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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Lexlander

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #60 am: 22 Januar 2020, 13:49:06 »
Naja, zu Ermittlung der finanziellen Möglichkeiten braucht es meines Erachtens mehr als einen Einkommensnachweis ( Höhe der Miete, Versicherungen , Auto , ggf. Unterhalt , laufende Kredite, Handy, Internet usw. usw. usw.)

Auch mit 1000€ mtl. kann man sich in den in den Ruin spielen . Wenn ich meine aktuellen Einkünfte und Ausgaben betrachte , würde ich mit 1000€ zusätzlich mtl. Meine komplette Existenz und Familie zerstören ...

Schwieriges Thema ;-)

Gruß Alex

P.S. sry, Born hab überlesen das du die mtl. Ausgaben eh in Betracht gezogen hättest.... Dann macht euch mal komplett nackig , evtl würde dies aber etwas mehr abschrecken . Wer weiß , wer weiß ...
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 13:51:41 von Lexlander »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #61 am: 22 Januar 2020, 14:22:20 »
Gerade gelesen die sind angeblich in Deutschland gelistet und führen Steuern ab?! Über 100 ausländische casinos wtf

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #62 am: 22 Januar 2020, 16:01:09 »
Schaut mal, hier haben sich zwei - auf den ersten Blick jedenfalls neutrale - Juristen von der Universität Bochum schon mit dem Urteil von Born aus Ulm auseinandergesetzt:

https://glueg.org/blog/392-wirholendeingeldzur%C3%BCck2

So lautet das Fazit:

"Festzuhalten bleibt, dass das LG Ulm mit seinem Urteil frischen Wind in die Diskussion um Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche von Spielern gegen ihre Zahlungsdienstleister gebracht hat. Ob die Ergebnisse und deren argumentative Herleitung einer kritischen Prüfung standhalten, ist allerdings mehr als ungewiss. So erscheint die Argumentation bei näherem Hinsehen keineswegs so schlüssig, wie es erste Reaktionen – besonders aus der Anwaltschaft – auf das Urteil vermuten lassen. Insbesondere an einigen für den Argumentationsfluss wesentlichen Stellen sind die Ausführungen sehr knapp. So erscheint die Begründung des Rückgriffsverbots auf die Gesetzesmaterialien als zu pauschal. Dürfen die Gesetzesmaterialien also niemals bei der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages herangezogen werden? Auch der angeführte Vergleich kann nicht wirklich überzeugen. Hier bietet sich doch viel mehr ein Vergleich mit der Konstellation an, bei der zwischen Spieler und Online-Glücksspielanbieter kein Zahlungsdienstleister steht. Bei allem Verständnis für Versuche, das aktuell herrschende Vollzugsdefizit im Glücksspielrecht zu beheben, darf nicht vergessen werden, dass – nach der Konzeption des GlüStV – die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder dafür zuständig sind, gegen illegales Glücksspiel vorzugehen, nicht die Zahlungsdienstleister. Diesen überträgt das LG Ulm allerdings letztlich Warn- und Kontrollpflichten in einem Umfang, dass man fast meinen könnte, zuständig für die Eindämmung von unerlaubtem Glücksspiel seien nunmehr in erster Linie die Zahlungsdienstleister."

2 wissenschaftliche Mitarbeiter, die erst 2018 ihren Abschluss hinter  sich haben. Ich möchte diese Jungs jetzt nicht schlecht reden aber die Argumentaation ist finde ich weit her geholt. § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ist so eindeutig, dass eigentlich alles andere überflüssig ist. Ein Verbot ist ein Verbot. Wenn dafür eine ausdrückliche Verwarnung noch benötigt wird, dann macht doch die Geschichte kein Sinn. Dann könnte ich auch Drogen verkaufen und wenn ich erwischt werde sagen, dass die Polizei hätte mich vorher einmal schriftlich und ausdrücklich verwarnen müssen, dass ich dies nicht tun darf auf schlecht deutsch gesagt :-)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #63 am: 22 Januar 2020, 16:07:16 »
stimme dem Fazit nur in einem Punkt zu: es bleibt spannend ^^
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #64 am: 22 Januar 2020, 16:50:12 »
Hallo B4N..Ich habe heute mal angefangen hier zu schreiben und beobachte Deinen Fall sehr genau .Hut ab kann ich nur sagen.Jetzt habe ich mal eine Frage eigentlich noch nicht mal an Dich sondern an alle,aber du bist Recht Aktiv hier deshalb muss du herhalten..Gibt es einen hier der einen Chargeback gemacht hat und von Paypal verklagt geworden ist ? Die Frage sollte ich vielleicht lieber Olli oder Ilona stellen...habe hier fast alle Seiten gelesen aber dazu habe ich nix gefunden.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #65 am: 22 Januar 2020, 16:55:20 »
Nicht das ich wüsste, zumindest ist mir hier nichts bekannt aber Paypal hat munter Inkasso und Co auf die Kunden "gehetzt", teilweise auch noch 2 Jahre danach. Hier im Forum stand glaub ich ein Beitrag soweit ich mich noch erinnern kann...
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #66 am: 22 Januar 2020, 17:05:33 »
Ja Inkasso kennt ja jeder der Chargeback gemacht hat ..Danke für die schnelle Antwort habe mich danach tot gesucht ob es schon was gab in der Form.

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Offline Ilona

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #67 am: 22 Januar 2020, 17:50:28 »
Hier noch eine Info zu dem Institut GLUEG
@kotek123 und @ekip61

Das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) ist ein drittmittelgefördertes Forschungsinstitut der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Bergischen Universität Wuppertal. Gefördert wird das Institut für die Dauer von zunächst fünf Jahren vom Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) sowie der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG.

Soviel zum Thema neutrale Juristen

https://glueg.org/profil

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #68 am: 22 Januar 2020, 22:29:29 »
@elke

Gerne, kein Ding!

@Ilona

Danke, wurde als Propaganda identifiziert! Ablage P! ^^

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #69 am: 22 Januar 2020, 22:59:24 »
An einer Legalisierung von OCs, ob gewünscht oder nicht, kommen wir wohl oder übel nicht drumherum. Aber eine monatliche Verlustgrenze von 1000 EUR? Hat man diese Zahl gewürfelt???


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #70 am: 23 Januar 2020, 07:53:42 »
Aber Stand jetzt bis zum Inkraftretten des neuen Vertrages, bleibt ja noch die gleiche Rechtssprechung oder? Also Aktuell ist ja noch alles verboten, korrekt?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #71 am: 23 Januar 2020, 13:24:20 »
Richtig!

Das vorherige Recht bleibt unberührt und ist zu beachten!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #72 am: 28 Januar 2020, 18:12:35 »
Soeben kam das Schreiben vom Anwalt. Nix neues. Nur, das gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde und alles weitere folgt in einem gesonderten Schriftsatz...

Immerhin weiß ich nun wann genau die Gegenseite das Urteil erhalten hat: 23.12.2019 ^^
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #73 am: 28 Januar 2020, 20:17:36 »
Schade Born ich hatte mich aufrichtig mit dir gefreut, als ich dachte die Klagefrist sei abgelaufen. Mittlerweile glaube ich, paypal wird bis zum BGH gehen. Das wäre aber gut, dann gäbe es einmal Rechtsfrieden in der Sache. Obwohl sich mein Glauben an die Judikative in Grenzen hält.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #74 am: 28 Januar 2020, 22:05:36 »
Naja, die Berufung war ja bereits am 10.01.2020 eingegangen - betrachtet man mal das PP das Urteil erst am 23.12.2019 in Empfang genommen hat, und alle die Feiertage dazwischen, waren die relativ fix.

Aber egal, dann eben Runde2 ;)
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