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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #270 am: 17 Oktober 2020, 10:21:50 »
Gut, den Punkt lasse ich gelten, mein Fehler denn was ich bei meiner Rechnung nicht bedacht hatte ist wohl der Umstand, dass ich annahm, das die Umsätze von 90MIO pro Tag nur in den letzten 2 Jahren so hoch waren und nicht seit 2012 - daher müsste man das korrigieren.

Ergo wird das weniger aber wir bewegen uns nach wie im MRD Bereich, Egal wie man es drehen und wenden will es geht für Paypal um etliche MRD die man zu verlieren hat.

Zitat
Nicht PP hat dein Geld verzockt, sondern DU!

Ob nun mein Hund, Papagei oder Nachbar die Kohle verspielt hat ist irrelevant denn hätten sich die Zahlungsdienstleister an den geltenden Glückspielstaatsvertrag gehalten, dann hätte niemand die Kohle verspielen können so wie es vorgesehen war

Zitat
§ 4
Allgemeine Bestimmungen

(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

...aber das war Paypal und allen anderen Zahlungsdienstleistern scheiß egal. Bewusst wurde das ignoriert und sowas kann einfach nicht sein.

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #271 am: 17 Oktober 2020, 10:22:26 »


Ich bin ganz zufrieden. Ihr überschätzt den Umsatz aus Glücksspielen und eure Wichtigkeit im gesamten Marktumfeld und Kontext.

Keine Sorge, es geht mir nicht um mein Investment. Ich verfolge die Diskussion schon länger. Ich habe selber  2 Semester in Malta studiert und kenne Land und Leute, wie ich finde, ganz gut. Kehre auch jährlich zurück. Ich habe Born in einem anderen Forum schon die Meinung gesagt, bzw. meine Einschätzung dazu. Am meisten Erfolg verspricht ohnehin, das Zocken gänzlich sein zu lassen.
Selbst wenn Born letztinstanzlich gewinnen sollte, was hilft ihm das? Was hilft das anderen? Die PP Casinoumsätze waren nie besonders hoch.
Aber nun, mir ging es nur darum, das schlechtrecherchierte Gewinn-Umsatzverhältnis von Born bzgl. PP aufzulösen.
Ansonsten, bleibt gesund.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #272 am: 17 Oktober 2020, 10:30:18 »
Recherchiert hatte ich nichts sondern nur angenommen und eben das beste Jahr umgerechnet auf seit 2012 - war ein Fehler den ich mir auch eingestehen kann aber dennoch bleibt die Summe im MRD Bereich die Paypal verlieren könnte..

Es wäre wesentlich einfacher wenn PP die genauen Zahlen rausrücken würde^^

Paypal war das Non-Plus-Ultra im OC Bereich in Deutschland und da kann man schon von mind. 50% Marktanteil ausgehen zumal die bei mir einen knapp über 42%igen Anteil bestand.

« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 10:34:01 von Born4Nothing »
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Kläger2019

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #273 am: 17 Oktober 2020, 10:32:05 »

Selbst wenn Born letztinstanzlich gewinnen sollte, was hilft ihm das? Was hilft das anderen? Die PP Casinoumsätze waren nie besonders hoch.
Aber nun, mir ging es nur darum, das schlechtrecherchierte Gewinn-Umsatzverhältnis von Born bzgl. PP aufzulösen.
Ansonsten, bleibt gesund.

Also so einen Schmarn höre ich zum allerersten Mal.

Was es hilft ?
Wenn der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland, die Entscheidung des LG Ulm‘s und OLG Stuttgarts bestätigen sollte, dann kann jeder Spieler der über PayPal Geldtransfers getätigt hat, rechtmäßig  seine Gelder zurückfordern. Alles Andere kann dann dem Urteil des BGH‘s nicht entgegenhalten werden.

Paypal müsste blechen ohne Ende.

Ich bin seit mehrere Jahren dabei und haben mit vielen gesprochen. Jeder hat durchschnittlich 10.000-30.000€ verzockt in ihren bisherigen Karrieren. Und das eher die Spitze des Eisberges.

Und das wünsche ich so sehr das PayPal ordentlich zur Kasse gebeten wird. Den illegale Machenschaften dürfen nicht unterstützt gar belohnt werden!


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #274 am: 17 Oktober 2020, 10:42:16 »
Bis der BGH entschieden hat, wenn es denn überhaupt soweit kommt, sind die Ansprüche von 95% der Betroffenen verjährt!

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #275 am: 17 Oktober 2020, 10:44:48 »
Zitat
Und das wünsche ich so sehr das PayPal ordentlich zur Kasse gebeten wird. Den illegale Machenschaften dürfen nicht unterstützt gar belohnt werden!

So sehe ich das auch - was seit 2012 der Fall gewesen ist und seit 15.10.2020 noch weiter geht...

@Karsten

Nicht wenn der BGH die Verjährung auf 10 Jahre hochschraubt - schon oft bei Bankangelegenheiten geschehen und das wissen alle nur zu gut daher will man das um jeden Preis verhindern.
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #276 am: 17 Oktober 2020, 10:53:10 »
In den allerseltensten Fällen bejaht der BGH eine solche Verjährungsfrist. Selbst im Diesel-Skandal nicht!

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #277 am: 17 Oktober 2020, 10:55:41 »
Das wird meist bei Bankangelegenheiten gemacht und VW ist keine Bank!^^

Wir werden ja eh alle sehen was am 30.10 in Stuttgart beschieden wird....
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 11:07:46 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #278 am: 17 Oktober 2020, 11:17:40 »
Absolut! Es ist dein gutes Recht zu klagen und wir werden sehen was passiert. Nach Lektüre deiner Beiträge hier, bin ich jedoch der Meinung dass du dich in etwas verrant hast, was dir nicht sonderlich weiterhelfen wird. Ich würde meinen Fokus auf einen kompletten Neustart legen. Dein Feldzug gegen die OC´s und Zahlungsdienstleister, erinnert mich eher an eine Verlagerung der Sucht, zusätzlich eine gehörige Portion Verbitterung.
Ich schließe mal genauso wie in dem anderen Forum: Dir nur das beste, bleib gesund und ich wünsche dir einen Fokus auf die relevanten Dinge im Leben die dir noch bleiben und die du neu aufbauen kannst.

Bleibt Virusfrei

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #279 am: 17 Oktober 2020, 11:22:27 »
Hier geht es aber nicht nur um mich^^
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #280 am: 17 Oktober 2020, 11:56:23 »
@Salamisauraus du redest einfach nur abstrusen Müll. Du zweifelst Born an und sagst seine Sichtweise ist schlecht, verkehrt und er muss seinen Fokus erweitern/verlegen. So WIE du schreibst zählt NUR -DEINE- Meinung und hat mit dem Prinzip der Demokratie und Ihrer Gesetze hier im Land nicht viel zu tun - wahrscheinlich bist du deswegen PayPal Aktionär :D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #281 am: 17 Oktober 2020, 12:08:54 »
Ach und lieber Herr PayPal Aktionär.... Schonmal drüber nachgedacht was passiert wenn ein Höchstrichterliches Urteil GEGEN PayPal in diesem Sachverhalt kommt...... Somit wäre bestätigt das PayPal sich im BANKENGESCHÄFT an illegalen Geschäften beteiligt, gegen geltendes Glücksspielrecht verstossen hat, nachweislich entweder die für BANKEN verpflichtende Know-Your-Customer Prüfung entweder nicht gemacht hat (weil sie berufen sich ja immer darauf nichts vom Glücksspiel gewusst zu haben), oder die Know-Your-Customer Prüfung völligster verbaselt haben.

Somit greifen weitere Bankparagraphen und PayPal droht der Entzug der Berechtigung Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienstleistungen zu tätigen.

Dann kannste deine PayPal Aktien zu den Wirecard Aktien packen.... Aber vielleicht solltest du -SALAMISAURUS- !!DEINEN!! Fokus mal erweitern, anstelle blöder Kommentare hier im Forum. Naja...... wahrscheinlich bist du dann der erste der eine Klage prüfen wird, ob PayPal dir einen Schadenersatz für den Aktionärsverlust zahlen muss - was sie dann zum Glück nicht mehr leisten können :D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #282 am: 17 Oktober 2020, 12:11:25 »
Jeder darf seine Meinung haben aber ich muss ja darauf nicht einsteigen^^

Ich für meinen Teil weiß sehr wohl Warum/Wieso/Weshalb, ich mache, was ich, nach meiner Meinung nach, einfach machen muss. Habe damit angefangen und ich werde nicht so einfach den Schwanz einziehen - egal wie viel Negatives ich von anderen dafür entgegengebracht bekommen sollte.

Selbst wenn ich dann schlussendlich den Kürzeren ziehen sollte aber ich hab alles in meiner Macht stehende getan; hinsichtlich der mir angebotenen Möglichkeiten und muss mir deswegen auch keine Vorwürfe machen denn viele schauen einfach nur weg und verschließen die Augen. Zumindest kann ich mich danach noch im Spiegel betrachten und mir zurecht auf die Schulter klopfen und mit erhobenem Haupt weiter machen.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 12:18:54 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #283 am: 17 Oktober 2020, 12:25:33 »
@AOCP
Tatsächlich hat es bei mir nur zum Bachelor of Laws LL.B. und einem 1. juristischen Staatsexamen gereicht, damit bin ich aber in der teleologischen, semantischen, grammatikalischen und historischen Interpretation von Gesetzestexten, einigen hier voraus.
Dass du ein Problem mit Aktien hast, sei dahingestellt. Den Hinweis dass ich selber Aktionär bin, hätte ich mir natürlich sparen können. Hatte aber auch nicht mit so einem Triggermomentum gerechnet.
Hättet ihr euer Geld in Aktien oder ETF´s, anstatt in Casinos gesteckt, würdet ihr heute besser dastehen. Aber gut, ist nicht das Thema.

Ich halte Borns Klage hinsichtlich PP aus mehreren Gründen für schwierig, aber ich habe keine Lust all das wieder aufzuwärmen. Zudem ist der Umsatz in Bezug auf DEUTSCHE Casinozahlungen bei PP marginal...
Ihr dürft auch nicht vergessen, aus Sicht des europäischen Rechts, handeln die OC´s und die Zahlungsanbieter rechtmäßig. Auch die Sparkassen, Volksbanken, Visa, Adyen, Trustly etc.pp. handeln im Einklang mit europäischen Regeln.
Nicht umsonst wurde der deutsche Glücksspielstaatsvertrag, mehrere male, als EU-rechtswidrig eingestuft.
Das Ding ist lange lange nicht durch und PP positioniert sich wieder auf dem Casinomarkt.

Deinen Neid und Frust sehe ich als Kompliment, denn den muss man sich erarbeiten.
KYC legt seinen Fokus auf Geldwäsche ;)


*

Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #284 am: 17 Oktober 2020, 12:49:08 »
@SALAMISAURUS

Wow beindruckend, wenn du in der Hinsicht einigen hier ja voraus bist was die gesetzlichen Vorgaben betrifft könntest du uns nicht auch Tipps geben um erfolgreich dagegen anzugehen?

Hier gibt es so viele Empfehlungen was Anwälte etc. betrifft aber wir haben noch keinen im Bunde der hierzu die Leute produktiv weiter bringt.

 

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