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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Hier der Beschluss vom OLG Stuttgart vom 15.01.2021

https://docdro.id/DBGxjYw



Ergebnis der Verhandlung am 30.10.2020


Es waren insgesamt 3 Große Fragen.

1. Zuständigkeit (da ich ja einen gewerblichen Account genutzt habe) - bei einem privaten Account wäre das nicht Thema
2. deliktische Ansprüche
3. Schutzfunktion des Glückspielstaatsvertrag als Individualschutz


zu1

ist mir um die Ohren geflogen - hierzu müsste der EuGh eingespannt werden - dauert 2-3 Jahre wie es bei einem gewerblichen Account aussieht welcher Privat genutzt wurde. Diese Schleife die ich vor dem EuGH drehn muss wären 2-3 Jahre Zeit in Anspruch nehmen würde. Erst muss eben geklärt werden ob der Erfüllungsort auch bei gewerblichen Accounts, wenn man als Verbraucher spielt, als Ulm angesehen werden kann oder ob es dort beschieden werden muss wo das Paypal Konto liegt - Luxemburg

Sagt der EuGH - Deutschland ist zuständig dann langen wir nach 2-3 Jahren später mit der Revision beim BGH und das wird auch noch mal Zeit in Aspruch nehmen - ergo ca. 4-5 Jahre.
Sagt der EuGh - Luxemburg  - Todesurteil

zu2:

Das ist dann soweit abhängig von der Zuständigkeit.

zu3:

Das OLG traut sich nicht an die Aussage von Ulm heran und sieht den Glückspielstaatsvertrag nicht als einen Individualschutz da dies einhergeht mit §9  und man sich überlegen müsste was der Gesetzgeber damit erreichen will - das die OC in Zusammenhang mit dem ZDL den Menschen die Kohle abknöpfen sicher nicht - und die Legislative (Gesetzgebende Gewalt) muss auch für die Einhaltung - §4 Sorge tragen - Verbraucher können hier nicht eingreifen - es ist also bewusst eine Gesetzeslücke entstanden welche die Judikative eigentlich schließen sollte - das war denen aber zu heiß daher auch die Zulassung der Revision beim BGH.

Wenn da steht: (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. - was will der damit sagen!? - Laut OLG spielen die Menschen immer und werden immer spielen aber man kann nicht alle verbieten denn dann würde man die Verbraucher in die Illegalität treiben - ist es aber war den Richter zu schwammig und wohl irgendwiel eher zu heiß denn damit werden die Verbaucher in die OC getrieben unwissend bei manchen und die OC ud ZDL füllen sich auf dem Rücken der süchtigen die Taschen - DAS wollte der Gesetzgeber nicht!

Wenn man sich dann aber dann §1 Anschaut:

Zitat
Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig
1.
das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2.
durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3.
den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4.
sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und

Der Gesetzteber will nicht alles verbieten denn ich hätte ja auch Sportwetten - obwohl ich den Nachweis hatte nur Poker und Blackjack gespielt zu haben, besteht zumindest die Möglichkeit das ich doch Sportwetten die geduldet werden zu tätigen womit wir wieder bei der Sache mit "Wir (PayPal) wissen nicht wofür das Geld eingesetzt wurde sind.... Die Menge würde es Payal unmöglich machen das zu prüfen....

MIr ist folgende interne Dokument von Paypal in die Hände gefallen:

Zitat

Paypal - Special Terms for Gambling Merchants

1.1 Merchant's Business includes the offering and conducting of Regulated
Gambling Activities. It is hereby established that Merchant's Regulated Gambling
Activity for which Merchant may offer PayPal as a payment method is exclusively
restricted to online poker and casino. Finance betting is excluded.

Und auf Deutsch:

„1.1 Das Geschäft des Händlers umfasst das Angebot und die Durchführung
regulierter Glücksspielaktivitäten. Hiermit wird festgestellt, dass die regulierte
Glücksspielaktivität des Händlers, für die der Händler PayPal als
Zahlungsmethode anbieten kann, ausschließlich auf Onlinepoker und Casino
beschränkt ist. Finanzwetten sind ausgeschlossen.“

Somit wusste Paypal von Anfang an für was das Geld Verwendung findet! Die Transaktionen waren Zweckgebunden - nur Onlinepoker und Casino. Also nicht für Sportwetten aber auch irgendwie kaum beachtet worden - wenn man also doch von Anfang sowas mit den OC vereinbart so steht doch dann unwiderruflich fest das Paypal es bei Vertragsunterschrift den OC vorschreibt für was das Verwendung finden darf...ergo wird hier mit Vorsatz gehandelt und bewusst, mit sehenden Auges, der Glückspielstaatsvertrag ausgehebelt.

Es ist so einfach alles zu kontrollieren - wir leben ja nicht 1872 wo man damals die Casinos verboten hat weil es extreme Folgen hatte was es aus den Menschen gemacht hat. Geld kam genügend rein damals aber man hat dennoch zum Schutz so gehandelt.

Noch deutlicher geht es meiner Meinung nach doch nicht

Wir leben in einer von High-Tech gespickten  Welt, Hochleistungscomputer die Milliarden Berechnungen in der Sekunde vornehmen können. Gut, 1872 musst man mit zu Fuß ins Casino laufen oder mit dem Pferdewagen fahre (wenn man überhaupt noch hatte). Heute passiert alles im stillen Kämmerlein zu Hause, hinter verschlossenen Türen; was alles noch viel schlimmer macht weil der Zugang, egal wo gegeben ist.

Selbst ich als kleiner Onlinehändler konnte auch jede Transaktion zuordnen und ggf nicht zulassen wenn Betrugsverdacht vorlag und für Paypal wäre das unmöglich - 2020?

Unterm Strich und Schluss muss bei mir eben erst die Frage der Zuständigkeit geklärt werden und das geht auf Grund des gewerblich aber für private genutzten Geschäftskontos über den EuGH laufen - erst wenn der die Zuständigkeit nach Deutschland bescheidet geht es an den BGH - dauert aber min. 2-3 Jahr und - also würde ich eine Schleife von 2-3 Jahren drehen und ich bin ausgebremst worden. In der Zeit fließt viel Wasser den Bach hinunter und andere Verbraucher sind da schneller vor dem BGH.

Daraufhin kam dann die Ansage vom Richter hinsichtlich vergleich - 4800 EUR - hatte zugestimmt aber Paypal war nicht bereit dazu; naja, ich war es eigentlich auch nicht aber es wäre für uns alle besser gewesen.

Wir sind nun im schriftlichen Verfahren gelandet  und es können weitere Argumente vorgebracht werden;  6 Wochen lang - bis eben der Tag kommt wo nichts mehr berücksichtig werden wird

Zu einer Verkündung - wenn alles schriftlich eingereicht wurde kommt dann die Verkündung - diese wird erst am 14.Januar 2021 stattfinden.

So, das war ei kleiner Überblick.

Zu mir:

Mir geht es gut, keine Sorge und niemand braucht sich über mich Gedanken machen und nein lasse den Kopf nicht hängen denn ich bin mit keinerlei Erwartungen da rein - war schon öfters vor Gericht und sowas beeindruckt mich nicht wirklich und ich konnte auch auch ausgiebig dazu äußern.

Irgendwie beschleicht mich aber das Gefühl, das ich nur deswegen in die Schleife mit dem EuGh geschoben wurde weil man sich nicht die Blöße geben will - es kommt ja bald ein neuer Glückspielstaatsvertrag - 2021 und da können doch die Richter nicht der Legislative ans Bein pinkeln und so hofft das die Legislative es bis dahin gebacken bekommen hat... kann mich auch irren....
« Letzte Änderung: 29 Januar 2021, 10:46:07 von Born4Nothing »
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Lexlander

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az: 5 U 11/20
« Antwort #1 am: 21 Januar 2020, 09:45:56 »
Na dann sind wir mal gespannt wie's weitergeht :-)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #2 am: 21 Januar 2020, 09:49:47 »
Dann geht's wohl bis nach Karlsruhe.. Hast du am OLG Anwesenheitspflicht?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #3 am: 21 Januar 2020, 09:55:52 »
Born, wünsche dir weiterhin viel Kraft für den nächsten Schritt.

Einer muss mal diesen Weg gehen, danke dafür.  :D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #4 am: 21 Januar 2020, 09:58:51 »
Puh, danke..muss mich erstmal sortieren denn irgendwie hab ich doch ein etwas flaues Gefühl im Bauch, liegt wohl an meiner doofen Diät^^

Als ich dort angerufen habe und mir der Mann mitteilte, das die Berufung eingegangen ist, war mein Erster Gedanke: Scheiße!

...nun brauch ich doch n Anzug und ich hab mich über 25 Jahre davor drücken können da ich ein Verfechter von solchen Klamotten bin!  :o

Wir sollten das aber trennen  - @Olli - kannst du das bitte auch Trennen und das wie beim andren Fred mit Diskussion hier einstellen? Danke :)
« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 10:05:00 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #5 am: 21 Januar 2020, 10:07:28 »
Wünsche dir auch viel Kraft und Ausdauer Born.

Ich denke aber dass Paypal die Berufung zurückziehen wird, falls Sie merken dass das Urteil gegen Paypal tendiert. Ein OLG gar ein BGH Urteil wird Paypal sicherlich nicht riskieren. Somit wird es bei LG Urteil bleiben. Oder irre ich mich?

Was positives ist, das hat Handelsblatt auch in dem Bericht erwähnt, dass OLG Stuttgart als verbraucherfreundlich gilt. Somit bist du 1:0 in Führung Born oder sogar 2:0 weil du vor LG ja schon gewonnen hast :-)
« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 10:10:47 von kotek123 »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #6 am: 21 Januar 2020, 10:10:39 »
Danke aber Kraft? Mir wäre Geld lieber^^

Keine Ahnung....das alles steht nach wie vor in den Sternen...nun wird erstmal einige Zeit vergehen denn PP hat ja 2 Monate Zeit das zu begründen....

« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 10:16:11 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #7 am: 21 Januar 2020, 10:15:51 »
Mach dir einen Kaffee, nimm dir eine Zigarette und gönn dir erstmal 5 Minuten Auszeit  ;)

Auch wenn du dir sicher bist, ist es dann erst mal ein kleiner Schock, dass es dann doch so kommt. Aber wie ich dir schon gesagt habe, ich habe damit gerechnet und auch, dass bald ein Vergleichsangebot eintrudeln dürfte  :)

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Lexlander

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #8 am: 21 Januar 2020, 10:23:42 »
Bis später im Chat Born 😄
Und jetzt mach dich nicht noch mehr wahnsinnig . Wie du bereits geschrieben hast, wird jetzt noch einige Zeit vergehen, nutz diese Zeit um Kraft zu tanken . Ich versuche dir im Chat weiterhin die Langeweile zu nehmen 😅

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #9 am: 21 Januar 2020, 10:25:56 »
Darauf kannst du deinen Bobbes verwetten das ich im Chat bin^^

Na mit dir im Chat wird es nicht langweilig denn ich hoffe ja noch auf meine Urlaub^^

Vielleicht habe ich dann, wenn der Urlaub ansteht, soviel abgenommen, dass ich als Handgepäck durchgehe!
« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 10:28:32 von Born4Nothing »
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Lexlander

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #10 am: 21 Januar 2020, 10:28:10 »
😁
« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 10:37:21 von Lexlander »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #11 am: 21 Januar 2020, 11:04:13 »
Zur Not machen wir Crowdfunding für die Prozesskosten.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #12 am: 21 Januar 2020, 11:15:58 »
Crowd funding, sehe ich auch so! Betrifft ja verdammt viele von uns! Alles Gute born!

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Offline BigT

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #13 am: 21 Januar 2020, 11:23:19 »
Ich find crowdfunding auch super - nur paypal können wir dafür nicht nehmen ;)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #14 am: 21 Januar 2020, 11:40:32 »
 ;D der war gut

 

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