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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #90 am: 27 Februar 2020, 14:49:47 »
und wir warten gespannt auf details Born

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #91 am: 27 Februar 2020, 14:53:20 »
Der Schinken hat 80 DINA4 Seiten....
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #92 am: 27 Februar 2020, 14:54:23 »
es kommt auf die Qualität an und nicht Quantität. Offensichtlich wollen die Anwälte die Richter verwirren mit viele Informationen

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #93 am: 27 Februar 2020, 15:13:16 »
Naja, nix neues - eigentlich die selbe Leier wie vor dem LG ULM.
« Letzte Änderung: 06 März 2020, 09:03:48 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #94 am: 27 Februar 2020, 15:48:04 »
auf den ersten blick würde ich sagen die haben den selben mist nochmal ausführlich durchgekaut oder? da ist doch nichts neues dabei.

Nicht Paypal sondern der Born wäre der kriminelle, der wissentlich weitergezockt hat. Aber Paypal die wissentlich weiter die Zahlung ermöglicht hat, ist natürlich  der gute polizist.
und die internationale zuständigkeit wird thematisiert. sonst konnte ich nichts bewegendes feststellen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #95 am: 27 Februar 2020, 15:55:04 »
Ergo nix Neues^^

Naja, im Gegensatz zu Paypal hab ich in der Verhandlung ja auch ohne zu zögern zugegeben das ich weitergespielt habe und rede mich nicht raus. PP macht es aber weiterhin und zitiert demensprechende Urteile und versucht nach wie vor alle für dumm zu verkaufen....

Weiterhin finde ich den Passus hinsichtlich der "Beweise" mit dem Link zu bet@home  und Passwort interessant. Weil der Link abgelaufen war konnte man das nicht prüfen. Das Gericht hat das aber geprüft und wollen das für nichtig erklären lassen weil man ja selber keine Einsicht bekommen hat...
« Letzte Änderung: 27 Februar 2020, 16:00:19 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #96 am: 27 Februar 2020, 16:58:16 »
Puh ... jetzt qualmt mir auch der Schädel ...
Habe bei Seite 51 aufgehört zu lesen.

Ja, im Grunde wird rigoros alles verneint, was das LG aufgeführt hat.
Ich als juristischer Laue habe da schon ein paar Dinge gefunden, die einfach mal unter den Tisch gekehrt wurden.

Doch dafür hast Du ja Deinen Anwalt. Der sollte das aus dem Ef-Ef wiederlegen können.

Hast Du mal ein paar Leute, die noch erfolgreich ein CB über PP durchgeführt haben, angeschrieben und Dir die Unterlagen schicken lassen?
Selbst wenn dies kein Beweis für die unerlaubte Handlung von PP ist, so wiederlegt es doch die Unwissenheit über den verbotenen Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels.
Den bisher Glücklichen wurden ja gerade die Konten gekündigt mit Hinweis auf derren unerlaubte Handlungen.
Man könnte hier sicherlich Herrn Reekmann, Herrn Lennè und auch Ilona mal kontaktieren, die sich dann mit den Klienten in Verbindung setzen könnten, um derren Einwilligung zu erhalten.
Auch Anwaltskanzleien, die mittlerweile werben mit CB könnte man sich ins Boot holen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #97 am: 27 Februar 2020, 22:34:07 »
Born, danke für die Bereitstellung der Berufungsbegründung.
Ich muss sagen, dass die Anwälte von PayPal doch recht kompetent sind und sich auf jeden Fall gegen vermutlich sehr gute Bezahlung sehr viel Mühe mit ihrem Schinken gegeben haben.

Auch wenn es gut ist, dass Du vor Gericht ehrlich warst und zugegeben hast, dass Du nachdem Du erfahren hast dass Online-Casinos nicht legal sind und von PayPal das Geld zurückgefordert hast noch weitergespielt hast, könnte ich mir nach dem ersten Lesen vorstellen dass das ein Thema beim OLG Stuttgart wird, weil der ein oder andere Richter sich daran stören könnte.
Haben die Richter in Ulm noch was dazu in der mündlichen Verhandlung gesagt warum das egal ist?  ::)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #98 am: 27 Februar 2020, 23:08:48 »
Man braucht keine 60 Seiten Text, wenn man im Recht ist. Der Inhalt ist größtenteils so langweilig und belanglos...

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Offline TAL

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #99 am: 28 Februar 2020, 01:12:51 »
Man braucht keine 60 Seiten Text, wenn man im Recht ist. Der Inhalt ist größtenteils so langweilig und belanglos...

Öhm.... oooookay.
Ist sicher auch ein Argument...  :o

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Offline dev2

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #100 am: 28 Februar 2020, 01:27:45 »
...

Hast Du mal ein paar Leute, die noch erfolgreich ein CB über PP durchgeführt haben, angeschrieben und Dir die Unterlagen schicken lassen?...

Bei Bedarf stell ich meine Unterlagen zur Verfügung.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #101 am: 28 Februar 2020, 01:48:37 »
Man braucht keine 60 Seiten Text, wenn man im Recht ist. Der Inhalt ist größtenteils so langweilig und belanglos...

Öhm.... oooookay.
Ist sicher auch ein Argument...  :o

Es wird auf gefühlt 20 Seiten erklärt, wie man sich auf Paypal anmeldet und was in den AGB steht. Aber am unschlagbarsten ist immer noch die Argumentation, dass man ja gar nicht fürs Spielen verantwortlich sei sondern nur fürs Aufladen des Spielkontos. Herrlich, wie hier ein einheitlicher Lebenssachverhalt künstlich aufgeteilt wird.

Ich hoffe, die Erwiderung umfasst 120 Seiten....

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Rofl1312

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #102 am: 28 Februar 2020, 02:00:01 »
Wer viel zu "erklären" hat, hat etwas zu verlieren...

Die wissen genau wofür die Transaktionen bestimmt sind, würde man das Verbot konsequent umsetzen würden die Zahlen tief in den Keller sinken.
Skirll z.B. lässt nur noch sehr wenige Transaktionen für Glücksspielanbieter zu, nachdem sie von einem deutschen Gericht in den Arsch getreten wurden sind.

Mir bereitet die Sache mit dem Link zu den Spielverläufen etwas Bauchschmerzen, dies könnte ggf. wirklich zu Problemen führen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #103 am: 28 Februar 2020, 05:48:14 »
Sehr interessanes Schreiben der Gegenseite.
Lese ich es als Laie, haben sie gut Argumentiert. Born wird das Urteil aufgehoben, wird die Beweisführung für dich sehr schwer werden.

Verbraucher freundlich oder nicht, es wird interessant bleiben. Nicht persönlich gemeint, aber schätze ich das eher nicht zu deinen gunsten ein, auch wenn es nur Anwaltsschreiben sind. Geht das Gericht explizit darauf ein, wird,s spannend.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #104 am: 28 Februar 2020, 08:29:19 »
Zitat
Auch wenn es gut ist, dass Du vor Gericht ehrlich warst und zugegeben hast, dass Du nachdem Du erfahren hast dass Online-Casinos nicht legal sind und von PayPal das Geld zurückgefordert hast noch weitergespielt hast, könnte ich mir nach dem ersten Lesen vorstellen dass das ein Thema beim OLG Stuttgart wird, weil der ein oder andere Richter sich daran stören könnte.
Haben die Richter in Ulm noch was dazu in der mündlichen Verhandlung gesagt warum das egal ist?

Nein, nicht wirklich...

Letztendlich spielt es doch keine Rolle ob ich weitergespielt habe oder nicht denn dies ist nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen und hat mit der eigentlichen Sachlage nichts zu tun. Und selbst wenn dies noch, warum auch immer relevant sein sollte, kann ich darauf auch etwas sagen aber die Faktenlage ist unstreitig.

Zitat
Erste Instanz verloren – auf in die Berufung? Will die unterlegene Partei in der Berufungsinstanz Sachvortrag nachschieben, den sie in der ersten Instanz nicht vorgetragen hat, wird es schwierig. Denn eine „Flucht in die Berufung“ gibt es nicht mehr seitdem in der Zivilprozessordnung normiert wurde, dass die Berufungsinstanz keine neue Tatsacheninstanz ist...

Grundsätzlich gilt: Neuer Vortrag, den die Partei bereits in der ersten Instanz hätte vortragen können, bleibt unberücksichtigt.

Denn seit der 2002 in Kraft getretenen Reform der Zivilprozessordnung eröffnet die Berufungsinstanz keine vollständige zweite Tatsacheninstanz mehr. Vielmehr dient sie vorrangig allein der Behebung von Fehlern des Erstgerichts.

Schon in der ersten Instanz sollte relevanter Sachvortrag rechtzeitig erfolgen. Wird er, z.B. aus taktischen Gründen, zurückgehalten, besteht die Gefahr, dass er in der nächsten Instanz nicht berücksichtigt wird. Denn was schon erstinstanzlich hätte vorgetragen werden können, bleibt in der Berufungsinstanz grundsätzlich unberücksichtigt.

Und nun erst in der Berufung darauf rumzureiten kommt zu spät!



Abgesehen davon wusste Paypal sehr wohl für was die Transaktionen genutzt worden sind. Wenn bei einem OC eine Transaktion mit "888poker" gekennzeichnet wird dann wird das Geld sicher nicht dafür Verwendung finden das ich nur das Konto auflade und warte bis ich Zinsen bekomme^^

Zitat
Mir bereitet die Sache mit dem Link zu den Spielverläufen etwas Bauchschmerzen, dies könnte ggf. wirklich zu Problemen führen.

Der Link war eben zeitlich begrenzt und wenn ein Gericht diesen Link bekommt und damit auch Einsicht erlangt und das was dahinter steckt auch als Beweis sichert so sollte es doch auch für alle Parteien als Nachweis Gültigkeit haben denn dafür ist das Gericht doch auch da! Indirekt wird von Paypal nun aber gesagt das man diesem Nachweis, den das Gericht gesichert hat keinen glauben schenkt und sich das Gericht sonst was aus den Fingern gesogen hätte.....lächerlich.

« Letzte Änderung: 28 Februar 2020, 09:00:07 von Born4Nothing »
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