Servus Born. Mit ist das mittlerweile auch zu tief/detailliert wenn es um Zuständigkeiten geht.
Deine gepostete Quelle ist ganz gut, zumindest scheint sie in deinem Falle nutzbar.
Dort ist ja geschrieben, dass der EuGH in Sachen gewerblichen Nutzens und Rechte aus dem Verbraucherschutz, sehr pingelig ist. Sobald also ein kleiner Teil gewerblich ist, gelten auch die Rechte des Verbraucherschutzes nicht...
Ich würde mir unabhängig von deinem Anwalt, sehr genau überlegen ob ich es nicht sein lasse und du deine Kraft und Energie wieder in etwas nützliches, dein früher erfolgreiches Geschäft z.B. steckst.
Für mich ist das eine neverending Story, mit mehr als ungewissen Ausgang und hohen Kosten.
Du bist den Leuten hier im Forum auch nix schuldig, mein Eindruck ist hier nur, dass auf deinen Fall geblickt wird, um sich selber das verzockte Geld wieder zu ergeiern.
Daher würde ich mich von den hiesigen Kommentaren nicht leiten lassen.
Die aufgeworfene Zuständigkeitsfrage ist ein Brett. Da ist NICHTS dran positiv.
Daher kannst du dir auch das Papier zum GlückSStV sparen.
Wenn die erkennen lassen die Zuständigkeit erst prüfen zu lassen, kannste materiell begründen wie du willst, das Gericht aber noch nicht mal weiß ob es formell zuständig ist.
Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. Entspanne dich mal und denk mal drüber nach dem ganzen Schrecken ein Ende zu setzen.
Edit: Tue ich auch. Bin hier die einzige neutrale Stimme. Wenn du wie so ein renitenter Typ gegen Windmühlen klagen willst, bitte. Es ist dein Leben dass du zum zweiten Mal zweckentfremden kannst...