Die Anwälte von Paypal haben noch mal 51 Seiten "rausgehauen"...
- Ulm war nicht zuständig
- Es wäre noch immer streitig von welchem Ort aus gespielt wurde
- Duldung von Sportwetten
- Behörde hätte Paypal darauf hinweisen müssen
- Kein Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag
- Unionsrecht ist vorrangig und daher nicht anzuwenden (EU-Dienstleistungsfreiheit!)
- Auch die Länder hätten erkannt, das das Internetverbot unverhältnismäßig ist und mit Verfassungs- und Unionsrecht unvereinbar ist.
- Keine gesetzliche Prüfpflich seitens Paypal
- München hat dies schon richtig erkannt
- LG Duisburg 2 O 31/15 hat auch so entschieden und wurde vom OLG Duisburg bestätigt - kenn ich nicht!?
- Kein Gehör des Downloadlinks von b@h - konnte von den Anwälten nicht geprüft werden
--> Ergebnis - LG Ulm ist aufzuheben und die Klage abzuweisen!
