Ich glaube kaum das dieser alte Hut noch irgendwie ziehen würde - ergo wäre das verschwendete Zeit^^
Ja trotzdem, wie kann man nur solche Aussagen fällen? Das die nicht mal einen Deut darüber nachdenken was Sie hier von sich geben. Aber ist schon geil, dann machen wir einfach nen Cannabis Vertrieb in irgend nem EU Land auf und Verkaufen das Zeug EU weit, da ja legal aufgrund der Dienstleistungsfreiheit.
Nun, wenn du mit "wir" wir Deutschen meinst und auch in diesem Land wohnhaft bist, so wäre dies selbst mit einer grenzenlosen Dienstleistungsfreiheit alles andere als legal

Aber bleiben wir bei der Berufung vor dem OLG. Hier überprüft man ja das Urteil in rechtlicher, sowie auch in tatsächlicher Hinsicht. Das Landgericht hat seine Beurteilung hinsichtlich des GlüStV, der Bedeutung des darin festgelegten Schutzgesetzes und vor allem der Verantwortung der Zahlungsdienstleister sehr detailliert begründet. Ich habe die Ausführungen die in diesem Urteil stehen nahezu studiert(Auch aufgrund eigener juristischer Auseinandersetzung), sie mit fachkundigen Freunden besprochen und es wäre eine Überraschung und vor allem wäre es eine neue unbekannte Erkenntnis, wenn das OLG die Rechtslage anders sieht und das Urteil aufhebt.