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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #15 am: 21 Januar 2020, 11:40:52 »
Und sein gepfändetes Konto auch nicht ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Nooby

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #16 am: 21 Januar 2020, 11:42:35 »
Habe Born bezüglich Crowdfunding angeschrieben. Ich sehe das als Chance, um die hohen Kosten für Anwälte und Gerichte zu finanzieren.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #17 am: 21 Januar 2020, 12:03:15 »
Über RA Lenne geht das bestimmt und wäre wahrscheinlich auch sehr sicher

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #18 am: 21 Januar 2020, 12:05:12 »
@Laukes

korrekt
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #19 am: 21 Januar 2020, 13:07:56 »
Wir müssen dann nur die Summe in Erfahrung bringen. Ich befürchte halt das die Leute zu wenig oder gar nichts geben werden...

Trotzdem @Born versuch mal die Kosten hoch rechnen zu lassen von Lenné und frag ihn ob das geht das wir das dann über ihn machen.

Ich denke mal wenn jeder paar Euros abdrückt wird das klappen. Die Masse machts dann am schluss und tut auch keinen weh...

Ich bin auch halt dafür weil Born Eier hat, die die keine haben sollen was geben bekommen aber was viel wertvolleres zurück am Ende nämlich Gewissheit ob was geht oder nicht.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #20 am: 21 Januar 2020, 13:10:09 »
ca. 5000 EUR Risko pro Instanz.
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #21 am: 21 Januar 2020, 13:13:27 »
Also 1000 Leute â 5,00€. Das sollte wohl machbar sein o.O Wenn manche mehr geben dann gehts sogar schneller.

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Rofl1312

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #22 am: 21 Januar 2020, 13:16:04 »
Die werden bis zum Ende durchziehen, ansonsten können die den Laden dicht machen.
WHDG wird wohl im Hintergrund schon die Massenklage vorbereiten und sich die Hände reiben.
Ich Rate Paypal mal ein par Miliönchen zur Seite zu Packen.

Ich gehe davon aus, dass das OLG das Urteil nicht "überarbeiten" wird, dazu hat das LG Ulm zu ausführlich argumentiert und ist tief in die Materie eingedrungen, und Richter ist man nicht eben mal so nebenbei und so verkehrt liegen diese meistens nicht.
Lass dich auf keine Vergleich ein, zieh weiter durch.

Berufung vor dem OLG ja, aber irgendwie tendiere ich zu einem Hinweisbeschluss, dass das OLG keine großen Aussichten Paypal einräumt, zu Ausführlich das Urteil vom LGU.

Mir fallen jetzt keine besonderen Dinge ein die Paypal noch vortragen kann um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Wenn das Urteil "überholt" wird, und Paypal recht bekommt können wir Einpacken -  soweit wer bisher noch keiner und die Dienstleister können machen was sie wollen.


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #23 am: 21 Januar 2020, 13:26:40 »

Lass dich auf keine Vergleich ein, zieh weiter durch.



Das wäre natürlich für den Großteil der User hier wünschenswert, aber letztendlich ist das sein Verfahren, er hatte die Eier und den Aufwand das Ganze anzufangen. Und wenn ihm ein Vergleichsangebot am Ende sanieren würde und vlt noch einen Neustart ermöglicht, dann sollte das jeder auch akzeptieren, das würden wahrscheinlich die Meisten hier annehmen. Wenn das Urteil nicht gekippt werden sollte, kann jeder die Argumentation aus Ulm nutzen um PP selber anzugehen, auch wenn es mit einem Vergleich nichtig wäre. Selbst wenn er vorm BGH gewinnt, nützt das nur den Wenigsten. Dann kannst du PP zwar mit Urteil angehen, aber du musst sicherlich genauso wie er die einzelnen Nachweise erbringen. Von daher ist es seine Entscheidung ob Ruhm oder Ehre  ;D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #24 am: 21 Januar 2020, 14:36:01 »
Da spendiere ich Dir gerne 50,- Euro! Wenn es soweit ist und alles mit Deinem Anwalt abgesprochen ist, schreib doch noch einmal wegen der Kontodaten vom Anwalt.

Zum Thema OLG: Es ist zwar leidig für Dich, weil Du jetzt noch länger auf Dein Geld warten musst, aber langfristig und im Großen betrachhtet, sehe ich hier mehr als nur Hoffnung, fast schon Gewissheit. Insbesondere deshalb, weil das LG Ulm jede widersprüchliche Aussage des LG München fein tranchiert und widerlegt hat. Das OLG müsste nun, um zu einer anderen Entscheidung als das LG Ulm zu kommen, dessen Argumente berücksichtigen und ebenfalls argumentativ diese widerlegen. Dies geht aber nicht. Ich habe mir das Urteil drei mal durchgelesen, einige Passagen noch öfter und die Aussagen sind einfach schlüssig. Es ist bemerkenswert, dass überhaupt je ein Gericht in dieser Sache gegen Spieler entschieden hat. Der Sachverhalt ist klar und eindeutig (Internet-Kasinos verboten - Teilnahme verboten - Zahlungsdienstleister sind Teilnehmer - ergo ist der Vertrag nichtig). Wenn man sich hierbei das Urteil aus München durchliest, dass über Seiten hinweg diese einfache, leicht verständliche Analogie versucht umzudeuten, kann man in der Konsequenz als normaldenkender Mensch nur zu dem einen Schluß kommen, dass die Richter aus unbekannten Gründen abseits ihrer verpflichtenden Neutralität urteilten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist mithin folgender: Ein Richter am LG, der es bis zu einem bestimmten Alter nicht zum OLG geschafft hat, ist am Ende seiner Karriere und das weiß er auch. Allerdings ist die Stellung als Richter beim LG bereits eine gehobene (anders als beim AG. Wenn Du dort mit über 40 noch richtest, weiß jeder in der Behörde, dass Du eine Niete bist) und der Übergang vom AG zum LG setzt bereits eine hohe Qualifikation voraus. Evtl. ist hier auch Bayerns weiß7blauer Horizont und das ein oder andere Maß Bier mitursächlich ...

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #25 am: 21 Januar 2020, 15:28:33 »
Hallo,
Was genau muss eintreten, damit es
für alle Paypal Betroffenen das verlorene
Geld zurück gibt?
Ich habe es so aufgefasst, dass Born noch bei der höheren Instanz gewinnen muss und dann gibts Chargebacks oder?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #26 am: 21 Januar 2020, 15:30:51 »
Born konnte nachweisen, dass er während er gespielt hat nicht in Schleswig-Holstein saß und auch nicht im Ausland. Desweiteren konnte er nachweisen, dass er es im Casino und nicht per Sportwetten gesetzt hat, so habe ich es zumindest verstanden  :D diese Nachweise musst du wahrscheinlich trotzdem bringen

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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #27 am: 21 Januar 2020, 15:31:57 »
Nein, dann gibt es lediglich ein höchstrichterliche Urteil. Mit dem du dann dein Geld erstreiten kannst
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #28 am: 21 Januar 2020, 15:39:38 »
@Olli:
Höchstrichterliches Urteil also, okay!
Aber was heißt dann erstreiten?
Wie geht man dann als Betroffener vor?
Wäre super wenn du es mir erklären könntest, bin ein absoluter Laie auf dem Justiz-Gebiet...

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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #29 am: 21 Januar 2020, 16:28:30 »
HI!

Erstreiten heißt selbst vor Gericht zu gehen ...

Dort wird dann Dein Einzelfall entschieden. Sind Deine Voraussetzungen die Gleichen wie bei Born, dann beruft sich Dein Gericht auf die Entscheidungsgründe, die bei Born gegeben waren.
Gute 24 h
Olaf


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