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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #495 am: 31 Oktober 2020, 11:34:25 »
Servus Born. Mit ist das mittlerweile auch zu tief/detailliert wenn es um Zuständigkeiten geht.
Deine gepostete Quelle ist ganz gut, zumindest scheint sie in deinem Falle nutzbar.
Dort ist ja geschrieben, dass der EuGH in Sachen gewerblichen Nutzens und Rechte aus dem Verbraucherschutz, sehr pingelig ist. Sobald also ein kleiner Teil gewerblich ist, gelten auch die Rechte des Verbraucherschutzes nicht...

Ich würde mir unabhängig von deinem Anwalt, sehr genau überlegen ob ich es nicht sein lasse und du deine Kraft und Energie wieder in etwas nützliches, dein früher erfolgreiches Geschäft z.B. steckst.
Für mich ist das eine neverending Story, mit mehr als ungewissen Ausgang und hohen Kosten.

Du bist den Leuten hier im Forum auch nix schuldig, mein Eindruck ist hier nur, dass auf deinen Fall geblickt wird, um sich selber das verzockte Geld wieder zu ergeiern.
Daher würde ich mich von den hiesigen Kommentaren nicht leiten lassen.
Die aufgeworfene Zuständigkeitsfrage ist ein  Brett. Da ist NICHTS dran positiv.
Daher kannst du dir auch das Papier zum GlückSStV sparen.
Wenn die erkennen lassen die Zuständigkeit erst prüfen zu lassen, kannste materiell begründen wie du willst, das Gericht aber noch nicht mal weiß ob es formell zuständig ist.

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. Entspanne dich mal und denk mal drüber nach dem ganzen Schrecken ein Ende zu setzen.

Edit: Tue ich auch. Bin hier die einzige neutrale Stimme. Wenn du wie so ein renitenter Typ gegen Windmühlen klagen willst, bitte. Es ist dein Leben dass du zum zweiten Mal zweckentfremden kannst...
« Letzte Änderung: 31 Oktober 2020, 11:36:03 von SalamiSaurus »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #496 am: 31 Oktober 2020, 11:43:13 »
Zitat
Dort ist ja geschrieben, dass der EuGH in Sachen gewerblichen Nutzens und Rechte aus dem Verbraucherschutz, sehr pingelig ist. Sobald also ein kleiner Teil gewerblich ist, gelten auch die Rechte des Verbraucherschutzes nicht...

Bei mir ist es aber eher umgekehrt - bei mir waren 3,7MIO Umsatz gewerblicher Natur und davon nur 9662 EUR privater Umsatz zumal noch mit illegaler und verbotener Verwendung die mir damals noch nicht klar gewesen ist.

Die private Nutzung wäre ja nicht Hauptgegenstand meiner damaligen, gewerblichen Tätigkeit sonder ist klar differenzierbar und für den ZDL war klar zu erkennen für was die Transaktion Verwendung fand "888Poker" stand ja auf dem Betreff. Damit müsste doch die Eigenschaft als Verbraucher erwiesen sein?

Letztendlich handelte es sich um eine unerlaubte Handlung, ob nun privat oder gewerblicher Natur, verboten ist.
« Letzte Änderung: 31 Oktober 2020, 11:46:36 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #497 am: 31 Oktober 2020, 11:46:14 »
Eben! Und jetzt lies nochmal genau deine gepostete Quelle. Da steht es ja genauestens drin...

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #498 am: 31 Oktober 2020, 12:07:37 »
Ne, bin am Putzen, keine Zeit - so viel zu tun - und ich hab von gestern Kopfweh wie Sau....schreibe hier nur nebenbei rum^^

Darfst mir aber gerne auf die Sprünge helfen

Stimmt, ich in niemandem etwas schuldig - gut meiner Frau - aber das steht auf einem anderen Blatt Papier^^  Rechtfertigen muss ich mich auch vor selbiger nur^^

Wenn also jemand sein Geld zurück haben möchte und weiter damit spielen will dann ist es das Problem der Person und geht mich auch nichts an - tangiert mich moralisch auch nicht. Wir alle sind alt genug.

Ich für meinen Teil strebe nach dem was mir wichtig erscheint und da sind mir auch die Kosten, Zeit und anderweitige Dinge ziemlich egal. So war ich, bin ich und werde ich immer sein!

Gut, ich war auch immer auf Profite in den 15 Jahren Selbständigkeit aus ABER ich habe mich immer an die Gesetzte gehalten und habe selbige nicht bewusst, mit sehendem Auge ignoriert, und das Leid der Anderen ausgenutzt!  Ein solches Geschäftsgebaren ist mir zutiefst zuwider!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #499 am: 31 Oktober 2020, 12:21:31 »
Naja, du hast schon was auf dem Kasten. Beeindruckt haben mich deine Paypalumsätze mit deinem Geschäft. Gut, ich keine deine Marge natürlich nicht, deinem Umsatz fand ich dennoch beeindruckend.
Auch wie du alles so durchziehst, finde ich gut.
Ich habe in meiner Zeit in einer SHG gelernt, dass alle Beiträge nutzvoll sind, denn aus jedem kann man etwas lernen.
Sieh doch meine Beiträge nur als Ergänzung, als das Landschaftsbild auf deiner Autobahnreise außerhalb der Leitplanken. Das Forum hier ist eher die Straße.
Wie dem auch sei, wer einmal so erfolgreich war, der kann das wiederholen. Mehr wollte ich auch nicht sagen! Für mich fühlt sich dieses Verfahren eben nun Formell, verloren an. Eine Entscheidung in materiellen Dingen hat ja nicht stattgefunden.
Dennoch allen alles Gute, vor allem dir.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #500 am: 31 Oktober 2020, 12:42:13 »
Danke, der Umsatz ist nur ein kleiner Teil, knapp 13% - insgesamt lagen wir bei knapp 30MIO Umsatz - und das als One-Man Show. Kein wunder wenn man weiß was man tut und nur von Morgens 7 bis 21 Uhr am Arbeiten gewesen ist. Es zähle nur das Geld. Urlaub kannte ich nicht, 1 mal in 15 Jahren....nur weil mich mein Bruder zum Campen überredet hat - hätte ich mir auch sparen können.

Mittlerweile denke ich aber in die andere Richtung. Geld macht nicht glücklich sondern beruhigt nur. Psychisch geht es mir, nachdem ich den totalen cut im Juli 2019 gemacht habe, besser als mit der Kohle denn der Druck ist verschwunden; gut sind nach wie vor Probleme da - die 350.000 EUR Schulden und auch das werde ich regeln. Geld ist relativ geworden; auch solche Summen^^

Das einzige was ich total unterschätzt hatte war die Spielsucht - dieses Problem konnte ich nicht, wie bisher immer, alleine begreifen und auch nicht alleine bewältigen aber dafür hab ich mir Hilfe gesucht und gefunden! Es hat zwar 5 Monate gedauert aber ich hab es geschafft.
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #501 am: 31 Oktober 2020, 12:47:17 »


""Du bist den Leuten hier im Forum auch nix schuldig, mein Eindruck ist hier nur, dass auf deinen Fall geblickt wird, um sich selber das verzockte Geld wieder zu ergeiern."



Hallo, Salami, keine Sorge. Das hier ist nicht das einzige Verfahren, das geführt wird. Mittlerweile existieren unzählige Klagen, die sich direkt gegen die Online Casinos richten (Quelle: www.gluecksspielforderung.de) Einer dieser Kläger bin übrigens auch ich.
Wir werden sehen, wohin die Reise geht

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #502 am: 31 Oktober 2020, 22:27:38 »
Apropos,

hier mal meine Beobachtungen während der Verhandlung.

Richter 1:

Sitzt auf seinem Stuhl, Ellenbogen auf den Tisch und seine Faust stützt seinen Kopf welchen er hin und her bewegt und hat nicht ein Wort gesagt!

Richter 3:

Schaut desillusioniert  ständig an die Decke und als der eine Richter in der Mitte fragt: Ob wir Pause machen sollen - sagte er Nein - darauf der Vorsitzende - ähm Mittagessen? - Achso, lacht und sagt JA! War wohl in einer anderen Verhandlung....(das war auch das einzige was ich von dem Richter als gesprochenes Wort vernommen habe!)

 ::)
« Letzte Änderung: 31 Oktober 2020, 23:11:46 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #503 am: 31 Oktober 2020, 23:00:35 »
Da hat sich wohl heute was zusammengebraut bei dir Born. Wie war dein Eindruck vom A..x.
Bist du zufrieden??

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #504 am: 01 November 2020, 09:04:19 »
Alles gut :)
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Kläger2019

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #505 am: 01 November 2020, 20:34:38 »
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge im Zusammenhang mit der Tendenz am 30.10.2020 gelesen, gehe aber davon aus, dass eher PayPal diese Tendenz genutzt hat als dem Kläger. Irgendwie ist die ganze Euphorie und Motivaiton verpufft. Vielleicht kommt mir das auch nur so vor.
« Letzte Änderung: 01 November 2020, 20:36:39 von Kläger2019 »

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Offline Vetram

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #506 am: 01 November 2020, 20:47:17 »
Glaube nicht dass dieses Verfahren kurzfristig Richtung BGH laufen wird.
Glaube eher dass weitere Klagen wie Duisburg o.ä weitere Klarheit bringen werden.
Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt wird das hin und hergehen.
Das verschafft PP die Zeit dass etliche Ansprüche wohl verjähren werden.

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Kläger2019

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #507 am: 01 November 2020, 21:39:05 »
Glaube nicht dass dieses Verfahren kurzfristig Richtung BGH laufen wird.
Glaube eher dass weitere Klagen wie Duisburg o.ä weitere Klarheit bringen werden.
Solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt wird das hin und hergehen.
Das verschafft PP die Zeit dass etliche Ansprüche wohl verjähren werden.

Richtig

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #508 am: 01 November 2020, 22:58:53 »
Klar ist das ein Dämpfer was am 30.10 passiert ist aber noch sind 6 Wochen Zeit - alle erforderlichen Dokumente habe ich zusammengetragen und wenn das OLG Stuttgart, hinsichtlich des Schutzgesetztes, dies dennoch nicht anerkennt dann wird das auf weitere Verfahren auch dementsprechende Auswirkungen haben denn dann steht ein OLG Urteil - wie dies auch immer auch aussehen mag - den unteren Instanzen - AG und LG gegenüber und sich dann bis zum BGH vorzukämpfen wird noch schwerer werden als vorher zumal ich ja bereits eine Zusage der Revision zum BGH habe.

Betrachtet man mal diese Dokumente wo das Ministerium von Niedersachsen - alles klargestellt hat und ausführlich erläutert und es ist auch keine ständige Ermahnung dafür Notwendig: Niedersachsen sagt selbst: Das ist Gesetz! - eigentlich sollte es hierzu auch von der Judikative nicht anders gewertet werden.

Interpretationen wie: Der Gesetzgeber will sicherlich nicht alles verbieten denn damit treibt man die Verbraucher in die Illegalität!? Die Judikative ist dem Gesetz verpflichtet und darf auch nicht anhand einer Duldung davon abweichen; schließlich wurde ein Eid geschworen so zu bescheiden!

Zitat
Deutsches Richtergesetz
§ 38 Richtereid


(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."


(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Genau so wurde es erst vor eine Woche in einer Verhandlung in München abermals betont!

Würde am liebsten das Schreiben, bzw. einen Kommentar,  im schriftlichen Verfahren, selbst verfassen bzw. Aufsetzten und mein RA soll das anfügen - sofern das überhaupt möglich ist bzw. demensprechend aufarbeiten....muss mal fragen ob das möglich ist.
« Letzte Änderung: 02 November 2020, 08:39:11 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #509 am: 01 November 2020, 23:54:24 »
Genau so ist es und ich denke mal dass hier irgend wann auch mal eine Durchschlagskraft passieren wird aber man wird sehen wann.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

 

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