Puh ... jetzt qualmt mir auch der Schädel ...
Habe bei Seite 51 aufgehört zu lesen.
Ja, im Grunde wird rigoros alles verneint, was das LG aufgeführt hat.
Ich als juristischer Laue habe da schon ein paar Dinge gefunden, die einfach mal unter den Tisch gekehrt wurden.
Doch dafür hast Du ja Deinen Anwalt. Der sollte das aus dem Ef-Ef wiederlegen können.
Hast Du mal ein paar Leute, die noch erfolgreich ein CB über PP durchgeführt haben, angeschrieben und Dir die Unterlagen schicken lassen?
Selbst wenn dies kein Beweis für die unerlaubte Handlung von PP ist, so wiederlegt es doch die Unwissenheit über den verbotenen Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels.
Den bisher Glücklichen wurden ja gerade die Konten gekündigt mit Hinweis auf derren unerlaubte Handlungen.
Man könnte hier sicherlich Herrn Reekmann, Herrn Lennè und auch Ilona mal kontaktieren, die sich dann mit den Klienten in Verbindung setzen könnten, um derren Einwilligung zu erhalten.
Auch Anwaltskanzleien, die mittlerweile werben mit CB könnte man sich ins Boot holen.