unerlaubt.

Warum also die Richter darauf angesprungen sind bleibt mir bisher ein Rätsel.

Ob sich die OC an die Vorgaben halten oder auch nicht - es bleibt nach wie vor - auch mit der Duldung,  unerlaubt. Wer sich nicht an die Vorgaben hält bekommt eben keine Lizenz im Juni 2021 - ist aber einigen OC auch egal - die machen einfach weiter...
« Letzte Änderung: 02 November 2020, 10:34:37 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #512 am: 02 November 2020, 11:15:09 »
Born ich denke  das Part mit Duldung ist insoweit wichtig, weil Paypal ja behauptet nicht zu wissen was mit den Einzahlungen passiert. Man könnte ja mit dem eingezahlten Geld "geduldete" Sportwetten spielen. So möchte ich sich Paypal aus der Sache herausreden.

Aber fakt ist, dass es offiziell bis 15. Oktober 2020 keine Duldung für Sportwetten gegeben hat. Es ist sogar höchstrichterlich bestätigt worden, dass auch Sportwettenanbieter ohne Erlaubnis keine Sportwetten anbieten dürfen. Und zweitens ist eine mögliche Duldung nur darauf bezogen, dass der Staat die Anbieter strafrechtlich nicht verfolgen wird. Diese Duldung bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Staat und Anbieter.  Mögliche Schadenersatzansprüche der Kunden schliest eine Duldung nicht aus. So würde ich das interpriterien.

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Offline Olli

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Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #514 am: 02 November 2020, 16:45:38 »
Wir sind dabei.

In der Ruhe liegt die Kraft^^

Wobei es mich schon interessieren würde wie sich die Zuständigkeit auf illegale Transaktionen auswirkt die laut Gesetz unerlaubt sind. Ob hier überhaupt differenziert werden kann ist mir jedoch ein Rätsel und die Frage kann man auch nicht so einfach beantworten...
« Letzte Änderung: 02 November 2020, 16:58:50 von Born4Nothing »
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IchSchaffeEs

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #515 am: 03 November 2020, 06:47:46 »
Hallo Born,
vielen Dank für Deine Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung in Stuttgart und dafür, dass Du uns alle an deinem Fall teilhaben lässt. Das ist ja alles andere als selbstverständlich.
Du hälst uns stets auf dem Laufenden, gewohnt ehrlich, direkt und selbstkritisch über Dein Innenleben und den Folgen der Spielsucht & bist innerhalb und außerhalb der Community ja besonders bekannt für deinen unermüdlichen, kämpferischen Einsatz für mehr Gerechtigkeit im Sinne des Spielerschutzes und gegen Zahlungsdienstleister, die die Glückspielindustrie fördern.
Es blieb nicht nur bei lautstarken Äußerungen, sondern du bist tatsächlich als einer der wenigen bis hier her diesen langwierigen, steinigen Klage- und Vorreiterweg gegangen.

Umso mehr hätte ich es bedauert, wenn die bisherige Sichtweise des Gerichts hinsichtlich Zuständigkeit und Individualschutz dazu geführt hätte, dass selbst Du – noch vor Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens und der Nutzung schriftlicher Einwände - in diesem emotionalen Moment einem Vergleich zugestimmt hättest. Da hab ich mich gefragt, was das wohl für ein Druck sein muss, wenn man so lange dieses Ziel verfolgt und dann aus der Verzweiflung heraus doch etwas akzeptiert hätte, das vorher nie in Frage gekommen wäre. Aufrichtigerweise meintest Du ja bzgl. Vergleichszahlung, dass jeder seinen Preis hätte, wenn die Zahl nur hoch genug ausfällt. Aber 4500 € wäre laut deinen Aussagen zuvor ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen. Ich glaube, man kann das nur nachempfinden, wenn man das alles selbst durchlebt – daher hast du trotz alledem mein volles Verständnis. Sofern es keine Aussicht auf einen Erfolgt gibt, macht das ja trotzdem Sinn - aber ist es wirklich schon soweit?
Vielleicht wollen die Zahlungsdienstleister durch das Ablehnen des Vergleichs uns ja aber genau das glauben lassen – denn unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hätte man ein weiteres Jahr der möglichen Verjährung mit der Verkündung des Urteils im Januar 2021 durch den siegessicheren Abschreckungseffekt bewirkt. Die Annahme des Vergleichs wäre dagegen wohl eher wie ein Schuldeingeständnis interpretiert worden, was wiederum unliebsame Klagen nach sich gezogen hätte.

Daher liegen jetzt wieder alle Chancen bei Dir.

Diese Einschüchterungstaktik und Lobbyarbeit hat ja in der Vergangenheit bisher dazu geführt, dass politisch und juristisch unser liberal-wirtschaftliches System mit seiner Schwachstelle durch die scheinbar unklare Rechtssituation bewusst auf Kosten der Spielsüchtigen und zu Gunsten der Glückspiel-fördernden Zahlungsdienstleister und Wett-/Casinoanbietern ausgenutzt wurde.
Ich schreibe „scheinbar“, da das LG Ulm durch sein Urteil ja bewiesen hat, dass es bei näherer, detaillierter Betrachtungsweise auch zu einer - dem Sinn und Zweck des Glückspielstaatsvertrages entsprechenden Auslegung & Anwendung - einen Gesetzes-Verstoß und eine Mitverantwortung der Zahlungsdienstleister sieht.
Was hat PayPal dagegen im Revisionsschreiben vorgebracht? Um ehrlich zu sein, ganz schön viel. Es argumentiert mit einer Menge anderer Gerichtsurteile, befeuert das Zuständigkeits-Wirrwarr und listet so viel weitere Streitpunkte auf, dass all diese zu widerlegen, einem Ding der Unmöglichkeit gleicht.
Vielleicht stimmt dein Eindruck und die Richter am OLG Stuttgart haben sich bis dato tatsächlich nicht so intensiv mit der Materie wie das LG Ulm auseinandergesetzt – aber sie konnten doch alles bestens aufbereitet nachlesen, wie das LG das vorherige Urteil begründet hat. Wie kommt also ein so verbraucherfreundliches OLG dazu, den Individualschutz nicht vorne anzustellen. Haben diese vielen „Nebenschauplätze“ und Einwände seitens PayPal dazu geführt, dass man resigniert und der neuerlich politisch beschlossenen Legalisierung nicht entgegenwirken will? Oder die Verantwortung für so eine kontroverse Entscheidung dem BGH oder EuGH überlassen will? Wir wissen es nicht.
 
Aber vorausgesetzt es wird doch eine Zuständigkeit des OLG Stuttgart o. BGH festgestellt, so gibt es nur 2 Möglichkeiten wie man das Gerichtsverfahren fortführt.
1. Variante: man spielt das Spiel von PayPal & versucht zwanghaft alle Streitpunkte und Argumente PayPals zu entkräften oder zu widerlegen
2. Variante: Eindeutiger Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag betonen und belegen – wortgenaue Anwendung und Intension des a) bis dato gültigen Gesetzestextes, sowie der     -b) jetzig beschlossenen Legitimation in den Vordergrund stellen -> im Zuge der Kausalität ergibt sich dadurch eine Nichtigkeit der von PayPal aufgeführten Punkte
ES KANN UND DARF DABEI KEINE ANDERE AUSLEGUNGSMÖGLICHKEIT MEHR GEBEN!

1.   Unerlaubtes Glückspiel - Zahlungsdienstleister…ich wisst schon
2.   Es gibt ein Glückspiel-VERBOT – wer KEINE im jeweiligen Bundesland erteilte und gültige LIZENZ vorweisen kann -> hat keine Legitimation + keine Erlaubnis + ist nicht dazu befugt, es anbieten zu dürfen
3.   Was ist eine Duldung? Anhand von Beispielen die wahre Bedeutung veranschaulichen.
Wenn z.B. jemand in Deutschland wegen politischer Verfolgung geduldet wird, bedeutet das doch auch, dass man kein Asyl, keinen Pass und KEINE BERECHTIGUNG (zum längerfristigen Verbleiben) in D. erhalten hat – es besteht sogar eine Ausreisepflicht und/oder Abschiebung, wenn dieser nicht Folge geleistet wird -  eine Duldung ist also ein temporär begrenzter Aufenthalt, weil eine direkte Abschiebung bspw. wegen Gefährdung von Freiheit, Leib und Seele zu dem jeweiligen Zeitpunkt nicht möglich ist.
   Das bedeutet im übertragenen Sinn, es gibt bei einer Duldung ebenfalls KEINE LEGITIMATION, KEINE LIZENZ, KEINE BERECHTIGUNG das Glückspiel anbieten zu dürfen & erst recht KEINE ERLAUBNIS, PROFIT zu LASTEN und auf KOSTEN Spielsüchtiger, damit machen zu dürfen. Es ist ILLEGAL und VERBOTEN!
   Wer ist denn hier der wirklich Schutzbedürftige? Der der aus der Sucht heraus, sein Hab & Gut verzockt, oder der, der unerlaubterweise millionenfach Profit daraus schlägt, indem er Gesetze bewusst ignoriert, anders auslegt oder umgeht (angestrebter Klageweg zum EuGH – Luxemburg – die werden bestimmt freiwillig gerne den juristisch belangen, der so viele Steuereinnahmen fürs eigene Land generiert)
   Es ist eine Farce, dass ausgerechnet Zahlungsanbieter wie Paypal, sich darauf berufen, dass es nicht zumutbar wäre, alle Zahlungen im Zusammenhang mit Glückspiel zu kontrollieren. Wie bitte? Wollt ihr uns eigentlich alle vera****?  Wenn nicht mal ein ZAHLUNGSDIENSTLEISTER, wenigstens DIE ZAHLUNGEN FÜRS GLÜCKSPIEL (wie jetzt – etwa doch soooooo viele) aus KLAR DEFINIERTEN AKZEPTANZVERTRÄGEN kontrollieren kann, wer denn dann? Wer von uns heißt denn hier „PAYpal“  = BEZAHLEN?! Allen anderen Zahlungsdienstleistern und Banken, deren Hauptaufgabe doch in der Gewährleistung, Absicherung und LEGITIMATION von Zahlungsvorgängen besteht, soll es nicht möglich sein, das zu überprüfen?
Von jedem ordentlichen Kaufmann wird vom Finanzamt erwartet, dass er jeden seiner Ein- und Ausgänge nachweisen und belegen kann. Hier werden Millionen Umsätze durch die Zahlungsdienstleister transferiert – und keiner will was von einer Buchhaltungspflicht gehört haben oder eine Rechenschaft dafür ablegen?
Viele der Gerichte haben PayPal unfassbarerweise von derlei Verantwortung freigesprochen - wie ernst sollten dann wohl diese Gerichtsurteile vom OLG Stuttgart zu bewerten sein, auf die sich PayPal in der neuerlichen Revision stützt.

Da ich oben bereits erläutert habe, dass der Zahlungsdienstleister in der Verantwortung steht, unerlaubtes Glückspiel zu unterbinden, illegale Zahlungsströme jedweder Form (bspw. Steuerhinterziehung) sowieso grundsätzlich verboten sind, es dazu nachweislich keine gültigen Lizenzen (außer SH) der Glückspielanbieter, weder für Casinos, noch für geduldete - jedoch trotzdem nicht erlaubte/genehmigte - (Sport-)Wettanbieter gab, und man bewusst vorsätzlich aus Profitgier auf Kosten von Spielsüchtigen Millionen Umsätze generiert hat, wäre defintiv dann die Mit-Verantwortung von PayPal nicht mehr von der Hand zu weisen, wenn die Richter darauf hingewiesen werden, dass zudem ebenfalls im Glückspielstaatsvertrag selbst bei Sportwetten ein klares Limit von 1000 € festgelegt ist, das bei Born bei einem Großteil seiner Einsätze um ein Vielfaches überschritten wurde – also spätestens dann hätte PayPal - selbst bei der Unterstellung, dass Born Sportwetten getätigt haben könnte, anhand der Transaktionen feststellen müssen, dass der Spielerschutz in keiner Weise gewahrt wurde.
Man kann also davon ausgehen, dass dieser Umstand wie so vieles einfach bewusst von PayPal ignoriert wurde.

Und wenn das OLG Stuttgart im Sinne der kürzlich politisch beschlossenen KONTROLLIERBAREN Legalisierung von Glückspielen richtungsweisend entscheiden möchte, dann verdient oben genannter Punkt einen noch bedeutenderen Stellenwert, da im Sinne der Spielsuchtprävention und des SPIELERSCHUTZES (wer soll geschützt werden…siehe oben) nun endlich NOCHMALS jenes genannte, monatliche Einzahlungslimit von 1000 € direkt verankert & verpflichtend für die Anbieter ist.

Kurze Erinnerung: Hat da nicht irgendwer behauptet, man könne dies nicht kontrollieren? Ich sag nur: ERTAPPT!

Zu guter Letzt, sollten all diese Argumente noch etwas präziser ausgeführt und anhand von Gesetzestexten belegt werden & die Richter in diesem Zusammenhang nochmals daran erinnert werden, dass ihr Eid, den sie geschworen haben, keine andere Auslegung des Glückspielstaatsvertrages zulässt, als den Individualschutz ganz vorne anzustellen und nicht indirekt durch ein anders lautendes Urteil diejenigen Zahlungsdienstleister rechtlich zu bestärken, die jahrelang soviel Gewinn erwirtschaftet haben, indem sie profitgesteuert alle vorherigen Auflagen und Gesetze missachtet haben.

Born gib nicht auf – du schafft das! Du weißt ja: „Wer kämpft, kann verlieren  - wer nicht kämpft, hat schon verloren“ - deswegen bist du auch schon so weit gekommen! Aber selbst wenn du dich am Ende doch anderweitig entscheiden solltest, kannst du stolz auf das bisher Erreichte sein. Wir stehen in jedem Fall hinter dir.

In diesem Sinne, ich wünsche euch allen eine tolle Woche 😊
« Letzte Änderung: 03 November 2020, 07:18:30 von IchSchaffeEs »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #516 am: 03 November 2020, 08:06:55 »
Schön geschrieben!
Auch ich kann das, was am Freitag geschehen ist, nicht nachvollziehen. Jedoch haben wir mit meinem Verfahren vor dem OLG Hamburg i.S. KK gegen Barclaycard ja auch noch Kohlen im Feuer. Leider kann ich euch aus persönlichen Gründen nicht so öffentlichkeitswirksam mitnehmen wie Born es tut. Aber glaubt mir mal soviel, dass ich für eine Entscheidung des BGH (wenn es das OLG zulässt) jeden Penny zusammenkratzen werden. Die Zahlungsanbieter müssen für Ihre Machenschaften zur Rechenschaft gezogen werden. Ohne wenn und aber. Die halte ich für noch weitaus schlimmer als die Casinos. Ohne ZDL kein Online-Spiel!

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #517 am: 03 November 2020, 08:23:57 »
Guten Morgen,

danke - stimme dir in allen Punkten vollumfänglich zu und wie bereits geschrieben, sind wir dabei dies auch anzusprechen im schriftlichen Verfahren.

Zitat
Da hab ich mich gefragt, was das wohl für ein Druck sein muss, wenn man so lange dieses Ziel verfolgt und dann aus der Verzweiflung heraus doch etwas akzeptiert, das vorher nie in Frage gekommen wäre. 

Druck? Nein, ich hatte keinen Druck, zu keiner Zeit. Ich war zu jedem Zeitpunkt klar im Kopf, keinerlei Angst, noch war ich während der Verhandlung aufgeregt. Irgendwie hat es mir sogar Spaß gemacht da zu sitzen und dagegen zu halten. Sowas schüchtert mich nicht wirklich ein. Überrascht war ich lediglich das nun der EuGH eingeschalten werden sol - wie alle im Saal!

Man sollte aber das Große Ganze, und das zu jederzeit im Auge behalten, man darf den Überblick, über mögliche Auswirkungen, nicht verlieren. Der Umweg über den EuGH ist, schlecht weil es einfach übelst viel Zeit frisst.

Wenn wir es also im schriftlichen Verfahren nicht schaffen, das OLG davon zu überzeugen, und nicht explizit nachweisen, das es sich um ein Schutzgesetz handelt, und das OLG es nach wie vor nicht so sieht, dann steht am 14.01.2021 ein in dieser hinsichtlich ziemlich schwerwiegendes OLG Urteil allen anderen Verfahren gegenüber welches Paypal nutzt um dies überall den AG und LG vorzulegen und das wäre kontraproduktiv für alle. Mit dem Vergleich hätte man dafür Sorge tragen können das dem nicht so ist und andere würden schneller vor den BGH kommen. Die Zusage der Revision habe ich ja - hätte mir nur den Umweg über den EuGH gespart.

Klar, das Paypal da nicht mitspielen wollte - wäre ich an deren Stelle hätte ich das auch nicht gemacht. Gut, nun ist es eben so. Hab damit kein Problem - geht es eben weiter!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #518 am: 03 November 2020, 08:35:33 »
Immer wieder erstaunlich, wie ihr eure eigene persönliche Verantwortung outsourct, so tut, als ob euch Zahlungsleister gezwungen hätten, eure Kohle zu verspielen.
IHR! habt jede einzelne Zahlung legitimiert, IHR habt euch in ein Casino eingeloggt und dort Betrag und Methode gewählt und euer Guthaben aufgeladen.

Das OLG lässt auch in der materiellen Individualbetrachtung des GlückSStV einigen Interpretationsspielraum zu. Und das macht es ja auch richtig. Es interpretiert den Text nicht nur grammatikalisch sondern auch historisch, bedeuted es will sich mit Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die diesen Vertrag entwickelt haben, vertraut machen.
Dieses stumpf laienhafte auslegen von Gesetzestexten nach dem Wortlaut ist ein Fehler.

Um es nochmal deutlich zu machen: Ihr habt Visa, PP, MC, Skrill oder Trustly angewiesen, euer Geld zum zocken bereitzustellen.
Eine echt billiger Versuch das eigene Versagen wegzuschieben.
Ich meine ausdrücklich nicht Born...

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #519 am: 03 November 2020, 08:41:46 »
@Salami

Um sich an einer Sache, überhaupt erst beteiligen zu können, muss schon im Vorfeld eine Möglichkeit geschaffen werden, es den Nachfolgenden überhaupt erst zu ermöglichen. Man kann sich nun nicht pauschal hinstellen und behaupten das die Spieler schuld sind.

Zitat
6. Casinospiele
Bei den Casinospielen einschließlich Poker verbleibt es bei der strengen Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken. Angesichts der hohen Manipulationsanfälligkeit solcher Spiele und ihrem herausragenden Suchtpotential, sowie ihrer Anfälligkeit für eine Nutzung zu Zwecken der Geldwäsche erscheint es nicht vertretbar, auch hier das Internet als Vertriebsweg zu öffnen. Soweit eine Nachfrage nach solchen Spielen besteht, ist diese ausschließlich in den zahlenmäßig stark limitierten und mit besonderen Schutzvorkehrungen versehenen Spielbanken der Länder zu decken. Nicht erlaubte Angebote solcher Spiele im Internet sollen mit Nachdruck bekämpft werden, insbesondere auch durch Maßnahmen zur Unterbindung entsprechender Zahlungsströme.

https://www.vdai.de/regelwerke/GlueStV/GlueAendStV_Erlaeuterungen.pdf
https://www.docdroid.net/p8k5Zj9/18-06998-2-pdf
https://docdro.id/IbM4doo

Hier ist eindeutig dokumentiert was der Glückspielstaatsvertrag bewirken will  und da haben die Gerichte, nach meiner Sichtweise, überhaupt keine Spielraum für irgendwelche Interpretationen. Die Intension sollte für alle klar sein. 

Den OC ist es ziemlich egal, juckt die nicht und spannen die ZDL dabei ein und selbige versuchen sich herauszureden, das können wir nicht kontrollieren usw. aber genau diese Pflicht haben die ZDL. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man mich mehrmals aufs übelste Betrogen hat. Das darf einfach nicht sein und es kann ja auch nicht sein, dass die ZDL damit auch noch durchkommen und die Kohle behalten dürfen und die Schuld ausschließlich beim Spieler zu suchen ist. Gäbe es die ZDL nicht, wäre es auch nicht möglich da spielen zu können stattdessen kommen die Ausreden, wir können das nicht prüfen aber genau dazu sind die verpflichtet.

Wie bitte kann sich dann ein Gericht hinstellen und sagen: Das ist zu schwammig formuliert!? Es kann ja nicht sein das die Regierung alles verbieten will und man die Menschen in die Illegalität treibt!

Was bitte macht man denn jetzt, man lässt die Menschen offen in die Illegalität laufen, es werden Existenzen und Leben zerstört. DAS kann nicht die Intension vom Gesetzgeber gewesen sein!

Und die Duldung darf keinerlei Auswirkungen haben auf die Richter - dies gilt erst seit dem 15.10.2020 - erst ab diesem Zeitpunkt wurden Lizenzen für Sportwetten vergeben und demnach waren vorher ONLINE -POKER, -CASINOSPIELE und -SPORTWETTEN unerlaubt und verboten.

Ein Gericht kann dahingehend keine Äußerungen treffen: Ich hätte ja geduldete Spiele spielen können - es gab aber keine solchen Spiele die auch nur ansatzweise geduldet noch erlaubt waren!

Wenn es also keine solchen Spiele gegeben hat - die OC haben immer nur Poker, Casino und Sportwetten in Kombination angeboten.
« Letzte Änderung: 03 November 2020, 09:14:56 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #520 am: 03 November 2020, 08:47:59 »
Immer wieder erstaunlich, was selbsternannte Menschenkenner sich einbilden, über andere Personen und deren Verhalten urteilen zu dürfen. Langweilt mich....  ::)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #521 am: 03 November 2020, 08:54:13 »
Er hat es anscheinend immer noch nicht verstanden, worum es demnach hier genau geht!

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #522 am: 03 November 2020, 08:56:41 »
@Born

Zumal die ZDL vor allem innerhalb der ersten 13 Monate allesamt ohne Schwierigkeiten einen Charge-Back durchführen könnten. Sie würden sich dadurch schadlos halten und den Ball zurück zum Casino spielen, wo er auch hin gehört. (siehe Aufsätze von Prof. Rock). Das will mir noch am allerwenigsten in den Kopf. Ich habe auf Empfehlung bewusst nur die Verluste von 13 Monaten eingeklagt. Mittlerweile ärgere ich mich, dass ich nicht gleich die vollen 3 Jahre geltend gemacht habe. 

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #523 am: 03 November 2020, 09:10:51 »
Um mal in euren Analogien und vor allem beim Beispiel Drogenkauf via PP zu bleiben... Mal davon ab, dass dies klassischerweise das Strafrecht betrifft und Vermögensvorteile, die aus einer Straftat erlangt wurden dem Verfall oder der Einziehung unterliegen, wer käme denn auf die Idee hier das Geld vom ZDL zurückzufordern? Niemand? Ach so...

Zudem blendet ihr konsequent die Feststellungen des OLG München aus, weil sie euch halt nicht passen. Das OLG München sagt: Der Zahlungsdienstleister hat keine Pflicht, die Zahlung auf die Korrektheit zu prüfen. Erst müsste die Glücksspielaufsichtsbehörde den Zahlungsanbietern mitteilen, welche Zahlungen zu unterlassen und welche zu erfolgen haben. Ansonsten kann der Schutzbereich/Wirkung des GlücksStSV nicht auf die Zahlungsanbieter delegiert werden.
Ich nehme an, aus genau diesem Grund und genau wegen diesem Urteil, hat sich der Niedersächsische Innenminister letztens diesbezüglich, öffentlichkeitswirksam positioniert.
Was mich ärgert, dass ich die Begründungen zur Zuständigkeit in Borns Fall des LG Ulm, schlichtweg desinteressiert weggewischt habe.
In diesem angepinnten Beitrag oben, weist ein User schon im Sommer darauf hin, dass dies der größte Fallstrick für Born sein werde/könnte...
Auch dieser Beitrag blieb unangesprochen.

Letztlich dreht ihr euch ja im Kreis, sprecht euch Mut zu, nehmt aber zu selten den Blickwinkel der Gegenseite ein. Und so evident ist die SVLage des GlückSStV eben nicht...

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #524 am: 03 November 2020, 09:21:08 »

Zudem blendet ihr konsequent die Feststellungen des OLG München aus, weil sie euch halt nicht passen. Das OLG München sagt: Der Zahlungsdienstleister hat keine Pflicht, die Zahlung auf die Korrektheit zu prüfen. Erst müsste die Glücksspielaufsichtsbehörde den Zahlungsanbietern mitteilen, welche Zahlungen zu unterlassen und welche zu erfolgen haben. Ansonsten kann der Schutzbereich/Wirkung des GlücksStSV nicht auf die Zahlungsanbieter delegiert werden.

Nein, das ist nicht korrekt denn siehe hierzu:

Zitat
Ich weise vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlungsanbieter bei der Bekämpfung
des illegalen Glücksspielmarktes eine wichtige Verantwortung tragen und - unabhängig
von einer behördlichen Untersagungsverfügung- von Gesetzes wegen aufgefordert sind, Zahlungen
im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen.
Damit ist jedes am Zahlungsverkehr
beteiligte Unternehmen unmittelbar in der Pflicht, Geschäftsprozesse und etwaige Unternehmenskooperationen
kritisch zu überprüfen und ggf. konsequent im Sinne der gesetzgeberischen Zielsetzung
zu reagieren. Dabei ist es dem einzelnen Unternehmen selbst überlassen zu entscheiden, welche
Maßnahmen es sinnvollerweise ergreift, um dem Verbot effektiv und dauerhaft nachzukommen.

Die Behörden müssen nicht immer ständig alles wiederholen und alle auffordern. Würde ja das Gesetzt ab Absurdum führen wenn es erst eine Untersagungsverfügung geben muss.

Zitat
Was mich ärgert, dass ich die Begründungen zur Zuständigkeit in Borns Fall des LG Ulm, schlichtweg desinteressiert weggewischt habe.
In diesem angepinnten Beitrag oben, weist ein User schon im Sommer darauf hin, dass dies der größte Fallstrick für Born sein werde/könnte...
Auch dieser Beitrag blieb unangesprochen.

Auch das hatte ich auf dem Schirm auch und war mir stehts bewusst.
« Letzte Änderung: 03 November 2020, 09:23:54 von Born4Nothing »
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