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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #240 am: 14 Oktober 2020, 11:23:20 »
Zitat
Ruhig bleiben

Bin doch immer ruhig - kenn das ja nicht anders aber etwas abgefahren finde ich diese Argumentation von den Anwälten schon denn die behaupten frech "Die Länder haben erkannt das es eben nicht mit Unionsrecht vereinbar ist^^

Von welchem Ort aus ich gespielt habe kann ich problemlos (für meine Begriffe) auch nachweisen - das war morgens und als Selbständiger hat man da gearbeitet - gespielt habe ich dazwischen und das sollten diverse Mails an Kunden, Lieferanten und Co auch nachweisen können - liegen mir alle noch vor.

Gut, man könnte argumentieren das man die Mails auch von einem Smartphone schreiben könnte. Klar hab ich ein Smartphone und das kann auch auf eingehende Mails ne Antwort schreiben doch wenn ich das mache habe ich immer "Sent from my Blackberry" als Signatur - bei meinem PC kommt der locker 30kg wiegt  und bei der Firmenadresse stand kommt die volle Signatur - Logo, Anschrift, Steuernummer, UID usw. denn diese Signatur ist nur auf meinen Hauptrechner fest gespeichert!
« Letzte Änderung: 14 Oktober 2020, 11:28:03 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #241 am: 14 Oktober 2020, 11:39:44 »
Servus Born,
ist dein Anwalt der Alex ...........?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #242 am: 14 Oktober 2020, 11:40:18 »
Jupp
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #243 am: 14 Oktober 2020, 12:03:57 »
Ja er ist fast immer im Urlaub ;D
Aber ich glaube auch das Herr Lenne da mitwirkt , da es um so viel geht.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #244 am: 14 Oktober 2020, 12:20:17 »
Stimmt, immer wenn ich selber anrufe ist er im Urlaub - ob der Cheffe sich da selbst einklinkt vermag ich nicht zu sagen - bisher hatte ich noch keinen Kontakt...

Aber eins muss man meinen RA lassen - er hat sich auch per Mail auf meine Anfragen aus dem Urlaub heraus gemeldet^^
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Offline Vetram

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #245 am: 14 Oktober 2020, 12:34:45 »
Bin mir sicher dass wir einen Anwalt haben der weiß was er macht.
Nicht ohne Grund hat OP sich aus dem OC Geschäft zurückgezogen und hat lange Zeit Verzichterklärungen verschickt.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #246 am: 14 Oktober 2020, 13:01:29 »
Naja, letztendlich kommt es darauf an wie die Richter beim OLG den Sachverhalt einstufen. Nur das zählt.
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #247 am: 15 Oktober 2020, 13:38:53 »
Kurzes Update hinsichtlich zum 30.10

- Zugangskontrollen (davon wird ausgegangen) wer Symptome zeigt kommt nicht ins OLG rein
- Maskenpflicht im gesamten Gebäude inkl. Einhaltung vom Mindestabstand
- Vorsitzende entscheidet wenn zu viele der Verhandlung beiwohnen wollen was Sache ist

Und hier das ganze im Volltext --> https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/Aktuelles/76-124%20-%20Hinweis%20f%C3%BCr%20Ladungen%20zu%20Gerichtsterminen%20-%20OLG%20Stuttgart%20-%20Stand%2012.10.2020.pdf
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2020, 13:40:43 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #248 am: 15 Oktober 2020, 20:00:51 »
Born, seit langem habe ich mal wieder Deine Beiträge gelesen und Dir soeben auf tagesschau.de unter dem Namen Timo :D zugehört.
Ich kann nachvollziehen, dass es am 30.10. sehr aufregend für Dich wird, auch wenn es "nur" um 10.000 Euro geht!
Ich würde mir an Deiner Stelle folgendes überlegen:
Macht es nicht mehr Sinn, einen möglichst großen finanziellen Vorteil aus der Situation für Dich persönlich zu schlagen?
Was hast Du davon, wenn es zum BGH weiter geht, außer Genugtuung?
Ich würde mal mit Deinem Anwalt sprechen, was es hier für Möglichkeiten gibt, und die Anwälte von PayPal anschreiben und Dir etwas vorschlagen lassen. Ich weiß ja nicht, ob Du zusätzlich zu Übernahme der Gerichtskosten, der Erstattung der 10.000 Euro nicht noch ordentlich etwas dazu aushandeln kannst, wohl gegen Stillschweigen? Und außerdem die Wiedereröffnung Deines PayPal-Accounts?
Auch der Richter wird wohl die Frage stellen, ob ein Vergleich in Frage kommt.
Damit wäre Dir und Deiner Frau persönlich wohl am meisten geholfen, auch wenn Dein Anwalt vermutlich eher ein Urteil für sich erstreiten will.

Z.B. VW hat auch so ein enormes "Schweigegeld"  :-X gezahlt, kannst Du hier sehen, und Banken auch  :-X:
https://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/diesel-klagewelle-soll-verhindert-werden-vw-verhindert-bgh-urteil-mit-schweigegeld-was-das-fuer-sie-bedeutet_id_10063251.html

Also scheint das möglich zu sein. Herr Lenne weiß bestimmt mehr dazu. Und Herrn Lenne kannst Du auch dann mit ins Boot holen, wenn er ein Stück vom Kuchen abbekommt  ;) :D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #249 am: 15 Oktober 2020, 20:27:34 »
Er klagt nach eigenen Aussagen nicht aus finanziellem Interesse (Schadensersatzansprüche), er klagt aus Prinzip. Nicht grundlos führt er den Prozess öffentlich.

Demzufolge würde es für seine Absichten gänzlich keinen Sinn machen, Vergleiche anzustreben oder gar auf einmal den Prozess stillschweigend zu beenden

Berichtige mich, wenn ich falsch liege Born

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #250 am: 15 Oktober 2020, 20:41:32 »
Joa, nun hab ich zumindest meinen Vornamen preis gegeben - damit kann ich aber gut leben^^

Zitat
Ich kann nachvollziehen, dass es am 30.10. sehr aufregend für Dich wird, auch wenn es "nur" um 10.000 Euro geht!

Dem muss ich jedoch vehement widersprechen denn ich habe hier schon ziemlich oft gesagt, das es mir nicht um das Geld gegangen ist. Die 10.000 EUR waren lediglich mein einziger Angriffspunkt den ich gegenüber Paypal überhaupt noch hatte.

Aufgeregt bin ich nicht wirklich - gut, was nicht ist kann aber noch werden und möchte ich auch nicht ausschließen sind ja noch n paar Tage Zeit und je näher der Termin rückt desto mehr Aufregung kann schon zusammenkommen^^

Zitat
Und außerdem die Wiedereröffnung Deines PayPal-Accounts?

Der wurde klammheimlich geöffnet - da wo ich meinen Account aber gebraucht hätte hat Paypal sich Stuhr gestellt - alles was ich wollte war meine Geschäfte weiter zu führen. Jetzt ist er zwar wieder offen aber davon hab ich auch nichts mehr.

Zitat
Was hast Du davon, wenn es zum BGH weiter geht, außer Genugtuung?

Da ich am eigenen Leib selbst erfahren habe was ein solche perfides Geschäftsgebaren für Gedanken zu Tage fördern kann,  und vor selbigen auch ich nicht gefeit gewesen bin und man sich plötzlich mit suizidalen Gedanken rumschlagen muss: Wie mache ich das am "Besten" - vor den Zug werfen, mit einem Messer die Pulsadern aufschneiden oder von einer Brücke springen!? - Genau so hatte ich das im Interview gesagt - wurde aber nicht berücksichtigt. Zum Glück bin ich aber rechtzeitig aufgewacht und habe mich auf das besonnen was ich gut kann - kämpfen aber viele haben diesen Schritt vollzogen und alles nur weil die Profitgier der Unternehmen keinen Grenzen kennt!

Was ein Suizid bei den Hinterbliebenen auslöst - selbst wenn das eigene Kind mit 18 Jahren  bei einem Motorradunfall stirbt - habe ich auch erfahren und das Gefühl ist unbeschreiblich. Ein Menschenleben ist nichts mehr wert.

Zum Thema "Schweigegeld"  die Anwälte von Paypal haben jederzeit die Möglichkeit auf meinen Anwalt oder mich zuzukommen und mir einen Vorschlag zu unterbreiten aber was ich sicherlich nicht tun werden ist nun selber zu Kreuze zu kriechen wie n räudiger Köter - das habe ich damals mehrfach getan aber Paypal hat es kein Stück gekratzt das meine Existenz mit der willkürlichen Sperre defacto kaputt gemacht wurde und diese Sperre war auch ausschlaggebend das ich in die Spielsucht gerutscht bin und wenn es der executive nicht auch scheissegal gewesen wäre dann hätte man schon vor Jahren dafür Sorge getragen das dieses Verbot auch umgesetzt und eingehalten wird!

Wenn also Paypal einen Vergleich will dann haben die sich auch bei mir zu melden; gerne auch bis 30.10.2020 um 10:29 Uhr^^

Zitat
Auch der Richter wird wohl die Frage stellen, ob ein Vergleich in Frage kommt.

Dazu hab ich schon das passende Antwort in Petto  ;D

@Dennis

Passt wobei der Schadenersatzanspruch sich automatisch ergibt aber das war eben nicht meine Intuition.

Fragt mal bitte Ilona wie endlos dieses Leid ist und wie man nur reagieren kann auf die Folgen...
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2020, 20:55:46 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #251 am: 15 Oktober 2020, 20:58:11 »
Ich sehe das auch eher unwahrscheinlich mit dem Vergleich, weil genauso wie Born würde ich abwarten bis die ankommen. Eine Aussage zum Vergleich bedeutet immer das eine Partei einknickt, was wiederum schlechte Karten für eine Verhandlung darstellen.

Und des weiteren glaube ich auch kaum das die Vergleichssumme so hoch ist das Sie den damaligen Schaden + die Folgeschäden deckt. So wie man den Verlauf ließt müssten die schon mit nem 7 stelligen Betrag um die Ecke kommen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #252 am: 15 Oktober 2020, 21:04:03 »
@Bastian

7stellig würde bedeuten, dass PayPal nicht mal einen Tag dafür "arbeiten" müsste. Eine solche Summe stellt für Paypal das dar wie wenn wir 20cent am Kaugummiautomaten um die Ecke einwerfen würden - etwas wenig, ne!?
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 11:52:53 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #253 am: 15 Oktober 2020, 21:23:04 »
Schon klar aber du weist ja wie so Unternehmen denken wenns um Einnahmen geht sind das wie Cent Beträge für die aber wenn Sie was bezahlen müssen gehts um jeden Cent...

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #254 am: 15 Oktober 2020, 21:25:11 »
Das Handelsblatt hat dies schon in der Headline damals gut wiedergegeben um was es letztendlich für Paypal und Co geht

Zitat
Online-Glücksspiel wird zum Milliardenrisiko für Zahlungsabwickler wie Paypal

Ergo was wäre also das kleiner Übel wobei das außer Frage steht denn über 100MRD zurück zu zahlen; selbst 9stellig wäre noch das kleiner Übel^^

@Ekip

Was mich auch so auf die Palme bringt ist, das Paypal abermals ein Schreiben von 51 Seiten ans OLG rausgehauen hatte und Sätze geschrieben wurden wie:

- Der Glückspielstaatsvertrag kann keine Anwendung finden  weil noch streitig wäre von wo aus ich gespielt habe (Kann ich aber nachweisen! War zu Hause und hab die Mails in dem Zeitraum von der Arbeit vorliegen wo ersichtlich ist das ich dazwischen von zu Hause aus am arbeiten war denn nur mein Haupt-PC hat diese Signatur mit Bildern und allem Gedöns - kann ich gerne dem OLG Stuttgart alles vorlegen wenn ich muss.

- Duldung - sogar die Länder hätten erkannt das der Glückspielstaatsvertrag unverhältnismäßig und nicht mit EU-Recht vereinbar wäre!

Genau, das war auch 2017 so....  :o >:( :o ::)
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2020, 21:41:28 von Born4Nothing »
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